Unser neuer Vereinsvorstand - #VorwärtsnachWeit

  • Also glaubst du das nach den Prozessen Kind brav weiter alle seine Zahlungen an den Verein tätigt welche er scheinbar jetzt schon nicht mehr für notwendig hält und der Verein so auch nicht zu weiterem Handeln gezwungen ist?

  • Bin ich eigentlich der einzige der das als Niederlage von Kind sieht. Praktisch sagt das Urteil das wir sofort die Lizenz verlieren müssen. Und der 96 Vertrag hat es praktisch noch untermauert und damit dürften wir seitdem dieser geschlossen ist schon keine Lizenz mehr haben. Kann es da sogar klagen von der DFL gegen 96 geben?

    Sorry, bin mit der Diskussion hier ein bisschen hinterher..


    Nein, bist du nicht, allerdings bin ich der Meinung, mit dieser (vorläufigen) Entscheidung sind erst einmal alle Verlierer.


    Es bleibt für mich in diesem Augenblick nur die Frage: Hat die DFL genügend Interesse, ernst zu machen.


    Bei 96 jedenfalls ist 50+1 ausgehebelt, und wenn man es wieder einführen will, muss man einen geschlossenen Vertrag verletzen.


    Der Versuch des eV., Beides haben zu wollen ist zunächst gescheitert.

  • Also glaubst du das nach den Prozessen Kind brav weiter alle seine Zahlungen an den Verein tätigt welche er scheinbar jetzt schon nicht mehr für notwendig hält und der Verein so auch nicht zu weiterem Handeln gezwungen ist?

    Gut, das ist etwas Glaskugel. Mein Gefühl sagt: Nein. Kind wird nach einem Sieg Stimmung gegen den e.V. machen und bei der nächsten JHV versuchen, wieder eigene Kandidaten durchzudrücken. Aber halt Glaskugel.

  • Wir kommen nicht umhin auf das Hauptverfahren zu warten. Für mich war das gestern erst mal ein Nebenschauplatz.

    Und sollte das HV ergeben, daß der GF nicht von den Gesellschaftern abberufen werden kann, muß man halt die Satzung der Management GmbH dahingehend ändern, daß das möglich ist. Wenn die Kapitalseite das dann als Vertragsbruch auffasst und den e.V. am ausgestreckten Arm verhungern lässt, bin ich gespannt auf die Reaktionen aus der Funktionärsriege.

  • Sehe ich auch so.


    Ich hätte auch kein Problem mit Lizenzentzug. Wenn er erstmal weg ist, bin ich mir sicher, dass es andere Regionale Investoren geben wird, die mit 96 von Liga 4 wieder den Weg nach Weit antreten werden.

  • In seiner Pressemitteilung hat das LG lediglich bestätigt, was sowieso überall zu lesen war: es handelt sich bei H 96 um ein sehr unübersichtliches und verschachteltes Konstrukt mit vielfältigen Abhängigkeiten. Auch das Verbandsrecht spielt eine Rolle.

    Das bedeutet, dass vermutlich ein langwieriges komplexes Hauptverfahren zu erwarten ist. Das war eh schon klar.

    Für den Termin gestern war das alles erst einmal zweitrangig. Es ging nur um den Widerspruch von Herrn Kind und da wurde das Handelsrecht angewandt. Es ging allein um die Management GmBH und deren Satzung. Die gibt bei erster Sichtung eine Abberufung so nicht her. Das ist in der Tat ein Punktsieg für Herrn Kind. Auch keine Überraschung.

    Zu einer außergerichtlichen Einigung ist es auch nicht gekommen. Das ist das eigentliche Ergebnis. Der Rechtsstreit geht weiter. Jetzt wird hinter den Kulissen taktiert und spekuliert. In der Rechtsabteilung der DFL wird geschwitzt, da bin ich sicher.

    Im Laufe der Zeit wird immer deutlicher werden, dass im Grunde nur eine außerordentliche (und außergewöhnliche ) Mitgliederversammlung den gordischen Knoten lösen kann. Daher werden beide Seiten umso mehr versuchen, die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen. Es wird Drohkulissen und persönliche Anfeindungen geben.

    Oder beide erkennen doch, dass alles zu verfahren ist und einigen sich stillschweigend auf einen neuen GF und machen weiter, wie vorher.

  • Was ich irgendwie nicht so ganz verstehe ist, das das Gericht nach "Literatur" Lage entscheidet... sind Gesetze nicht dazu da, dass man sie anwendet und das die Gesamtumstände bei der Rechtsfindung eine Rolle spielen?

    Oder geht man da den Weg des geringsten Widerstandes, weil alles andere ja Arbeit macht?

    Das hat mich in allen großen Wirtschaftsprozessen schon immer irritiert, "das ist uns zu kompliziert, deswegen entscheiden wir so () und es wird ein geringes Bußgeld verhängt".

  • Nach meiner Einschätzung ist die Satzung und das HGB eindeutig dem Wortlaut nach auf der Seite von Kind.


    Jenseits davon wird es halt kompliziert...

  • Das hieße ja, das ein GF (bei dieser Konstellation) durch geschicktes Rechnung stellen, die Vertraglichen Zahlungen einstellen kann und somit die Insolvenz seiner Firma (hier die Management GmbH) herbeiführen kann. Und das ist nach dem HGB in Ordnung?

  • Nach dem Wortlaut... wobei du die Gesellschafterinsolvenz meinst, oder?


    Ist dann eine Frage der Haftung, auch des AR.


    Jenseits des Wortlauts beginnt die Juristerei.


    Und wie bekannt: "Vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand! "


    Wobei ich inzwischen die Hohe See für berechenbarer halte als die deutsche Justiz...

  • Was ich irgendwie nicht so ganz verstehe ist, das das Gericht nach "Literatur" Lage entscheidet... sind Gesetze nicht dazu da, dass man sie anwendet und das die Gesamtumstände bei der Rechtsfindung eine Rolle spielen?

    Oder geht man da den Weg des geringsten Widerstandes, weil alles andere ja Arbeit macht?

    Das hat mich in allen großen Wirtschaftsprozessen schon immer irritiert, "das ist uns zu kompliziert, deswegen entscheiden wir so () und es wird ein geringes Bußgeld verhängt".

    Genau dafür gibt es ja die "Rechtsgüterabwägung", die gestern stattgefunden hat. Denn oft stehen ja verschiedene Rechtsgüter gegeneinander. Hier nur als Beispiel: das Recht von Herrn Kind, mit seinem Eigentum zu machen, was er möchte. Aber Eigentum verpflichtet eben auch. Beispielsweise hat er auch eine Fürsorgepflicht seinen Angestellten gegenüber, muss Verträge einhalten und sich den Verbandsregeln der DFL beugen, wenn er die Lizenz behalten möchte. Diese Gesamtumstände werden im Hauptverfahren berücksichtigt.

    Wenn Du einen Geldboten von hinten erschießt und mit dem Geld abhaust, ist die Sache recht klar und das Verfahren dauert nicht lange. Aber oft ist es nicht so klar. Und dann finde ich es völlig OK, wenn das Gericht erstmal sagt: wägen wir erst mal gemeinsam die Aussichten ab. Man darf ja auch nicht vergessen, dass da massiv Steuergelder eingesetzt werden müssen und es nicht ohne Ende Richter gibt. Und das Recht soll für alle gelten. Es muss immer abstrakt sein, kann nie den Einzelfall abbilden. Daher ist aus meiner Sicht Rechtsprechung immer auch Interpretationssache und vom Zeitgeist abhängig.

    Das kann man aber den Gerichten nicht anlasten. Ich wüßte keinen besseren Weg. Die Leute mit den einfachen Lösungen sind auf jeden Fall keine guten Ratgeber.

  • Wunderkind

    Interpretationssache ist so eine Sache. Das kann man so oder so sehen. Ein Gesetz sollte aber eindeutig sein. Wie in deinem Beispiel "Geldboten erschossen und beraubt" Strafe wg. Raubmordes. Beim Wirtschaftsrecht ist das nun nicht so. Die Peanuts Sache seinerzeit haben mich das gelehrt. Dem Gericht war es zu kompliziert sich damit auseinander zu setzen, des wegen das Urteil so wie es ergangen ist.


    Der Richter gestern hat ja auch angemerkt, das in einer eventuellen Berufung das Gericht den Sachverhalt auch völlig anders sehen kann... ja was denn nun? (Nach dem ich das selbst und gerade auch in Celle schon erlebt habe....).

    Ich hätte doch irgendwie Anwalt werden sollen...scheint wie ne Lizenz zum Gelddrucken zu sein.

  • Wie kommst du darauf? Auch im Hauptsacheverfahren wird es doch um die folgende Frage gehen - korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

    Durfte die Gesellschafterversammlung Martin Kind als Geschäftsführer abberufen, obwohl dies satzungsmäßig die ausschließliche Zuständigkeit vom Aufsichtsrat ist?

    Diese Rechtsfrage hat das LG mit Nein beantwortet. Sie ist sehr umstritten, die einen sagen: Ja, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dann muss das gehen. Andere sagen: Nein, die Satzung muss gelten und die ist hier eindeutig.


    Das Verbandsrecht spielt hier - wenn überhaupt - eine sekundäre und untergeordnete Rolle (nämlich bei der Beurteilung des wichtigen Grundes).


    Das Problem hier ist ja ganz offensichtlich: Das Argument, dass die Satzung hier gilt und ja auch geändert werden kann, verfängt faktisch nicht aus bekannten Gründen. Denn die Satzungsänderung wäre finanzieller Selbstmord des e.V. Wenn ein Gericht will, kann es das durchaus erkennen und da von der Grundlinie „Es gilt die Satzung“ abweichen, denn es muss die Zwangslage des e.V. berücksichtigt werden. Wenn man hier streng an der Satzung klebt, kann der Mehrheitsgesellschafter den GF hier nie abberufen, selbst wenn der sonstwas fabriziert.

  • Ich gehe mal davon aus, dass im Gesellschaftsvertrag der Management GmbH nicht geregelt ist, dass die Gesellschafterversammlung den GF aus wichtigen Gründen abberufen kann. Vermutlich ist dort auch auch nicht geregelt, dass die Gesellschafterversammlung dem GF Weisungen erteilen darf.


    Die Frage, die ich mir stelle: Wäre eine Änderung/ Ergänzung des Gesellschaftsvertrags um diese Punkte bereits ein Verstoß gegen den Hannover 96-Vertrag? Der AR bleibt ja mit seinen Rechten erhalten. Der Gesellschafterversammlung werden einige, sicherlich nachvollziehbare Rechte eingeräumt. Natürlich sollte geregelt werden, wie weitreichend das Weisungsrecht ist. Denn ansonsten könnte durch entsprechende Weisungen ein GF ja theoretisch kalt gestellt werden. Gleiches gilt für die wichtigen Gründe. Auch diese sollten so präzise wie möglich umrissen werden (z.B. Handlungen - auch außerhalb der GF-Tätigkeit - zum Schaden des/ der Gesellschafter, Nichtbefolgen von Weisungen, Verweigern von Auskünften).

  • War das jetzt ein guter Move, MK freiszustellen...?




    Frage mich ja immer noch, was es ihm bringen sollte, wenn der eV aufgibt und alle aufhören? Dann hätten am Ende wieder "er und seine Leute" den bonitätsarmen eV an der Backe, bringt ihm das etwas?

  • Frage mich ja immer noch, was es ihm bringen sollte, wenn der eV aufgibt und alle aufhören? Dann hätten am Ende wieder "er und seine Leute" den bonitätsarmen eV an der Backe, bringt ihm das etwas?

    Sicherheit das der e.V. ihm nicht sein Spielzeug wegnimmt. Genau aus dem Grund war er doch auch vorher Präsident.