Stimmung und Drumherum bei den 96-Pflichtspielen

  • Ich finde es gut, dass man sich endlich mal um das Thema Sonnenbrillen kümmert. Meineserachtens absolut underrated im Thema Fußballgewalt in den letzten Jahrzehnten!

  • Im militärischen Bereich gibt es Zugriffe, die man auf großer Entfernung auf Einzelpersonen anwenden kann - egal in welcher Masse sie stehen. Aber Reizgas ist sicherlich keine Option davon.


    Ich persönlich finde den Einsatz in solchen Szenarien furchtbar. Und ich bin auch nicht dafür, Militärtechnologien in Stadien anzuwenden, nur dass man mich nicht falsch versteht :bier: .


    Trotzdem verstehe ich nicht, wie man mit Reizgas in diesem Szenario so sorglos umgehen kann. Mir geht es um die Art und Weise, nicht um die Ursache, die ich nicht einmal kenne. Die Polizei hat sicherlich andere Möglichkeiten, wenn sie eine reale Gefahr sehen.

  • Haha, das war witzig und traurig zugleich. Nein, ich meinte natürlich keine tödlichen Zugriffe oder solche, die jemanden ernsthaft verletzen würden. Mir geht es darum, dass so viele Schwerverletzte und Verletzte vermieden werden - egal was es für einen Auslöser gibt.

  • Und welche sind das dann? Taser? Gummigeschosse?

    Ich kenne die gesamten Umstände dieser Situation nicht und mag daher nicht gerne in die Blackbox spekulieren.


    Das mag ziemlich naiv klingen, aber meine erste "Waffe" wäre immer die Kommunikation. Allein diese hat bereits Atomkriege verhindert. Sie sollte aber im besten Fall vorbereitet sein und nicht erst in der konkreten Situation aufgebaut werden. Solche Strukturen sollten also vorher stehen. Vor dem Spiel eine Ansprechperson im Block organisieren und Kommunikation sicherstellen.


    Sollte es nach dem Versagen von Kommunikation um einen tatsächlichen Waffeneinsatz gehen, wären Taser sicherlich eine Option, um den Schaden an anderen Personen im unmittelbaren Umfeld gering zu halten. Das hat auch für Nahestehende eine erhebliche psychologische und deeskalierende Wirkung. Aber nicht alle Modelle eignen sich dafür. Die neue Generation hat einen deutlich schwächeren Impact auf die Gesundheit der Zielperson (richten also deutlich weniger Schaden an, was gut ist!) und setzen sie zugleich für die notwendige Zeit außer Kraft (was auch gut ist!). Die Reichweite ist zudem nicht mehr wie einst früher auf 8-15 Meter begrenzt, sondern weitaus größer. An dieser Stelle weiß ich aber nicht, ob die Polizei in Deutschland über solche Taser verfügt. Das Militär tut es.


    Was aber nach Ausschlussverfahren für mich nicht geht ist der Einsatz von Reizgas, weil es massive Massenverletzungen in Kauf nimmt.

  • Ist staatlicher nicht-militärischer Reizgaseinsatz in Deutschland als Zwangsmittel erlaubt?


    Ergänzend zu den bisherigen Antworten: Hier in Niedersachsen zählen "Reiz- und Betäubungsstoffe" nach § 69 Absatz 3 NPOG zu den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und dürfen im Rahmen des sogenannten unmittelbaren Zwangs von der Polizei eingesetzt werden (warum sie nicht unter die Waffen fallen, weiß ich nicht). Die Polizei darf das aber natürlich nicht nach Belieben tun, sondern muss insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen, auf den schon thefireraven hingewiesen hatte; wann konkret ein Einsatz verhältnismäßig ist, kann ich nicht sagen, aber wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Unbeteiligte betroffen sind, die auch nicht rechtzeitig weglaufen können, ist das besonders kritisch.


    Nie darf die Polizei aber Gewalt als Mittel der Vergeltung oder sonstigen Bestrafung anwenden. Also, wenn vor dem Polizisten jemand mit einem Bierbecher steht und zur Wurfbewegung ausholt, ist es eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob der Polizist diesen Angriff z.B. mit Pfefferspray abwehren darf; Voraussetzung hierfür wäre insbesondere, dass dieses Mittel überhaupt Erfolg verspricht, den (gezielten) Wurf zu verhindern. Ist der Becher aber schon geworfen, darf der Polizist nicht sprühen, nur um sich dafür zu rächen.

    Ist bei Spielen der Fifa auch nicht erlaubt.


    Das dürfte sich aber m.E. nur auf private Ordnungsdienste, nicht die Polizei beziehen.

  • Mich würde mal interessieren, ob seitens der Fanhilfe oder auch privat Anzeigen gegen Polizei erstattet wurden und wie das ganze dann weitergeht.

  • Ergänzend zu den bisherigen Antworten: Hier in Niedersachsen zählen "Reiz- und Betäubungsstoffe" nach § 69 Absatz 3 NPOG zu den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und dürfen im Rahmen des sogenannten unmittelbaren Zwangs von der Polizei eingesetzt werden. […]

    Nur als kurze Anmerkung, das Spiel war nicht in Niedersachsen

  • Mich würde mal interessieren, ob seitens der Fanhilfe oder auch privat Anzeigen gegen Polizei erstattet wurden und wie das ganze dann weitergeht.

    Weiß ich nicht. Das geht aber so weiter: Gegenanzeige von der Polizei, die auch immer genug Zeugen haben. Bevor das nicht abgehandelt ist passiert den Polizisten schon mal nichts. Dann muss natürlich der Täter identifiziert werden, was gar nicht geht weil man sich mit Schlagstock und Reizgas gegen die Kennzeichnungspflicht wehrt. Und selbst wenn wer identifiziert wird passiert in der Regel gar nichts.

  • Man mag sowohl von Pocher als auch von der Bild halten was man will, aber so bekommt dieser Vorfall immerhin mal ein wenig mehr Reichweite:


    Olli Pocher sah die Schlägerei im Fußball-Stadion: Sein Polizei-Appell!
    Oliver Pocher erlebte die heftige Schlägerei zwischen Polizei und Fußball-Fans – und fordert ein härteres Engagement der Beamten auf der Straße gegen…
    m.bild.de


    Zitat

    Pocher auf Instagram: „Parallel marschieren hier irgendwelche Leute mit ,Free Palästina’ und verbrennen jüdische Fahnen. Das Engagement würde ich gern mal bei so einem Auftritt von der Polizei sehen.“


    Zitat

    Hannover-Fan Pocher sieht die Aktion der Polizei im 96-Gästeblock kritisch. Er: „Das war schon eine Ansage – da mit einer halben Hundertschaft reinzulaufen und mit Tränengas lustig in den Fanblock reinzusprühen, mit Leuten die gar nichts damit zu tun haben.“


  • In Hamburg gibt es die Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte im Einsatz geschlossener Einheiten.

    Landesrecht Hamburg


    Auf dem letzten Video der Fanhilfe konnte ich aber kein einziges Rückenkennzeichen erkennen, die wissen schon wie sie stehen.

  • Die Einheiten die nicht direkt aus Hamburg sind haben hier auch bei Demos keine Kennzeichnung. Besser gesagt ist es eine Vermutung, dass die dann nicht aus Hamburg selbst sind. Haben die dann bestimmt immer vergessen.