Mitgliederversammlung Hannoverscher Sportverein v. 1896 e.V.: Do., 27.04.2017, 19 Uhr, HCC

  • Da die nächste Mitgliederversammlung aller Wahrscheinlichkeit nach eine außerordentliche sein wird kann dir das keiner so genau sagen. Da der Antrag von Kind im September eingereicht werden soll, sollte (wenn er sich an den Beschluss der Versammlung hält) vorher die Versammlung sein.

  • Wenn er sich an den Beschluss hält, kann im September gar nichts passieren.


    Zitat

    Einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von dem Erfordernis einer mehrheitlichen Stimmrechtsbeteiligung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA darf der Vorstand gemeinsam mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und dem Rechtsträger, der die Übernahme anstrebt, bei der DFL nur stellen, wenn


    1. der Inhalt des geplanten Antrages nebst aller von der DFL geforderten Unterlagen und Anlagen vollständig den Mitgliedern des Vereins bekanntgegeben wird. Die Möglichkeit der Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle für alle Mitglieder des Vereins ist ausreichend und muss bis zu einer endgültigen Entscheidung gewährleistet sein.
    2. in mindestens einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die nach Ablauf eines Zeitraumes von 9 Monaten nach Beginn der Einsichtsmöglichkeit nach Nr. 1 vom Aufsichtsrat einzuberufen ist, über das Für und Wider der Stellung dieses gemeinsamen Antrages seitens der an der Antragstellung Beteiligten informiert und seitens der Mitglieder diskutiert und beraten worden ist.
    3. die nächste auf die (letzte) außerordentliche Mitgliederversammlung nach Nr. 2 folgende ordentliche Mitgliederversammlung mehrheitlich beschließt, dass der gemeinsame Antrag zur Übernahme bei der DFL in der ausgelegten Fassung seitens des Vorstandes im Grundsatz gestellt werden darf. Im Falle der Ablehnung ist das Übernahmeverfahren beendet.

  • Meine Intention ist wohl nicht rübergekommen. Wenn er eine einfache Mehrheit bekommt, ist der Beschluss mit dessen Fristen egal. Und eine einfache Mehrheit braucht er für seine Pläne auch unter Einhaltung des Beschlusses.

  • Ich bin gespannt, wie es weitergeht und rechne neben einer außerordentlichen MV auch mit einer Befassung des Ehrenrats und juristischen Auseinandersetzungen, sollte Kind seine Ankündigung wahrmachen - und daran habe ich eher wenig Zweifel - den Antrag ohne weitere Beschlussfassung zu stellen. Ich vermute, wir werden davon in der Zeitung lesen...

  • Ich denke der rechtliche Anspruch auf Bearbeitung und Aufnahme in den Verein müsste doch in den allermeisten Fällen juristisch durchsetzbar sein. Ich wünschte mir hier ein koordiniertes (juristisches) Vorgehen!


    Interessierte Frage dazu: Gibt es denn ein Recht in einen Verein aufgenommen zu werden ?

  • Ich denke der rechtliche Anspruch auf Bearbeitung und Aufnahme in den Verein müsste doch in den allermeisten Fällen juristisch durchsetzbar sein. Ich wünschte mir hier ein koordiniertes (juristisches) Vorgehen!


    Interessierte Frage dazu: Gibt es denn ein Recht in einen Verein aufgenommen zu werden ?


    Gute Frage! Leider nicht mein Gebiet.


    Aber auf die Schnelle mal etwas gefunden:


    Link


    Edit: Das wäre natürlich der Hammer und dann wäre es auch nicht so klug gewesen, das gebündelt abzugeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Simak96 ()

  • Gestern habe ich auch telefonisch nachgefragt. "Haben Sie denn die Mail nicht erhalten?" und später eingereichte Anträge sind natürlich noch nicht bearbeitet worden. "Ggf." erhält man im Nachgang eine Gutschrift. Aber schriftlich sollte ich das auch nicht bekommen. Und das nur noch heute zur Bearbeitung Zeit wäre, Stichwort Verlängerungzeitraum, war ihr egal.

  • Durchziehen Leute! Den Rückzug auch nur eines Antrags dürfen wir ihnen auf keinen Fall gönnen. Im Gegenteil, da sollten noch viel mehr Anträge auflaufen. Ich werde auch auf eine Familienmitgliedschaft upgraden. Wenn ich das richtig sehe darf meine Freundin dann auch abstimmen oder? Wir wohnen zusammen, sind aber nicht verheiratet.

  • Selbst wenn es keine Probleme damit geben sollte...


    Wenn bei heterosexuelle Partnerschaften der gleiche Wohnsitz reicht um eine Familienmitgliedschaft abzuschließen (ohne Trauschein etc.), sollte doch auch eigentlich die Familienmitgliedschaft für mich und meinen festen Freund (gleiche Wohnung) reichen?