Steigende bzw gleichbleibend hohe Immobilienwerte begünstigen grundsätzlich die Beleihungshöhe. Das ändert aber nichts daran, dass der Kreditbetrag bezahlt und zurückgeführt werden muss. Wenn Leute nur mit Mühe (und ggf auch nur durch Ausnutzung der Zinsvorteile der letzten Jahre) ihre EFH-Finanzierung bislang zB auf den erwarteten Renteneintrittstermin ausgerichtet haben, oder gerade "fertig" sind mit dem Abzahlen, und die betreffende Immobilie eben nicht ohne weitere Sanierung auf ganz oder tw WP-Beheizung umgerüstet werden kann, kann das schon eine (finanzielle) Lebensplanung erstmal auf den Kopf stellen.
Zumal mit der engen Fristsetzung im Gesetzesentwurf - in Bezug auf den Gebäudebestand - mMn gegen das Prinzip der Bestandsrechtswahrung verstoßen wird. Das darf Politik, hat man nach meinem Dafürhalten in der Vergangenheit aber aus guten Gründen (Grundvertrauen in Politik etc) weitestgehend vermieden. Insofern kann man niemand vorhalten, in seiner Finanzplanung sowas nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Die - freilich wenig bekannten - bestehenden Austauschfristen für alte Heizungen nach dem geltenden GEG sind dagegen planbar.
Insofern kann ich zumindest auch nichts schlimmes darin erkennen, einen - in der generellen Zielrichtung richtigen - Gesetzentwurf noch einmal genauestens vor seiner Beratung im Parlament auf Regierungsebene zu erörtern, wenn der scheinbar handwerklich schlecht und hochgradig unsozial ist, und mit dem Grundprinzip des Bestandsschutzes eklatant bricht. Man sieht ja die Fehlentwicklungen (überstürzte und überflüssige Erneuerung von funktionierenden fossilen Heizungen im Bestand), die allein die durchgestochene Ankündigung ausgelöst hat.
Allein für Neubauten, die noch nicht genehmigt bzw angezeigt sind, sollte mMn kurzfristig und ausnahmslos eine Beheizung mit Gas bzw Öl komplett untersagt werden.