Stimmung und Drumherum bei den 96-Pflichtspielen

  • "... Die Verbote gelten außerdem für Spiele der 96-Amateurmannschaften im Ricklinger Beekestadion und im Eilenriedestadion... "


    aha.. :kichern: Markenbildung :besserwisser:
    Das heisst Akademie oder das Stadion oder NLZ oder oder oder.... So wird das nie etwas mit der Strahlkraft wenn selbst die Hofpresse alles durcheinader bringt.


    ...im Beekestadion wird wohl eher keine 96-Mannschaft zum Heimspiel auflaufen. Ausser vielleicht die Damen :kloppen:

  • Weiß einer wie lange solche Aufenthaltsverbote gelten?


    Sind die betroffenen Personen jetzt erstmal eine Saison betroffen oder wird das jedes Jahr geprüft? Wurden vielleicht alte Aufenthaltsverbote wieder aufgehoben?


    Das würde mich grundsätzlich mal interessieren wie da vorgegangen wird.

  • Weiß einer wie lange solche Aufenthaltsverbote gelten?


    Sind die betroffenen Personen jetzt erstmal eine Saison betroffen oder wird das jedes Jahr geprüft? Wurden vielleicht alte Aufenthaltsverbote wieder aufgehoben?


    Das würde mich grundsätzlich mal interessieren wie da vorgegangen wird.


    Nun da die Aufenthaltsverbote jetzt verlängert oder neu ausgesprochen wurden, spricht dafür, dass die Verbote Saisonweise vergeben werden.
    Zu den restlichen Fragen kann ich dir leider nicht helfen.



  • Ah ok. Im Artikel habe ich das so verstanden, dass es 47 neue Aufenthaltsverbote gibt. Ob da jetzt welche verlängert wurden oder ob neue Personen betroffen waren ist mir nicht klar. Und ob halt die bisherigen Aufenthaltsverbote weiter laufen oder irgendwann aufgehoben werden. Wäre mal interessant zu wissen.

  • In Bayern könnte man die auf unbestimmte Zeit einsperren.

    Dem ist nicht so! Die maximale Höchstgrenze für die Freiheitsentziehung (Ingewahrsamnahme) beträgt 48 Stunden, ausgenommen es liegt der Verdacht auf schwere Straftaten vor, dann beträgt die maximale Höchstgrenze 96 Stunden und das auch nur wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Geregelt ist dies im Bundespolizeigesetz (BPolG), welches in jedem Bundesland seine Gültigkeit hat.

  • Er bezieht sich darauf.

    Ok, dass ist anscheind komplett an mir vorbeigegangen das der Freistaat mal wieder sein eigenes Süppchen kocht.



    Natürlich gilt das Bundespolizeigesetz nur für die Bundespolizei, allerdings hat man unter anderem als Fußballfan oder Demonstrant überwiegend mit dieser zu tun. Die Regelungen im Polizeigesetz der einzelnen Ländern sind im ersten Teil (48 Stunden Höchstdauer) identisch, ausgenommen halt jetzt Bayern mit ihrem Gefährdergesetz, jedoch bezweifel ich das dieses Gesetz ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten wird.

  • Was genau meint er (Wer ist er? dieser Garcia-Knilch?), wenn er von 'Verein' spricht?


    Ein Verein, um mal beim Bild zu bleiben, braucht natürlich keine Ultras. Ging früher ja auch ohne. Allerdings ist es gut, wenn ein Verein (um mal...) Ultras hat, bzw. Anhänger, die alles für den Verein (jaja...) geben.
    Generell ist es schön, wenn ein Verein (jetzt wird's albern, ich lass es) eine heterogene Annhängerschaft mitbringt, deren Kern im besten Fall Fangruppierungen darstellen, die sich mit Leib und Seele dem Club (hehe) verschrieben haben. Ohne diese Bindung ist nämlich Essig mit Choreos und Support.


    Wobei man natürlich über die Form des Supports streiten könnte. Die Dauergesänge sind nicht immer meins...

  • turracher


    Alter....
    Leidest Du unter eklatanter Amnesie?
    Alle paar Tage geht die Diskussion hier wieder von vorne los. Man denkt, ein Teil der Anwesenden hat die intellektuelle Halbwertzeit einer Kokosnuss (auch wenn die Formulierung hinkt).