Verfahren rund um Hannover 96 (Ehrenrat, Gericht etc.)

  • Sehr schön! Wenn die Klage nicht durchgeht, dann weiß ich auch nicht mehr :doh:


    Ich mache mir schon gar keine Hoffnungen mehr. Immer dachte man, dass man im Recht war und immer ist man gescheitert, sowohl vor Gericht als auch beim "Pro Verein"-Ehrenrat. Wenn das Ding jetzt auch nichts wird, dann war unser Denken bisher vielleicht tatsächlich grundlegend falsch.


    Das kann nicht sein!Dann muss die Justiz schuld sein!Oder Martin Kind!

  • Soviel Text ist da doch gar nicht drin um das hier zu überlesen:


    "Das Landgericht lehnte auch Nestlers Beschwerde gegen den ersten Beschluss ab und leitet nach eigenen Angaben die Akten nunmehr dem Oberlandesgericht Celle zu. Bei beiden Gerichten laufen noch weitere Verfahren, die mit Hannover 96 zu tun haben."

  • "§ 572 ZPO
    Gang des Beschwerdeverfahrens


    (1) Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen."


    Wie hoch ist wohl die Quote derjenigen Entscheidungen, in denen das erstinstanzliche Gericht von sich aus der Beschwerde abhilft, weil es einsieht, dass es bei seiner Ausgangsentscheidung falsch geurteilt hat?


    Genau!

  • Sorry für die fehlende Erklärung:


    Das LG erlässt eine (in diesem Fall abweisende) Entscheidung. Dagegen legt man wieder beim gleichen Gericht Beschwerde ein, also beim Landgericht. Die können dann "abhelfen", d.h., nach einer Phase des nochmaligen Nachdenkens zu dem Ergebnis kommen, dass ihre erste Entscheidung falsch war und dann eine neue Entscheidung erlassen; oder sie helfen eben nicht ab, weil sie meinen, Alles richtig gemacht zu haben, dann reichen sie die Beschwerde samt Akte direkt durch an das Beschwerdegericht, in diesem Fall das OLG. Eigentlich dient das Procedere eher dem Zweck, dass das Beschwerdegericht gleich Beschwerde und Akte aus der ersten Instanz zusammen auf den Tisch bekommt und die Akte nicht erst langatmig anfordern muss, aber das muss man ja nicht so laut sagen... im Ergebnis ist also die Sache derzeit im ganz normalen Aktengang wie in 96,96% aller anderen Verfahren auch.

  • „Auch fehlte der 1. Zivilkammer des Landgerichts die "Eilbedürftigkeit für eine Anordnung" - nicht zuletzt habe sich auch Antragssteller Nestler mit seinen Anträgen viel Zeit gelassen und damit keine Eilbedürftigkeit demonstriert. Eine Einstweilige Verfügung dürfe aber eben nur in Eilfällen ergehen.“
    Seh ich das richtig? Es gibt Fristen für Beschwerden im Eilverfahren und wenn ich die Fristen einhalte demonstriere ich mangelnde Eilbedürftigkeit?

  • Wahnwitzig vor dem Hintergrund, dass man im ersten Versuch damit argumentiert, dass man doch bitte ein umfassendes Gutachten und nicht nur ein schnelles Kurzgutachten vorlegen möge. Ist aber auch egal, jetzt geht's eben raus aus Hannover nach Celle.

  • Zumal Eilbedürftigkeit schon deshalb gegeben ist, weil der Termin der Entscheidung der DFL nicht feststeht, aber kolportiert wird, dass diese in diesem Jahr erfolgen soll.
    In einem Zeitraum, in dem man nie und nimmer eine Entscheidung im "normalen" Verfahren erhalten würde.

  • Ich persönlich finde, dass sich die Fanhilfe Hannover, bei aller inhaltlich wohl gegebenen Berechtigung, im offenen Brief an Willeke massiv im Ton vergriffen hat und damit der eigenen Sache definitiv keinen Gefallen tut. Vor diesem Hintergrund ist der letzte Satz des Schreibens der blanke Hohn, da der gesamte Brief nur so vor Respektlosigkeit strotzt. Schade.

  • Wenn ich mir alleine die Überschrift des Artikels angucken, geht das voll in Ordnung. Wer wie Andreas Willeke so respektlos austeilt, braucht sich über ein entsprechendes Echo keineswegs wundern. Schön den Spiegel vorgehalten.

  • Vielleicht ist es auch einfach maximalgenervt von dem Unsinn, den dieser "Journalist" ständig verzapft. Kann ich inzwischen ganz gut nachvollziehen...