Jahreshauptversammlung 2018, 19. April 2018, 18 Uhr

  • So, ich empfehle Helme aufzusetzen, das wird bestimmt spaßig.


    Ich möchte diesen Faden gerne dazu benutzen, Vorschläge für Anträge zu sammeln. Die Juristen können schon ein bisschen "Butter bei die Fische" geben, das erleichtert insgesamt die Arbeit, die bekanntermaßen ja auch nicht gering ist. Falls jemand "eigene" Anträge stellt, stellen will, kann er/sie das natürlich. Ich will die Gelegenheit zum "Input" nutzen. Also, immer her damit.


  • - Abwahlanträge Aufsichtsrat


    Mal ein paar Fragen dazu, da ich mich da gar nicht mit auskenne. Muss man da den kompletten AR abwählen oder geht das auch nur gegen bestimmte Personen? Weil der ja bekanntermaßen nur zu 3/5 schlecht besetzt ist. Und falls wir den komplett abwählen müssen, ist es dann auch wieder möglich, die beiden guten AR-Mitglieder neu in diesen zu wählen? Was ja eigentlich komisch klingt. Erst abwählen und dann neu in den AR wählen.

  • Ach, da gibt es doch bestimmt irgendwelche höchstrichterlichen Entscheidungen, die aus irgendeinem Paragrafen etwas Anderes herausgequetscht haben.

  • Hat man eine Chance die Versammlungsleitung gleich zu Anfang zu übernehmen?

  • Informationsantrag zum gestellten Antrag
    Informationsantrag zum investierten Geld
    Informationsantrag zum geförderten Geld
    Informationsantrag zu allen laufenden Verfahren gegen Verein, Vorstand, etc.
    Kann man per Antrag gleich zu Beginn für alle Abstimmungen ein gewisses Verfahren fordern?

  • Ja natürlich persönliche Genugtuung.

    Ja, sogar noch ein bisschen mehr!


    Die Entlastung erfolgt in der Regel als eine der ersten Tagesordnungspunkte.


    Die entsprechende Abstimmung ist zumeist schon ein recht guter Fingerzeig, wie sich die Stimmverhältnis pro oder contra Martin Kind darstellen.


    Wenn man beispielsweise merkt, dass die Opposition zwar einfache Mehrheiten für Ihre Beschlussanträge erreichen kann, eine 2/3 Mehrheit jedoch ziemlich aussichtslos ist, sollte man klugerweise Satzungsänderungsanträge rechtzeitig zurückziehen oder - wie wir alle gerade gelernt haben - "ruhen lassen". :D

  • Sollten wir von der Entlastung nichts haben kann es wirklich nicht schaden, wenn wer früher geht, dann ist es auf jeden Fall die Gegenseite, die Zeit spielt für uns, das haben wir bei der letzten MV gesehen.

  • Das hätte man dann aber schon ausschließlich intern besprechen müssen. Das hier im Forum öffentlich anzusprechen lässt den "Plan" doch eher bereits im Vorfeld scheitern. Kind & Co. lassen sich sicherlich darüber informieren, falls in den Foren etwas Wichtiges geschrieben wird, was ihnen auf der MV schaden könnte und werden dann Mittel und Wege finden, um diesen Schaden erst gar nicht eintreten zu lassen, bzw. ihn zu minimieren. Schade, das ist an und für sich eine gar nicht so dumme Idee gewesen.

  • Naja, ganz unwichtig ist die Entlastung nicht. Letztendlich legimitiert sie die Handlungen des Vorstandes und evtl. Schadensersatzansprüche verfallen.

  • Bei den ganzen Unstimmigkeiten letztes Mal über das Thema anwesende Mitglieder und den entsprechend seltsam anmutenden Auszählungskriterien und -ergebnissen stellt sich auch mir die Frage, inwieweit man das im Vorfeld einfangen kann und ggf. durch Nichtakzeptanz des delegierten Versammlungsleiters in geordnete bahnen lenken kann/könnte...

  • - 50+1 in die Satzung 2.0

    Wie beurteilt ihr denn die Position von Kind und Krause, die Entscheidung sei bereits gefallen? Bzw.: Welchen Einfluss hätte ein solcher Antrag auf den bereits geschlossenen Vertrag bzgl. der Management-GmbH?


    Ich glaube übrigens auch, dass die Versammlungsleitung ein ziemlich entscheidender Einflussfaktor ist. Von anderen Mitgliederversammlungen kenne ich das Procedere, dass über den vorgeschlagenen Versammlungsleiter abgestimmt wird. Ist das bei uns auch möglich? Wenn allerdings ohne Delegation die Leitung dann bei dem m.E. unsäglichen Valentin Schmidt verbliebe, wäre damit natürlich auch nichts gewonnen.


    Im übrigen rechne ich mit einer deutlich höheren Mobilisierung im Pro-Kind-Lager. Das kann durchaus in Richtung der bewährten Gratis-Trikot-Methoden gehen. Wenn man die letzten Jahre beobachtet hat, wie geschlossen bestimmte Abteilungen aufgetreten sind, ist es m.E. strategisch sehr wichtig, möglichst viele Abstimmungen als geheime Wahlen durchzuziehen. Nur so besteht immerhin die Möglichkeit, einzelnen Leuten aus den disziplinierteren Abteilungen ein abweichendes Abstimmungsverhalten zu ermöglichen. Ist eigentlich mit einer Entscheidung in Broncos Verfahren bis zur JHV zu rechnen?


    Hinsichtlich der Wortbeiträge möchte ich schon jetzt appellieren, sachlich zu bleiben. Es wäre außerdem bestimmt hilfreich - ähnlich wie Broncos Rede angeleget wird - insbesondere die Zweifler im Kind-Lager zu adressieren. Wir müssen uns selbst nicht mehr überzeugen.

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes23 ()

  • Man darf nur nicht zuviel an Anträgen einreichen. Nicht dass die JHV aus Zeitmangel vor den wichtigsten abgebrochen wird

    Einmal editiert, zuletzt von Lemuri ()

  • Moin,


    wichtig wäre es, dass man im Vorfeld Einfluss auf das Procedere der JHV und im besten Fall auf die Versammlungsleitung bekommt. Dahin zielt ja auch eine Forderung im Rahmen des ruhenden Stimmungsboykotts.


    Allerdings erscheint mir die Sache mit dem "unabhängigen Notar" nicht so ganz zielführend, denn ein Notar würde ja nur den Verlauf der Verhandlung protokollieren und darüber einen Urkunde erstellen.


    Richtiger wäre es, ein von beiden Seiten besetztes Team zu bilden, welches die Versammlungsleitung und Abstimmungsleitung nach klaren Vorgaben übernimmt, zB.:


    1. Fester Zeitrahmen pro TOP
    2. Feste Zeitvorgabe für den Berichterstatter bzw. Antragsteller
    3. Feste Rednerliste und feste Zeitvorgabe für jeden Redner
    4. Klare Wahlvorgabe: gezählt werden Ja-, Nein- und Enthaltungen, Annahme eines Antrags benötigt die (eventuell qualifizierte) Mehrheit der Stimmen
    5. Unterschreitet das Ergebnis einer offenen Wahl 60% Ja- oder Nein-Stimmen: erneute und dann geheime Wahl
    6. Auf Antrag eines Mitglieds geheime Wahl


    Wenn diese eigentlich selbstverständlichen Punkte durch so ein Team überwacht und durchgesetzt werden, dann wäre schon viel gewonnen.


  • Richtiger wäre es, ein von beiden Seiten besetztes Team zu bilden, welches die Versammlungsleitung und Abstimmungsleitung nach klaren Vorgaben übernimmt, zB.:

    Wer sind den die beiden Seiten? Kind Befürworter.... Kind Gegner.... Neutrale.... Ich möchte nicht wissen, wer sich da alles auf den Schlips getreten fühlen wird.


    stscherer deine Punkte in allen Ehren, aber die zeitliche Begrenzung wird vielleicht noch beim Schach eingehalten, aber sonst.... Ich freue mich schon auf den Tumult, wenn der einen oder anderen Seite das Wort abgeschnitten wird, oder ein Beitrag oder eine Berichterstattung mitten drin enden soll :rofl:


    Und was die geheime Wahl angeht, schauen wir doch einfach mal in unsere Satzung


    und nun die Abstimmung


    Zitat

    § 13 Versammlungsleiter und Beschlussfassung 2. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nicht eine andere Mehrheit vorschreibt. In allen Fällen gilt Stimmengleichheit als Ablehnung; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat bei der Abstimmungeine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.3. Satzungsänderungen bzw. die Neufassung einer Satzung können nur mit einer Mehrheitvon 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

    Es steht alles in der Satzung drin, die wir als Mitglied akzeptiert haben. Somit können wir deine Punkte 4 - 6 nur mit einer Satzungsänderung bewirken. Denn wenn die Wahlen nach deinem Schema durchgeführt werden, sind sie nicht mehr Satzungskonform und könnten uU rechtlich angegriffen werden. Und das meiner Meinung nach von jedem stimmberechtigten Mitgleid. Aber da ich kein Rechtsanwalt bin, könnte hierzu ja mal ein Vertreter dieses Faches bitte hier Stellung zu nehmen.

  • Für mich müsste eine solche Kommission mindestens zur Hälfte mit ausgewiesenen Kritikern des Vorstandes und des AR besetzt sein, da mir in der Vergangenheit genügend "Neutrale" untergeschoben worden sind, die dann am Ende eben nicht "neutral" waren.


    Ein Versammlungsleiter kann jederzeit eine geheime Wahl anordnen.


    Eine zeitliche Begrenzung ist unproblematisch durchsetzbar, wenn man die insoweit geltenden Spielregeln vorher kommuniziert und dann auch durchgängig praktiziert. Es kommt einzig und allein darauf an, dass eine Versammlungsleitung als unabhängig und fair wahrgenommen wird, dann kann sie so etwas auch durchsetzen. Als Fussballer müsste man das eigentlich wissen.... ;)