Geplante außerordentliche Mitgliederversammlung

  • Mo, das ist ein schlichter, einfacher und klarer Rechtsverstoss. Da gibt es nix zu deuteln oder zu verstehen.
    Die „Rücktritte“ der drei AR diente ersichtlich allein dazu, dieser kruden Argumentation einen Hauch von Plausibilität zu geben. Aber die Rechte der Minderheit ist Gesetz.

  • Normaligerweise (wie der Fachmann sagt) müsste ich mich tierisch aufregen. Ich bin des ganzen Gebarens inzwischen nur so müde geworden. Die sind so bananendämlich und legen gleichzeitig ein Verhalten wie der rüpeligste Schulhofschläger an den Tag, dass das bei mir eine ganz seltsame Mischung zwischen Mitleid und Abscheu auslöst. Und das Bedürfnis nach Winterschlaf.

  • Ich denke fast, dass dies bei entsprechenden Kandidaten, die letzte Kommunikationshilfe ist, damit die Opposition ihre Kandidaten bei Vorstand und Aufsichtsrat durchbringen kann.

  • Der Verein, der Vorstand, die Spiele, die KGaA - das passt alles schon gut zusammen. Irgendwann wird man auch mal müde und mürbe. Es reicht.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt Rechtskommentare, die sagen, dem Vorstand stünde es zu, eine außerordentlich Mitgliederversammlung nicht einzuberufen, wenn dieser Antrag offensichtlich rechtsmissbräuchlich sei. Was zum Beispiel der Fall wäre(!), wenn ohnehin demnächst bei einer ordentlichen Versammlung über die Anträge abgestimmt werden wird.
    Es gibt auch Kommentare, die dies klar verneinen: Über die formellen Voraussetzungen hinaus (Quorum) habe der Vorstand kein Prüfungsrecht. Hätte der Vorstand nämlich ein Prüfungsrecht, unterliefe dies das Schutzrecht der Minderheit.


    Letztere Ansicht halte ich natürlich für richtiger.


    Abgesehen davon, wird bei der MV im März gar nicht über die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder abgestimmt. Das ist nicht das gleiche.
    Alle anderen vorgebrachten Punkte (Kosten, MV-Häufung) sind vollkommener Kokolores. Also zumindest die Frage betreffend, ob die aoMV abgehalten werden muss.



    Ansonsten bleibt wohl nur, beim Amtsgericht den Antrag auf Ermächtigung die aoMV einzuberufen zu stellen.


    Edit:

    Mo, das ist ein schlichter, einfacher und klarer Rechtsverstoss. Da gibt es nix zu deuteln oder zu verstehen.
    Die „Rücktritte“ der drei AR diente ersichtlich allein dazu, dieser kruden Argumentation einen Hauch von Plausibilität zu geben. Aber die Rechte der Minderheit ist Gesetz.

    So sehe ich das auch.

  • Mo, das ist ein schlichter, einfacher und klarer Rechtsverstoss. Da gibt es nix zu deuteln oder zu verstehen.
    Die „Rücktritte“ der drei AR diente ersichtlich allein dazu, dieser kruden Argumentation einen Hauch von Plausibilität zu geben. Aber die Rechte der Minderheit ist Gesetz.


    Ich habe ganz bewusst einen Konditionalsatz und den Konjunktiv verwendet, weil ich genau das dahinter unterstelle. Und "plausibel" (im Sinne von "pragmatisch") heißt auch für mich noch nicht "rechtskonform". Dass die Argumentation des Vereins sich mindestens in einer Grauzone bewegt, ist mir ebenfalls klar.


    Aber die Frage mit Kinds Verzicht auf Wiederwahl zum VV hat mir immer noch niemand beantwortet. Ist das neu? Oder habe ich einfach was verpasst?

  • Also der Herr Mertesacker vertritt also u.a. meine Interessen. Naja, bisher nicht.


    Der Vorstand, dem auf der letzten Mitgliederversammlung die Entlastung verweigert wurde, beschließt nach Rechtsgutachten: Keine außerordentliche Mitgliederversammlung

  • Bodenlose Frechheit. Das Recht einer Minderheit wird einfach übergangen. Es lebe die Demokratie.
    KMW im Stadion wäre meiner Meinung nach kontraproduktiv, aber aufgrund der Fassungslosigkeit einfach 90 min schweigen halte ich für die richtige Lösung.
    Wann wollte sich das Schiedsgericht zum Fall H96 äußern? Gab es da einen festen Termin?

  • Ein erneuter, unbefristeter Stimmungsboykott ist jetzt mMn unausweichlich...


    Jedes Mal wird den Fans und Mitgliedern mit Anlauf in die Fresse getreten..
    Das muss erneut Folgen haben..


    Ich wundere mich, wer das Rechtsgutachten verfasst hat..
    Bestimmt der Rechtsverdreher von der letzten MV, der behauptet hat, mit der Unterschrift unters Sitzungsprotokoll würde er allen Anträgen zustimmen (oder ao ähnlich..)

  • Nicht sonderlich überraschend, trotzdem verdient die Entscheidung jede Kritik. Ich hoffe, Medien und Unentschlossene werden die Sache angemessen rezipieren.
    Was mich nach wie vor nachdenklich macht, ist die geschlossene Unterstützung der Abteilungsleiter. Sowohl mit Blick auf die AR-Nominierung als auch und nun bzgl. der Einberufung.
    (Dazu eine Randfrage: In welchem Turnus finden eigentlich die Abteilungsversammlungen statt und wird dort der jeweilige Leiter gewählt? Auf welchem Wege wird dazu eingeladen? Ich (Fußball passiv) habe jedenfalls noch nie eine Einladung erhalten.)

  • Bin zwar kein Mitglied, aber als einer der 1300 Unterzeichner wäre ich jetzt sehr angepisst von "meinem" Vorstand.
    Zudem ist es als Aussenstehender sehr interessant zu sehen, wie in diesem Verein mit Mitgliederbegehren umgegangen wird. Das sollte auch andere Stellen interessieren!