"Müssen"? Stichwort alternativlos, oder was?
Und haben sich alle 300 danebenbenommen? Sofern es nur 299 gewesen sein sollten, ist nach meinem ganz persönlichen Rechtsempfinden die Maßnahme schon allein deshalb abzulehnen.
Dann ist dein Rechtsempfinden aber leider untauglich, ein Rechtssystem darauf zu gründen. Einzelfallgerechtigkeit ist ein Ziel jedes modernen Rechtssystems. Aber es ist nicht das einzige Ziel und es ist nicht in jeder Situation zu gewährleisten. Vor allem nicht im Gefahrenabwehrrecht, wo es schon in der Natur der Sache liegt, kurzfristig handeln zu müssen. Das sollte eigentlich einleuchten.