Interessant ist allerdings, dass darunter durchaus auch Gegenstimmen zu lesen sind, die offenbar qualifiziert argumentieren. Das Grundproblem des Nachweises eines bedingten Vorsatzes sehe ich trotzdem auch.
Mal abgesehen davon, dass der Gesetzgeber ja schon reagiert hat und die illegalen Autorennen mittlerweile auch im Strafgesetzbuch im Umfeld der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr als Straftat vorsieht, was im Berliner Fall ja bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe ermöglicht hätte: Interessant fand ich auch den Diskussionsansatz, zwischen Fahrlässigkeit und Mord im Strafgesetzbuch noch eine Zwischenstufe einzuführen, im Sinne von Leichtfertigkeit, Leichtsinn o.Ä. Dem Beitrag nach (ich weiß leider nicht mehr, wo ich ihn gelesen habe) gibt es eine solche Regelung beispielsweise im angelsächsischen Recht, im deutschen hingegen nicht.