Ist ein DIN A4, kann also jeder ausdrucken und unterliegt somit nicht der Genehmigungspflicht.
Die ja nach wie vor nicht existiert. Zumindest nicht in der Stadionordnung.
Das es in der Praxis bei Nichtanmeldung bei der Eingangskontrolle trotzdem zu Problemen kommen könnte, kann ich mir zwar vorstellen. Auf eine "vorherige Genehmigungspflicht" dürfte sich dann doch allerdings nicht berufen werden.