Was hat euch heute gefreut, ein Lächeln ins Gesicht gezaubert?

  • Auf unserem winzigen Wochenmarkt ist im Dezember immer Winterlotterie. Habe

    für den Erwerb eines Strüßkens Petersilie ein Los bekommen, das mir einen 10€-Gutschein für Januar eingebracht hat 🙂

  • Zitat

    ich vermute mal, du wohnst im Dachgeschoss und der Vermieter hat (wie bei uns) den Dachboden noch nicht wärmegedämmt, obwohl das seit mehreren Jahren Vorschrift ist.

    Eine Dammpflicht gibt es nicht generell. Nur bei Eigentümerwechsel nach 2002 besteht eine Dämmpflicht, wenn das Dach nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt.

  • Nein, ich wohne im Erdgeschoss, das ist halt wärmetechnisch auch nicht besser, im heißen Sommer aber auch schön kühl.

  • Zitat

    Eine Dammpflicht gibt es nicht generell. Nur bei Eigentümerwechsel nach 2002 besteht eine Dämmpflicht, wenn das Dach nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt.

    Davon ab, dass ich ausbauen und entsprechend auch dämmen möchte im Laufe von 2024, der Voreigentümer hat die Bude hier ~ 2014 gekauft, wir dann von ihm 2018, bis dahin ist aber nicht modernisiert worden. Mindestwärmeschutz sehe ich als absolut nicht erfüllt an.

    Wem wird denn da im unwahrscheinlichem Fall alles an die Karre gepisst?

  • Die Banksy Ausstellung im aufhof. Ich war sehr positiv überrascht, finde allerdings den Eintritt (Vollzahler je nach Tag 18 - 20 €) für ca. 1,5 Stunden ein bisschen zu hoch.

    Einmal editiert, zuletzt von Bentscho ()

  • Ich nehme die negierte Dachgeschossdämmpflicht zurück. Seit 2016 ist sie wohl für jeden Pflicht, außer in 1oder 2 Familienhäusern, wenn Eigentümerwechsel vor 2002 stattfand. Ausnahme der Mindestwärmeschutz ist schon vorhanden.


    Folgende Norm

    2.000 DIN-Baunormen im Originaltext
    Baunormenlexikon.de: Das kompakte Wissen aus über 2.000 DIN-Baunormen im Originaltext mit Erläuterungen und Abbildungen.
    www.baunormenlexikon.de


    Hier mal eine Aussage zum Mindestwärmeschutz. Das hört sich nicht danach an, dass der hohe Ansprüche hat.:-)

    Zitat

    "Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 ist aber keineswegs eine dämmtechnisch ambitionierte Zielvorgabe. Es handelt sich tatsächlich nur um eine Mindestanforderung. Auch in Altbauten erfüllt die oberste Geschossdecke diese Anforderung häufig bereits ohne Zusatzdämmung. Das gilt etwa für viele alte Holzbalkendecken, die bis weit in die 1950er-Jahre Standard im Wohnungsbau waren und deren Freiräume zwischen den Holzbalken oft mit Schüttgütern, Strohlehm oder Gips- beziehungsweise Ton-Formteilen verfüllt sind.

    Auch die Betondecken ab Ende der 1960er-Jahre erfüllen in vielen Fällen bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2, sodass Altbaubesitzer auch dann nicht nachdämmen müssen, wenn ihr Haus über ein ungedämmtes Dach verfügt."

    https://www.baustoffwissen.de/…r%20nichts%20weiter%20tun.

  • Bei den aktuellen Aussentemperaturen hat unsere Luft-Wasser-Wärmepumpe im Heizbetrieb einen Wirkungsgrad von 550 %. Finde ich eigentlich ganz ok...

  • Waren heute mit meiner Mutter und den Kindern in Lüneburg. Haben dann im Parkhaus geparkt. Als wir wiederkamen haben wir unser Ticket bezahlt und sind zum Auto. Dann mussten wir noch die Kinder fertig machen, sprich die 15

    Minuten waren sicher um. Zudem hatte ich das Ticket verlegt.


    Bin dann zum Mitarbeiter, der sagte die Kennzeichen werden auch gescannt und wenn wir unter 15 Minuten sind, geht die Schranke auf. Ich sagte dann, dass wir sind sicher über 15 Minuten sind. Er meinte wir sollten es einfach testen. Als wir vor der Schranke standen, ging diese natürlich nicht auf. Der Mitarbeiter schaltete diese dann und wir konnten ohne mehr zahlen rausfahren.


    Toller Mensch und klasse Service.

  • Bin gerade durch ein Insta-Reel an dieses Mega Lied erinnert worden:


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