Laut Homepage der Arbeitsagentur bin ich doch berechtigt,Arbeitslosengeld zu beantragen.
Dort heißt es:
- Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
Diesen Passus erfülle ich, da ich neben der Selbständigkeit teilweise auch versicherungspflichtig angestellt war.
Wäre schon schön, wenn meine Frau nicht auch noch die 440€ Krankenkassenbeitrag für mich zahlen müsste.
Bin gespannt, was mein Ansprechpartner sagt.