Unser neuer Vereinsvorstand - #VorwärtsnachWeit

  • Stellungnahme des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

    Im Zusammenhang mit der Investorenabstimmung der DFL-Mitglieder im Dezember 2023 und der seit Juni 2021 noch immer andauernden, bisher ergebnislosen Prüfung der DFL von Weisungsverstößen durch Martin Kind, gibt der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. die nachfolgende Stellungnahme ab:


    Bereits im Juni 2021 wurde die DFL erstmals durch uns von nicht umgesetzten Weisungen des Muttervereins von Hannover 96 an Martin Kind in Kenntnis gesetzt. Im August 2022, nach erneuten Weisungsverstößen durch Martin Kind in Bezug auf die 50+1-Regel, wurde Martin Kind von der DFL zur Stellungnahme diesbezüglich aufgefordert. Seitdem wurde die DFL über weitere Weisungsverstöße informiert. Dies alles blieb bisher ohne Konsequenzen durch die DFL.


    Uneingeschränktes Weisungsrecht und 50+1

    Die DFL hatte also schon seit über zweieinhalb Jahren von anhaltenden Weisungsverstößen Martin Kinds Kenntnis und hat diese weder unterbunden, noch im Rahmen der eigenen Abstimmung dafür gesorgt, das Weisungsrecht sicherzustellen. Dabei hatte die DFL im August 2019 die elementare Bedeutung dieses Weisungsrechts noch einmal explizit hervorgehoben:

    „Entgegen mancher heutiger Berichterstattung hat es keine Zustimmung der DFL zu einer ‚Sonderregelung‘ für Hannover 96 in Bezug auf die 50+1-Regel gegeben. Der sogenannte ‚Hannover-96-Vertrag‘ ist nach Auffassung der DFL mit der 50+1-Regel vereinbar. Maßgeblich ist, dass der Hannover 96 e.V. als Alleingesellschafter der Hannover 96 Management GmbH weiterhin ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung hat und auch gesellschaftsvertraglich die Rechte des Hannover 96 e.V. unverändert bleiben.“

    Keine „Sonderregelung“ | DFL Deutsche Fußball Liga
    Stellungnahme der DFL zu Berichterstattung in Zusammenhang mit Hannover 96 und der 50+1-Regel.
    www.dfl.de

    Der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. sollte folglich eigentlich darauf vertrauen können, dass die DFL nach eigener Sachprüfung, bei Verstößen gegen das Weisungsrecht, umgehend tätig werden würde. Das Gegenteil ist der Fall.


    Abstimmung über Investoreneinstieg führt für DFL zu gewünschtem Ergebnis

    Die DFL wurde von uns im Vorfeld der Abstimmung über einen möglichen Investoreneinstieg sowohl über die Weisung an Martin Kind selbst, bei der Abstimmung mit Nein zu stimmen, als auch über die ablehnende Reaktion hierzu von Martin Kinds Anwälten, in Kenntnis gesetzt. Die DFL musste also ganz konkret davon ausgehen, dass sich Martin Kind, nach jahrelangen Verstößen gegen die Weisungen des Vereinsvorstands, erneut über diese hinwegsetzen würde.

    Die DFL hat die Abstimmung über den Investoreneinstieg dennoch vorsätzlich so durchführen lassen, dass eine Feststellung des Abstimmverhaltens von Martin Kind möglichst nicht nachvollziehbar ist. So hat die DFL die Abstimmung über einen möglichen Investoreneinstieg proaktiv, und noch nicht einmal auf Antrag eines Mitglieds hin, geheim durchgeführt, obwohl die DFL-Satzung gemäß § 27 („Abstimmungsregeln“) gar keine geheime Stimmabgabe für eine solche Abstimmung vorsieht. Lediglich Wahlen sind grundsätzlich geheim abzuhalten gemäß § 28 („Wahlen“).

    https://media.dfl.de/sites/2/2023/10/Satzung-des-DFL-Deutsche-Fussball-Liga-e.V.-Stand-10.10.2023.pdf

    Das Präsidium der DFL wusste, dass die Abstimmung sehr knapp ausfallen würde. Es wurden unmittelbar vor der eigentlichen Abstimmung Probeabstimmungen durchgeführt. Im Ergebnis ordnete ein Mitglied des Präsidiums die geheime und somit intransparente Abstimmung an und ermöglichte somit Martin Kind, im gewünschten Interesse abstimmen zu können. Dies geschah auch in Kenntnis darüber, dass es in anderen Clubs zwischen Muttervereinen und Geschäftsführung aus dem Verein ausgelagerter Clubs, ebenfalls widerstreitende Interessen gab.

    Die DFL missachtet nicht nur das uneingeschränkte Weisungsrecht der Muttervereine, sondern auch und insbesondere § 8 Abs. 3 ihrer Satzung.

    https://media.dfl.de/sites/2/2023/10/Satzung-des-DFL-Deutsche-Fussball-Liga-e.V.-Stand-10.10.2023.pdf

    Es ist scheinheilig und ein schwerwiegender Vertrauensbruch der Mitglieder des Präsidiums und der Geschäftsführung der DFL, sich jetzt auf eine formell wirksame Außenvollmacht von Herrn Kind berufen zu wollen. Denn eine solche Berufung greift nicht, wenn sich jemand treuwidrig vor einer Kenntniserlangung verschließen will. Hier liegt sogar positive Kenntnis vor.

    Alles zusammengenommen muss festgestellt werden: Der Beschluss der DFL ist nicht wirksam, was mittlerweile auch zahlreiche Sportrechtsexperten bestätigen, weil die DFL-Verantwortlichen die eigene Satzung betreffend der 50+1-Regel missachten und das uneingeschränkte Weisungsrecht des Muttervereins nicht sichergestellt, sondern sogar proaktiv selber eingeschränkt haben.


    Die Stimme aus Hannover hätte entsprechend der Weisung des Muttervereins uneingeschränkt beachtet und von vornherein mit Nein gewertet oder alternativ sichergestellt werden müssen, dass das Abstimmverhalten von Martin Kind nachvollziehbar ist. Hierum hatte der weisungsgebende Mutterverein die DFL explizit gebeten und zudem angeregt, die Abstimmung abzusagen, sollte nicht sichergestellt werden können, dass das Stimmverhalten von Martin Kind nachvollziehbar ist.


    Eklatante Gefährdung von 50+1 durch die DFL-Verantwortlichen

    Durch die bewusste Untätigkeit in Bezug auf die Einhaltung der in der eigenen Satzung festgeschriebenen 50+1-Regel, sowohl im Allgemeinen als auch in Bezug auf die Abstimmung zum Investoreneinstig im Konkreten, gefährdet die DFL selbst den Bestand der 50+1-Regel, gerade auch im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Bundeskartellamtverfahren zu dieser Thematik. Die Gremien des Muttervereins von Hannover 96 haben diese Gefahr schon im Herbst 2022 gegenüber Vertretern des Präsidiums der DFL sowie Axel Hellmann, als damaligem Kandidaten für die DFL-Geschäftsführung, persönlich deutlich gemacht.

    Die jetzt wieder zuständige 6. Beschlusskammer des Bundeskartellamts will sich, nach deren Mitteilung an die Verfahrensbeteiligten vom 5. Februar 2024, mit den jüngeren Entwicklungen der Anwendung der 50+1-Regel durch die DFL vertraut machen. Allein diese offenkundig notwendige Tatsache der Prüfung ist ein Indiz, dass Zweifel daran bestehen, dass die Handhabung nicht hinreichend konsequent sein könnte, um eine Ausnahme vom Kartellverbot aus sportpolitischen Gründen zu rechtfertigen.

    Die DFL-Verantwortlichen und die Mitglieder der DFL dürfen an der Ernsthaftigkeit einer konsequenten Anwendung der 50+1-Regel keine weiteren Zweifel aufkommen lassen und müssen jetzt unverzüglich beweisen, dass sie die 50+1-Regel einhalten und leben. Ohne die 50+1-Regel gäbe es die DFL nicht. Dies sollten sich alle Mitglieder und Vertreter der DFL stets vor Augen führen. Das Versprechen des DFB bei der Gründung der DFL, er selber werde sicherstellen, dass die Muttervereine immer das Sagen haben werden, wird aktuell ebenfalls nicht eingehalten.

    Die Muttervereine und Fußballfans dürfen die Gefährdung der 50+1-Regel nicht hinnehmen, zumal der DFB seine verbandsrechtliche Führungsrolle nicht zu erkennen gibt. Zurecht wehren sich die Fußballfans gegen diese Art der Sportpolitik.


    Struktureller und personeller Neuanfang in der DFL notwendig

    Die DFL hat seit Juni 2021 bzw. August 2022 keinerlei konkrete, geschweige denn wirksame Maßnahmen getroffen, um den anhaltenden Weisungsverstößen durch Martin Kind Einhalt zu gebieten, obwohl sie gegenüber Martin Kind bereits im August 2022 Sanktionen angekündigt hatte. Folge der Untätigkeit der DFL-Verantwortlichen ist, dass Martin Kind bei der DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 bei einer vermeintlich so zukunftsweisenden Entscheidung geheim abstimmen konnte.

    Die Verantwortlichen in der DFL handeln seit zweieinhalb Jahren wissentlich entgegen ihrer eigenen Satzung. Die Folge daraus kann nur ein sowohl personeller als auch struktureller Neuanfang sein, damit die 50+1-Regel tatsächlich umgesetzt und in ihrer Existenz nicht weiter bedroht wird. Der DFB muss eine klare Führungsrolle einnehmen. Es muss sichergestellt werden, dass das Weisungsrecht der Muttervereine zukünftig uneingeschränkt gewährleistet ist und Fragen zur 50+1-Regel in erster Linie Fragen sind, die von den Muttervereinen zu beraten und zu entscheiden sind, und nicht mehr durch die DFL, denn die 50+1-Regel dient dem Schutz der Muttervereine.

    Hannover, 15. Februar 2024

    Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.


    Quelle: https://www.hannover96.de/news…tvereins-von-1896-ev.html

  • Wäre ich der FC Schalke 04 und würde die Saison trotz aller wirtschaftlichen und sportlichen Fehlentwicklungen auf dem existenzvernichtenden 16., 17. oder 18. Tabellenplatz abschließen, wüsste ich, was zu tun wäre...ähnlich hat es auch das ZDF gestern ausformuliert.

  • ähnlich hat es auch das ZDF gestern ausformuliert.

    Zitat

    Warum eigentlich sollten sportlich abgestiegene Zweitligisten ihren Klassenerhalt nicht vor Gericht einklagen - mit dem Hinweis, dass bei Hannover 96 grundlegende Spielregeln des deutschen Profifußballs nicht eingehalten werden?

    Eigentlich wünscht man es sich ja nicht, aber irgendwie doch.

  • ähnlich hat es auch das ZDF gestern ausformuliert.

    Zitat

    Warum eigentlich sollten sportlich abgestiegene Zweitligisten ihren Klassenerhalt nicht vor Gericht einklagen - mit dem Hinweis, dass bei Hannover 96 grundlegende Spielregeln des deutschen Profifußballs nicht eingehalten werden?

    Eigentlich wünscht man es sich ja nicht, aber irgendwie doch.

    Ich bin da mittlerweile recht leidenschaftslos. Das betrifft ja emotionale Bindungen, die "er" einem über Jahre konstant abgewöhnt hat. Von daher wäre das nur Schlucken der eigenen Medizin.

  • ähnlich hat es auch das ZDF gestern ausformuliert.

    Zitat

    Warum eigentlich sollten sportlich abgestiegene Zweitligisten ihren Klassenerhalt nicht vor Gericht einklagen - mit dem Hinweis, dass bei Hannover 96 grundlegende Spielregeln des deutschen Profifußballs nicht eingehalten werden?

    Eigentlich wünscht man es sich ja nicht, aber irgendwie doch.

    Das geht auch auf der anderen Seite der Tabelle. Mal angenommen Hannover bekommt 'nen Lauf und landet auf Platz 3 der Tabelle. Hamburg macht, was Hamburg immer macht, und landet auf Platz 4. Dann würde ich als kleiner HSV alles versuchen, auf juristischem Wege auch Platz 3 zu kommen, um wenigstens eine Minimal-Chance über die Relegation zu bekommen. Bei Platz 2 - jetzt sind wir im komplett unrealistischen Bereich - wären da gleich zwei Clubs, die 96 rauskegeln könnten (+ die Plätze 16 und 17).

  • Saustarke Stellungnahme.

    Vor allem deshalb, weil erneut klare und notwendige Worte in Richtung DFL gefunden werden.


    Ob diese Stellungnahme zu irgendwas führt, bleibt abzuwarten und fraglich. Aber seitens der handelnden Personen im e. V. kann man erneut nur den Hut ziehen. Danke!

  • Ja. Wie immer sachlich und inhaltlich absolut fundiert, nicht auf irgendwelche Schlagzeilen aus.

    Auch die Arbeit vor der Abstimmung mit der DFL scheint von Vereinsseite aus professionell gewesen zu sein und schriftlich durch Emailverkehr nachzuvollziehen.


    Es ist in diesem Zusammenhang schade, dass an 96 kein besonderes nationales Interesse besteht. Daher könnte auch diese Klarstellung des e.V. nur bei manchen Nerds und nicht in der breiten Öffentlichkeit verstanden werden. Dafür ist es auch zuviel Text, für den man noch dazu etwas Basiswissen benötigt. Daher kann die DFL das wieder versuchen auszusetzen.

    Auf der anderen Seite ist das der beste Zeitpunkt, damit es doch auf ein etwas größeres Interesse stößt.

  • Weiß eigentlich jemand wie die DFL Geschäftsführer heißen, ohne nachzugoogln?


    Seifert kannte jeder Fußball Fan, Donata Hopfen wahrscheinlich auch noch einige. Die DFL steckt in ner großen Krise, aber von der Geschäftsführung kommt nix...genau wie in den letzten Jahren zu 96 und Kind. Ich wusste nicht, wer die beiden Doktoren an der Spitze sind. Wie kann man so einen Verband oder ein großes Unternehmen in einer Krise nicht führen?


    Da hat der e.V. unabhängig von dem skandalösen Zustandekommen der Investoren Abstimmung Recht. Der Laden muss neu aufgestellt werden, aber dringend.

  • Es sei mir bitte gestattet,

    darauf hinzuweisen, dass die aktuelle

    sensationelle mediale Berichterstattung zu gefühlt 96% unserem Vorstand zu verdanken ist.


    Läuft gerade auf eine neue offene Abstimmung raus.

    Top!

  • Auch meinerseits noch ein Dank an die Vereinsverantwortlichen!


    Die DFL derweil mit einer Argumentation, die, wenn ich sie gerade nicht völlig falsch verstehe, zeigt, wie egal ihr anscheinend 50+1 ist:


    Zitat

    "Die DFL weist die Vorwürfe des Hannover 96 e.V. entschieden zurück", hieß es in einer Stellungnahme der DFL am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Diese blenden insbesondere die Tatsache aus, dass der Umfang des Weisungsrechts des Hannover 96 e.V. und der "Kapitalseite" auch deshalb Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten ist, weil beide Seiten - auch der e.V. selbst - bereits 2019 einem Vertrag zugestimmt haben, der diese Frage zwischen beiden Parteien offenbar nicht interpretationsfrei regelt."


    Äh, bitte was? Was sollte denn eure Aussage, aufgrund des Weisungsrechts sei bei 96 50+1 noch erfüllt, gewesen sein, wenn nicht die Feststellung, dass nur eine ein auf die KGaA durchgreifendes Weisungsrecht des Vereins garantierende Auslegung der Regelungen innerhalb des 96-Konstrukts die 50+1-Vorgabe erfüllt?! Gerade wegen ebendieser Rechtsstreitigkeiten und deren bisheriger, 50+1 ausdrücklich nicht berücksichtigender, gerichtlichen Entscheidung, müsste die DFL doch umso mehr auf ein umfassendes Weisungsrecht drängen, um 50+1 trotzdem zu sichern.

  • Die DFL hat doch diese Konstruktion als 50+1 konform bezeichnet. Irgendwie habe ich den Eindruck, die ziehen sich in ein Schneckenhaus zurück, weil die dringend das Geld brauchen....