Jahreshauptversammlung 2018, 19. April 2018, 18 Uhr

  • Ansonsten gibt es auch diese Kärtchen in den Fanshops, dass man Mitglied werden möchte.


    Ich habe auch gewandelt vor der JHV von Förder zu Vollmitglied passiv. Habe dann entsprechend auf der Karte meine Mitgliedsnummer eingetragen und das abgegeben.


    Ging alles durch, ohne Vorladung.

  • Wurde Valentin Schmidt schon in der ersten Aufsichtsratssitzung nach der JHV als Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt?

    Einmal editiert, zuletzt von Nebensache ()

  • Wurde Valentin Schmidt schon in der ersten Aufsichtsratssitzung nach der JHV als Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt?


    Nach meiner Kenntnis ja - da gab es Presseerklärungen zu.
    MK wurde dann mit 5:0 zum Präsidenten gemacht, dann versaute er allerdings die Satzungsfristen bei der Vorstandsbildung, was aber niemanden interessiert hat - hier im FanMag gibt es da längere Einträge eines Users, der das Alles aufgedröselt hat.

  • Der AR-Vorsitzende wird übrigens in jedem Jahr satzungsgemäß auf der ersten Sitzung nach der JHV gewählt.

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Kurze Meinungsbildung:


    Ist eine Wahl auch eine Beschlussfassung? Und würde man die Regeln über eine Wahl aus der Satzung auch analog anwenden, wenn man keine besonderen Regelungen zu Abstimmungen hat?
    Ich würde das so tun, denn der Unterschied zwischen "Wahl" und "Abstimmung" ist ja nur, dass es bei einer "Wahl" um Personen und bei einer "Abstimmung" um Sachentscheidungen geht, Beides aber "Beschlüsse" der Mitgliederversammlung sind.

  • Ich sehe es so: Gibt es keine Regelung, kann die Versammlung bindend über das Abstimmungsverfahren entscheiden. Das sollte gültige Rechtsprechung sein. Die Ansicht, dass das Nichtvorhandensein einer Regelung automatisch zu einer offenen Abstimmung führt, ist schlichtweg falsch. Ebenso falsch ist das vermeintliche Recht des Versammlungsleiters, einen entsprechenden GO-Antrag zur Abstimmung über das Verfahren abzulehnen und trotz eines solchen Antrags allein über das Verfahren zu bestimmen.

  • Kurze Meinungsbildung:


    Ist eine Wahl auch eine Beschlussfassung? Und würde man die Regeln über eine Wahl aus der Satzung auch analog anwenden, wenn man keine besonderen Regelungen zu Abstimmungen hat?
    Ich würde das so tun, denn der Unterschied zwischen "Wahl" und "Abstimmung" ist ja nur, dass es bei einer "Wahl" um Personen und bei einer "Abstimmung" um Sachentscheidungen geht, Beides aber "Beschlüsse" der Mitgliederversammlung sind.

    Eine Wahl ist eine besondere Form der Abstimmung.
    Regelungen über eine Abstimmung müssten daher auch für eine Wahl gelten, anders herum aber nicht.

  • Kurze Meinungsbildung:


    Ist eine Wahl auch eine Beschlussfassung? Und würde man die Regeln über eine Wahl aus der Satzung auch analog anwenden, wenn man keine besonderen Regelungen zu Abstimmungen hat?
    Ich würde das so tun, denn der Unterschied zwischen "Wahl" und "Abstimmung" ist ja nur, dass es bei einer "Wahl" um Personen und bei einer "Abstimmung" um Sachentscheidungen geht, Beides aber "Beschlüsse" der Mitgliederversammlung sind.

    Eine Wahl ist eine besondere Form der Abstimmung.
    Regelungen über eine Abstimmung müssten daher auch für eine Wahl gelten, anders herum aber nicht.


    Wenn die Satzung aber für den Oberbegriff Beschlüsse und den Unterbegriff Abstimmungen keine Regelung enthält, aber für den Unterbegriff Wahlen, dann müsste man doch diese Regelung analog anwenden - jedenfalls dann, wenn in der Vergangenheit (2017) über Sachanträge geheim abgestimmt worden ist.

    Einmal editiert, zuletzt von stscherer ()

  • Unabhängig von der juristischen Seite halte ich es für sinnvoll, nicht bis zum Ende um geheime Abstimmungen zu ringen. Als taktisches Element ok, aber nur bis zu dem Punkt, an dem man es gegen wichtigere Fragen abgibt. Praktisch kam es schon in der JHV deutlich rüber, dass dieser Antrag eher geschadet hat als genutzt. Auch aus den Gesprächen von Aktiven in den Tagen danach habe ich mitgenommen, dass diese sich dadurch eher belustigt bis abfällig geäußert haben. Ich denke, klar ausgesprochenes Vertrauen in die selbstbewusste Entscheidungskompetenz der Mitglieder bringt mehr als die Handvoll Stimmen, die man (vielleicht) bei geheimer Wahl gewinnen könnte.

  • Meiner Meinung nach, hatte der Antrag auf Satzungsänderung eine große Schwäche: er betraf direkt die aktiven Mitglieder oder er konnte zumindest so ausgelegt werden. Deshalb gab es auch nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit. Bitte nicht falsch verstehhen, ich habe auch für den Antrag gestimmt, aber ich kann gut nachvollziehen warum vermutlich viele Leute dagegen gestimmt haben. Aus unserer Sicht stellt sich das Ganze sehr einfach da. Der Vorstand ignoriert Mitgliederbeschlüsse, deshalb muss die Satzung entsprechend geändert werden.
    Wenn man als relativ uninformierte Person zunächst die Ergüße von Hartung gehört hat, der immer wieder betont hat, dass der Antrag gegen geltenes Recht verstossen würde (wenn das gestimmt hätte dann hätte man den Antrag eigentlich nicht zulassen dürfen) und dann noch Herrn Schmidt und Herrn Kind, die im Vorfeld immer wieder betont haben, dass der Verein handlungsunfähig sein würde, dann wird schon eine gewisse Angst geschürt. Außerdem wurde argumentiert, dass der Vorstand ja dann nicht für seine entscheidungen haften kann (tut er doch eigentlich auch nicht, wenn er entlastet wird oder?) und es gab die Angst nach einer Dikatatur der Mehrheit. Davor hatten viele aktive denke ich Angst oder zumidnest Zweifel, die auch die sehr guten Beiträge der beiden Antragssteller nicht ändern konnten. Und wenn man sich unsicher ist, dann stimmt man im Zweifelsfall leiber gegen den Antrag.
    Bei dem Antrag von der letzten Jahreshauptversammlung (50+1 in die Satzung) war es denke ich anders, dort wurde für den Erhalt von etwas geworben. Klar wurde auch dass torpediert, aber ich denke wenn man sich dort unsicher ist, würde man eher dafür stimmen, da man im Zweifelsfall lieber den Status beibehält. Darüber sollte man sich gedanken machen.


    stscherer: Klar sind das nur Spekulationen, aber ich denke auch eine geheime Wahl hätte uns nicht die 2/3 Mehrheit gebracht. Trotzdem ist es wichtig soetwas weiter zu verfolgen, dann eine geheime Wahl sollte eigentlich zu den Grundsätzen einer Demokratie gehören. Mit dem Argumenten von Valentin Schmidt ("Man soll zu seinen Überzeugungen stehen") könnte man auch die Bundestagswahl offen gestalten, damit jeder weiss für wen man gestimmt hat. Das hat mich persönlich sehr geärgert, vorallem, dass er für so einen Scheiß auch noch Applaus bekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Hanfbaron ()

  • Dikatatur der Mehrheit.


    ich dachte immer, das hieße dann demokratie :ahnungslos:
    warum wurde denn die geheime wahlabgeleht? ist sie in der satzung gar nicht vorgesehen oder explizit ausgeschlossen? an ein paar versammlungen verschiedenster vereine hab ich ja nun auch schon teilgenommen. wenn jemand geheime wahl beantragt hat, wurde das vom versammlungsleiter zur abstimmung gestellt. einfache mehrheit reicht und gut is. abgeleht, von wem auch immer, kenn ich nicht.

  • Ich muss sagen, ich habe es für selbstverständlich gehalten, Abstimmungen über Sachfragen grundsätzlich offen durchzuführen. Ausnahmen, in denen geheim abgestimmt wird, habe ich zwar nicht für ausgeschlossen erachtet, aber doch eben auf den Ausnahmefall beschränkt erachtet - und sogar bezweifelt, ob ohne weitere Begründung eine Mehrheit in der MV für eine geheime Abstimmung dafür ausreichen sollte.


    Dann hab ich mir vorhin aber mal einige Satzungen unserer Konkurrenz angeschaut. Und siehe da, es gibt mehrere Beispiele, in denen geheime Abstimmungen explizit als Möglichkeit vorgesehen sind - zum Teil reicht es sogar schon, wenn ein Zehntel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eine solche verlangt (vgl. z.B. § 19 Abs. 2 Satzung BMG; in § 16 Abs. 2 Satzung BvB wird zwar die geheime Abstimmung nicht ausdrücklich genannt, ich versteh ihn allerdings auch so, dass mit diesen 10 % sie verlangt werden kann; noch weiter geht die Satzung von Arminia Bielefeld: § 11 Abs. 2 lässt sogar ein Zehntel der abgegebenen Stimmen genügen). Beim VfB Stuttgart sieht Ziffer 8 der Geschäftsordnung zu §§ 13 und 14 der Satzung eine elektronische Abstimmung an Abstimmungsgeräten als Regelfall vor; diese muss die Anforderungen an eine geheime Abstimmung erfüllen. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann eine andere Abstimmungsart als die elektronische gewählt werden - für jeden Antrag einzeln erforderlich.


    Meine ursprüngliche Einstellung kam daher, dass es ja durchaus Bereiche gibt, wo offene Abstimmungen als Regelfall sogar ausdrücklich vorgeschrieben sind. Vgl. z.B. im kommunalrechtlichen Umfeld § 66 Abs. 2 NKomVG für Niedersachsen (die Geschäftsordnung des Rats der Stadt Hannover sieht geheime Abstimmungen übrigens nicht vor). Allerdings liegen nach kurzem Überlegen wesentliche Unterschiede einer Gemeindevertretung zu einer Vereinsversammlung auf der Hand: In der Gemeindeversammlung sitzen gewählte Vertreter, hier kann schon ein berechtigtes Interesse der Vertretenen angenommen werden, grundsätzlich zu wissen, wie welcher Vertreter stimmt. Auch kann von einem gewählten Vertreter durchaus im Sinne Herrn Schmidts gefordert werden, dass dieser grundsätzlich zu seiner Meinung steht. Dies trifft aber beides nicht auf die MV zu, wo gerade keine gewählten Vertreter sitzen.

  • Mal unabhängig von Waldumwandlungs gutem Beitrag, ist da ein Stichwort drin: Es irritiert mich auch, wieso überhaupt so fehlerträchtig mit Karten und Zählern abgestimmt wird. Elektronische Ted-Systeme sind ja nicht gestern erst erfunden worden...

  • Ich finde den Beitrag von Waldumwandlung auch gut und informativ. Dennoch bleibe ich dabei, dass eine offene Abstimmung in einem Sportverein kein Problem sein sollte. Auch wenn es um etwas grundsätzlichere Fragen geht.

  • Sollte.
    Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen sollte aber... Ach, was soll‘s. Tausend Dinge, die bei uns passieren, sollten in einem Verein eigentlich nicht passieren.

  • Mal unabhängig von Waldumwandlungs gutem Beitrag, ist da ein Stichwort drin: Es irritiert mich auch, wieso überhaupt so fehlerträchtig mit Karten und Zählern abgestimmt wird. Elektronische Ted-Systeme sind ja nicht gestern erst erfunden worden...


    Irgendwo hatte ich gelesen, dass man sich aufgrund der Kosten (ca 14000€) gegen eine elektronische Zählung entschieden hatte und das bekannte System genommen hat.