Die nächste Mitgliederversammlung der Roten findet am 23. März 2019 in der Swiss Life Hall statt.

  • Sportbuzzer: Info für alle #H96-Mitglieder: Die nächste Mitgliederversammlung der Roten findet am 23. März 2019 in der Swiss Life Hall statt.
    Edit: Die frühzeitige Bekanntgabe des Termins erscheint mir als Abwehrstrategie einer a.o. MV.

    Einmal editiert, zuletzt von Nebensache ()

  • Es stellt sich ja auch tatsächlich die Frage, welchen Mehrwert man in einer außerordentlichen MV kurz vor der regulären MV sieht. Es gibt dafür sicherlich gute Gründe - mir sind sie aber leider nicht bekannt. (Unterschrieben habe ich trotzdem.)

  • Es geht nicht nur um die Nähe zur MV im März an sich, sondern auch darum, dass bei dieser MV dann ohnehin turnusmäßig AR-Neuwahlen anstünden.

  • Die Frage ist doch zum einen, wann eine ao MV stattfinden würde. Die in § 12 Nr. 2 lit b) der Satzung genannten fünf Wochen nach Eingang eines berechtigenden Antrags sind m.E. nicht die Frist, binnen der die MV abzuhalten, sondern binnen der sie einzuberufen ist. D.h., binnen fünf Wochen muss die Einladung zur ao MV erfolgen, aber nicht die MV selber. Bei der Einladung selber ist dann die Vier-Wochen-Frist nach § 12 Nr. 1 lit b) einzuhalten, aber das ist doch offensichtlich eine Mindesfrist.
    Zum anderen kommt es darauf an, was zwischen einer ao MV und der regulären MV drohen würde. Auch eine sehr kurz vor der regulären MV stattfindende ao MV wäre noch sinnvoll, wenn dort noch drohendes Unheil abgewendet werden könnte, welches zur regulären MV bereits würde eingetroffen sein.

  • D.h., binnen fünf Wochen muss die Einladung zur ao MV erfolgen, aber nicht die MV selber.


    Unsere Satzung gibt vom geschriebenen Wort her natürlich riesige Interpretationsspielräume preis, aber auf den Gedanken ist glaube ich noch keiner gekommen. "Binnen fünf Wochen einberufen" meint natürlich, dass sie innerhalb von fünf Wochen stattzufinden hat und nicht, dass man nach fünf Wochen für in 5 Jahren einlädt.

  • Nicht in 5 Jahren, aber im März 2019, also ein Monat früher als erwartet.

  • D.h., binnen fünf Wochen muss die Einladung zur ao MV erfolgen, aber nicht die MV selber.


    Unsere Satzung gibt vom geschriebenen Wort her natürlich riesige Interpretationsspielräume preis, aber auf den Gedanken ist glaube ich noch keiner gekommen. "Binnen fünf Wochen einberufen" meint natürlich, dass sie innerhalb von fünf Wochen stattzufinden hat und nicht, dass man nach fünf Wochen für in 5 Jahren einlädt.


    Nein, das sehe ich wie Waldumwandlung, das ist anders gemeint. Da wird schon vom Wortlaut der Satzung deutlich unterschieden, was Einberufung und Durchführung betrifft. Vor allem aber hätte der Vorstand bei der anderen Interpretation nur eine knappe Woche für die Einberufung Zeit, um die 4-Wochen-Frist zwischen Einberufung und Durchführung einzuhalten. Das verlangt die Satzung einfach nicht, da der logistische Aufwand für solch eine große Versammlung nicht zu unterschätzen ist. Die Satzung verlangt nicht, dass das in wenigen Tagen vom Vorstand bewerkstelligt werden muss. Problematisch ist wirklich, dass die Sitzung keine Frist für die Durchführung festschreibt.

  • das ist anders gemeint. Da wird schon vom Wortlaut der Satzung deutlich unterschieden


    In dieser Satzung wurde bei der Erstellung grundsätzlich überhaupt kein Augenmerk auf irgendeinen Wortlaut oder eine stringente Regelungstiefe gelegt. Deswegen findet man die 4-Wochen-Regelung nämlich in § 12 Nr. 1 "Ordentliche Mitgliederversammlung", in der dann sinnloserweise unter b) mit "bzw. außerordentlichen Mitgliederversammlung" auf eben jene hingewiesen wird. Die außerordentliche MV ist dann aber erst unter § 12 Nr. 2 "Außerordentliche Mitgliederversammlung" geregelt. Der dortige Wortlaut "Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand [...] innerhalb von 5 Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen." ist für die Frist auch gar kein Problem. Der Vorstand muss schließlich einberufen und hat für die Orga sozusagen, selbst wenn man die 4-Wochen-Frist beachten müsste, eine ganze Woche Zeit. Das ist doch überhaupt kein Problem, wenn man eine ganze Armada hauptberuflicher Mitarbeiter dafür hat.

  • Vor allem aber hätte der Vorstand bei der anderen Interpretation nur eine knappe Woche für die Einberufung Zeit, um die 4-Wochen-Frist zwischen Einberufung und Durchführung einzuhalten.


    Genau an diesen Punkt habe ich auch gedacht. Und wenn die Satzung auch nur mehrdeutig sein sollte, für welche Interpretation würde sich unser Vorstand dann wohl entscheiden?
    Gut ist aber, dass eine solche ao MV nicht nur ein satzungsmäßiges, sondern auch ein gesetzliches Recht ist (§ 37 BGB). Möglicherweise gibt es diesbezüglich ja Richtwerte für Fristen, innerhalb der die MV auch tatsächlich stattzufinden hat bzw. zumindest die Regelung, dass sie nicht so lange verzögert werden darf, dass ihre Ziele allein deshalb nicht mehr erreicht werden können.

  • Wenn dann endlich alle ihren Antrag abgegeben haben, wieso funktioniert das eigentlich nicht über die Briefpost sondern nur mittelalterlich über zusätzliche Abgabestellen, wird 96 feixen und auf den Termin im März verweisen. Hase und Igel.

  • Genau! Und genau an einer der beiden waren unsere drei Anträge einen Tag nach Beginn der Aktion angekommen. Es ist mir vollkommen unverständlich, warum das Verfahren so lange dauert!

  • Ganz offensichtlich ist das so. Und durch weitere Abgabestellen erhofft man sich einen größeren Erfolg!
    Offensichtlich sind nicht ausreichend viele 96iger in der Lage einen Brief zu verschicken!