Geplante außerordentliche Mitgliederversammlung

  • was meinst du damit, Milos?


    Verstehste nicht das kleine Witzchen? :grübel: Also die Verbindung der alten Leier, dass es sich bei den wenigen Kind-muss-weg-Leutchens ja nur um ein paar böse Ultras handelt, mit der Verballhornung von "Mitglied"? :???:


    Naja, vielleicht war´s ja auch gar nicht lustig (verständlich ja offenbar schon mal nicht) ... :weinen:

  • Da eine Einladung vier Wochen vor einer MVV erfolgen muss, hat der e.V. jetzt eine Woche Zeit den Antag zu prüfen, wenn die Versammlung in 5 Wochen stattfinden muss. Stimmt das.

  • Puh, also mit meinem laienhaften Verständnis würde ich das nicht unterschreiben. Der Verein hat 5 Wochen zur Einberufung, ich verstehe das so, dass innerhalb dieser 5 Wochen die Einladung erfolgen muss.

  • @fireraven
    Wenn er innerhalb von 5 Wochen Einladungen zu einer Versammlung verschicken muss, wann muss dann die Versammlung sein? In den darauffolgenden 4 Wochen? Oder ist das nicht genau definiert? Sonst könnte es lange dauern ...

  • Einladung dann zum 25. August, mit der Gelegenheit, monatelang die Gerichte zu beschäftigen, oder zeitgleich mit der regulären JHV (und ebenfalls mit Gericht). Das scheinen mir meine persönlichen Reaktionsfavoriten zu sein.
    Aber, da kommt noch ein Klopfer. So ein echter Krause/ Hartung-Kracher.

  • Wovor ich Angst habe: dass es Kind doch gelingt auch diese Wahl wieder zu "gewinnen" bzw. dass wir wieder knapp scheitern werden. Denn DANN war es das.

    Um mal etwas Optimismus zu verbreiten: Trotz extremer Mobilisierung der Kindseite hatten wir auf der letzten MV in allen relevanten Punkten eine Mehrheit - nur eben leider keine 2/3-Mehrheit für die Satzungsänderung. Und das war, bevor die DFL Kind die erhebliche Förderung abgesprochen hat und bevor ein Gericht die Abstimmung über die Satzungsänderung 2017 für rechtswidrig erklärt hat.


    Aber es gilt natürlich das, was Du im Satz zuvor auch schon geschrieben hast: Nicht zurücklehnen, kommen und abstimmen!

    Puh, also mit meinem laienhaften Verständnis würde ich das nicht unterschreiben. Der Verein hat 5 Wochen zur Einberufung, ich verstehe das so, dass innerhalb dieser 5 Wochen die Einladung erfolgen muss.


    Die Diskussion hatten wir ja neulich schonmal und ich auch diese für uns ungünstige Sichtweise vertreten. Aber auch hier noch einmal den hoffentlich ebenfalls etwas Optimismus verbreitenden Hinweis, dass eine ao MV keine spezielle Gnade unserer Satzung, sondern ein gesetzliches Recht ist und dieses auch durchgesetzt werden kann. Und ich bin zuversichtlich, dass damit auch eine zeitnahe Durchführung notfalls erzwungen werden kann.

    Zitat


    § 37 BGB:


    (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
    (2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

  • mein Favorit ist: Wir freuen uns über das rege Interesse an Hannover 96. Da uns der Wunsch auf frühzeitige AR Wahl bekannt ist, haben wir frühzeitig den Termin auf März 2019 vorgezogen. Dazu verworrene juristische Begründungen, warum eine a.o.MV bei gleichzeitig schon terminierter regulärer MV nicht möglich ist.

  • Und wodurch soll diese theoretische Möglichkeit entstehen? Das was mabuse gepostet hat ist doch recht eindeutig.

  • Zitat

    ein·be·ru·fen
    /eiÌnberufen/
    starkes Verb
    1.
    zu einer Versammlung zusammenrufen; (Mitglieder, Abgeordnete o. Ä.) auffordern, sich zu versammeln
    "eine Versammlung [nach Berlin] einberufen"


    Wann die eigentliche Versammlung ist, steht nach meinem Verständnis nirgends. Nicht in unserer Satzung und nicht im BGB.