Allan Saint-Maximin

  • Der gefälschte Lappen ist genau solange "gültig", wie es keiner merkt.



    Gut. Im übrigen muss ich Euch aus meiner langjährigen Tätigkeit für das LJPA leider an den Rand schreiben "lehrbuchartige Ausführungen, für die Fallösung bedeutungslos." 8)

  • Dann habe ich also nicht gemordet, bis jemand die Leiche findet?


    Die Leiche ist keine Leiche, solange der Tod nicht ärztlich festgestellt wurde.


    Also hast Du nicht gemordet, solange sie niemand findet. QED.


    Ansonsten ist doch völlig egal, ob der Führerschein zurecht oder unrecht ausgestellt wurde. Wenn er ausgestellt wurde (und nicht gefälscht), ist er gültig. Finde von daher theMenace's Einlassung auch etwas übertrieben kleinlich.


    Und mehr braucht weder das Autohaus noch 96 zu überprüfen.


    Wegen meinem Ami-Führerschein, den ich nach 8 Fahrstunden und einer Fahrprüfung Einmal-um-den-Block-mit-Automatik gemacht habe, hat sich hier auch noch nie jemand in die Hosen gemacht. Konnte ich problemlos in einen deutschen umwandeln oder wie man das juristisch nennt.

  • Wenn Du sachlich diskutieren willst, leite doch einfach Dein Posting nicht so ein wie Dein letztes. Austeilen und dann nicht einstecken können mag ich nicht.

    Dann nimm mein Intro aus dem letzten Posting als Hinweis, dass ich Dein Auftreten bisweilen unangemessen arrogant finde.



    Aber richtig ist, dass unter Umständen (insb. wenn kein Wohnsitz im Inland draufsteht) ein unter eigentlichem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ausgesteller Führerschein in Deutschland erstmal gültig ist.

    Also habe ich recht. :feier: Das "unter Umständen" war wohl mehr Deinem Ego geschuldet...(Nun lasse ich es auch gut sein.)



    Gut. Im übrigen muss ich Euch aus meiner langjährigen Tätigkeit für das LJPA leider an den Rand schreiben "lehrbuchartige Ausführungen, für die Fallösung bedeutungslos." 8)

    Auf Dich als gemeinsamen Gegner können sich sogar theMenace und ich noch verständigen. Ist nämlich für die Falllösung keineswegs bedeutungslos, aber das wisst Ihr Theoretiker natürlich nicht. Woher auch!?



    Wenn er ausgestellt wurde (und nicht gefälscht), ist er gültig. Finde von daher theMenace's Einlassung auch etwas übertrieben kleinlich.

    Kleinlich nicht, sondern falsch. Aber dahinter steckt trotzdem ein nachvollziehbarer Gedanke. Es soll vermieden werden, dass in europäischen Staaten bedenkenlos Führerscheintourismus betrieben werden kann. Andererseits darf natürlich die Souveränität der Staaten nicht angetastet werden. Das führt bisweilen zu gewissen Verrenkungen.



    Führerscheine sind überbewertet.

    Warum wundert mich diese Aussage von Dir nicht?

  • Wenn jetzt aber der Franzose im deutschen Auto mit bulgarischem Führerschein eine spanische Strassenbahn mit schwedischen Austauschstudenten in Italien gerammt hätte, bekäme dann der polnische Strassenbahnlenker einen Coup Denmark oder nicht? :kopf:

  • Hat ein Franzose einen bulgarischen Führerschein, auf dem ein Wohnort in Deutschland oder Frankreich oder irgendeinem anderen Land als Bulgarien steht, ist der in Deutschland (und nach EU-Recht auch in Frankreich) von vornherein ungültig. Gültig ist der nur in Bulgarien.


    Man korrigiere mich, falls ich auf dem falschen Nachrichtenstand bin, der Vorwurf lautet doch gar nicht, dass 96 nicht auf den Wohnort geguckt hat, sondern dass sie einen gefälschten Führerschein nicht erkannt haben.


    Ist nicht ihr Job. Den Job hat dann ja auch die Polizei gemacht.


    Von daher alles Prozessverschleppung hier. :motzen:


    Die ganzen Toten aus dem Krieg sind alle gar nicht tot? :erstaunt:


    Mein Großvater ist nie gestorben. Er ist verschollen. Weswegen meine Großmutter nie Witwe war, sondern bis zu ihrem Tod verheiratet. ((EDIT: Sie hätte ihn wohl für tot erklären lassen können, hat sie aber nicht.) Bitte keine juristische Diskussion.)

    Einmal editiert, zuletzt von ExilRoter ()

  • das kann ich alles 1:1 nachvollziehen und es ist ja auch hochinteressant - wie wird das dann bei den zukünftigen weitgehend selbstfahrenden Autos sein?
    Fast fahrlässigerweise noch gar nicht problematisiert wurde auch, ob der Straßenbahnfahrer eigentlich eine Lizenz hatte, nüchtern war und das Unheil nicht auch hätte vorhersehen müssen. Trifft ihn eine Mitschuld?
    Was gälte, wenn er vorher gebremst hätte, damit kein Unfall, aber möglicherweise dennoch das Überfahren einer durchgezogenen Linie zu beklagen gewesen wäre?
    Braucht ASM eigentlich einen Verteidiger und findet sich hier jemand?

  • Wo wir wir schon in der Juristerei sind:


    Nach meiner Kenntnis muss sich der Arbeitgeber davon überzeugen, dass derjenigen, der einen Dienstwagen vom Arbeitgeber bekommt, in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
    Und er hat es regelmäßig zu kontrollieren, z.B. kenne ich da Speditionen, die das so machen (müssen).


    Der Begriff liegt in "im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis". Der Arbeitgeber muss also überprüfen, dass der Führerschein gültig ist.


    Liege ich da mit meinem Kenntnisstand richtig ?

  • Kai, Speditionen beschäftigen rglm. Berufskraftfahrer. Sehr wahrscheinlich ist daher, dass die Chefs eine besondere Sorgfaltspflicht zur Überprüfung der Fahrerlaubnis trifft. Mit einem LKW kann man schließlich erheblich mehr Schaden verursachen, als mit einem Pkw. Und die Beschäftigung von Fahrern ohne gültige Fahrerlaubnis dürfte in Haftungsfällen recht folgenreich sein. Eine solche Regelung schützte also auch die Chefs selbst.
    Auf die KGaA trifft das alles nicht zu.

  • ...also ich muss als Fahrer eines Firmenwagens (letztendlich ist es bei 96 und den Dienstwagen ja nichts anderes)
    regelmäßig meine Fahrerlaubnis in der Buchhaltung vorzeigen...


    Ich bleibe also dabei, egal ob nun Marcelo (ohne) oder Maxi (mit gefälschtem) muss so etwas auffallen wenn ich den Jungs Autos überlasse!
    Und des weiteren bin ich der Meinung das das prüfen der Fahrerlaubnis nicht Baders Job ist! Er aber die Orga erstellt...

  • Die Antwort findet Ihr abstrakt hier.


    http://www.anwaltskanzlei-schu…-an-den-arbeitnehmer/1378


    Im Fall von ASM stellt sich die Frage, ob das ein echter Dienstwagen war/ist oder nur ein Wagen, für den er privat über den Verein Rabatt bekommen hat.
    Aber wie auch immer: Der Verein ist imo nicht verpflichtet, nun detektivische und juristische Arbeit zu leisten, was Fälschungen und Betrug seiner Angestellten angeht. Kann man die Fälschung nicht so erkennen und ist die Geschichte auch nur halbwegs plausibel, dürfte die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ein Ende haben. Gerade bei einer so komplizierten Rechtslage wie ausländischer Führerschein etc.

  • Okay, 96 ist unschuldig im Sinne der Anklage. Nächster Fall.


    Dem Ernst August sein treues Volk gegen Martin Kind, Krämer aus der Gemarkung Burgwedel, welchem zur Last gelegt wird, sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und unter Ausnutzung der Gutmütigkeit seiner Hoheit treuen Landeskinder den Stolz der Niedersachsen, die Fußballmannschaft des zu Hannover eingetragenen Vereins Hannover 96 e.V. zu Markte getragen und daselbst sich persönlich angeeignet zu haben, sowie ebenso das Kulturgut Niedersachsenstadion seines Namens beraubt und diesen verschachert zu haben. Anwendbar ist das Hannoversche Stadtrecht von 896.


    Oh, falscher Thread.

  • Zum Glück habe ich meinen Lappen ...


    noch.


    :D :D


    hede, dies Verhindern von "führerscheintourismus" ist doch ncihts anderes als Protektionismus für die deutschen Apothekenfahrschulen, oder?
    Es ist doch widersinnig einerseits einen EU-einheitlichen Führerschein einzuführen und dann diese 6 Monate+1Tag -Regelung(wusste gar nicht , dass es die noch gibt) aufrecht zu erhalten.

  • Die Antwort findet Ihr abstrakt hier.


    http://www.anwaltskanzlei-schu…-an-den-arbeitnehmer/1378


    Im Fall von ASM stellt sich die Frage, ob das ein echter Dienstwagen war/ist oder nur ein Wagen, für den er privat über den Verein Rabatt bekommen hat.
    Aber wie auch immer: Der Verein ist imo nicht verpflichtet, nun detektivische und juristische Arbeit zu leisten, was Fälschungen und Betrug seiner Angestellten angeht. Kann man die Fälschung nicht so erkennen und ist die Geschichte auch nur halbwegs plausibel, dürfte die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ein Ende haben. Gerade bei einer so komplizierten Rechtslage wie ausländischer Führerschein etc.


    Danke !