Unser neuer Vereinsvorstand - #VorwärtsnachWeit

  • Da der Verein 100iger Eigentümer der Management GmbH ist, könnte der Verein auch den Aufsichtsrat anders besetzten, verstöße damit aber gegen den Hannoververtrag.

    @Heideförster kann der Verein das Vereinsheim halten, wenn keine Unterstützung aus der KGaA fließt? Wurde dazu auch was auf der Mitgliederversammlung gesagt?

    Wir haben Mitforisti die das ganze viel besser verstehen als ich und es sich bestimmt besser gemerkt haben.


    Ich meine, es wurde vorgestellt, dass die Finanzierung mit einigen Klimmzügen sicher aufgestellt wurde, ohne die unrechtmäßig ausbleibenden vertraglich vereinbarten Zahlungen aus dem Hannovertrag.

    Und ich meine mich auch zu erinnern, dass dies voraussichtlich nachhaltig möglich sei.


    Korrigiert mich bitte wenn es anders ist.

  • Ich bin über unsere damalige Satzungsänderung sehr froh!

    „Der Vorstand des Muttervereins ist gemäß Satzung dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass 50+1 eingehalten und gesichert wird.“

    Nicht weil unser Vorstand überredet werden müsste, sondern als gewollte, sehr breite Unterstützung für sein Handeln. Danke!


    In diesem Sinne interpretiere ich auch seine juristischen Bemühungen, 50+1 abzusichern. Der Vorstand ist per Satzung verpflichtet, jede auch noch so kleine Chance zu nutzen.

    Nichts darf unversucht bleiben!

  • Stimmt.

    Sein Plan A - Zahlung gegen Wohlverhalten - ist nicht aufgegangen, weil der Vorstand trotz aller Widrigkeiten (z. Bsp. Steuernachzahlungen im mehreren Hunderttausend Eurobereich, die unter seiner Regentschaft verursacht wurden) den Verein finanziell in ruhiges Fahrwasser gebracht haben.

    Plan B ist jetzt die komplette Ignoranz für die Vereinsführung mit der DFL an seiner Seite.

  • Ich spekuliere! Das Urteil des Bundesgerichtshof wird abgewartet. Dann muss der nächste Schritt eingeleitet werden. Es darf nichts unversucht bleiben.

  • Zitat

    In Hannover dagegen gilt: Die DFL kann dem Mutterverein selbstverständlich weiterhin den gut gemeinten Tipp geben, er sollte einfach von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Aber es ist dann in etwa so, als würde die Bundesinnenministerin einen Polizisten ohne Helm, Gummiknüppel und Pferd mit dem Auftrag losschicken, eine nicht angemeldete Demonstration grimmiger Cowboys aufzulösen. Kann man schon machen. Aber dann wird halt gelacht, dass sich die Lassos biegen.

    SZ von gestern

  • Ebenda:

    Zitat

    Seit inzwischen vier Jahren führt Kind die Vereinsvertreter öffentlich vor und demonstriert ihnen ihre Ohnmacht. Als wollte Kind Werbung für den Nutzen der von ihm vertriebenen Akustikverstärker machen, hört er nicht nur schlecht - sondern oft gar nicht mehr. In Wahrheit kann Martin Kind machen, was er will: Er ist Deutschlands wohl einziger Geschäftsführer, der de facto unkündbar ist!

  • Ebenda:

    Zitat

    Seit inzwischen vier Jahren führt Kind die Vereinsvertreter öffentlich vor und demonstriert ihnen ihre Ohnmacht. Als wollte Kind Werbung für den Nutzen der von ihm vertriebenen Akustikverstärker machen, hört er nicht nur schlecht - sondern oft gar nicht mehr. In Wahrheit kann Martin Kind machen, was er will: Er ist Deutschlands wohl einziger Geschäftsführer, der de facto unkündbar ist!

    Den letzten Satz würde ich so nicht stehen lassen.

    Es gibt in Deutschland sicher mehrere 10 000 Menschen, die in ihren eigenen Geschäften - von der Pommesbude bis zum Friseursalon - arbeiten und dort dann Geschäftsführer sind. So, wie auch Herr Kind.

    Diese Leute sind von niemandem kündbar. Sie haben aber das gute Recht, ihren Laden nach Kräften abzuwirtschaften und in den Ruin zu treiben. Sie sind vom Insolvenzrecht kündbar, sozusagen.


    Aber Herr Kind könnte der einzige Geschäftsführer sein, von dem gleich zwei weitere Parteien behaupten - DFL und Verein H96 - sie könnten ihm in seiner eigenen Firma Anweisungen geben.

    Man tut so, als sei Herr Kind angestellter Geschäftsführer, wie etwa Herr Watzke. Das ist falsch.

    Einzigartig an Herrn Kind ist ja vielmehr, dass es ihm gelungen ist, die Naivität und Inkompetenz von Vereinsmeiern so auszunutzen, dass er ihnen gleich den gesamten Verein mit allen Vermögenswerten abgetrickst hat.

  • Es gibt in Deutschland sicher mehrere 10 000 Menschen, die in ihren eigenen Geschäften - von der Pommesbude bis zum Friseursalon - arbeiten und dort dann Geschäftsführer sind. So, wie auch Herr Kind.

    Diese Leute sind von niemandem kündbar. Sie haben aber das gute Recht, ihren Laden nach Kräften abzuwirtschaften und in den Ruin zu treiben. Sie sind vom Insolvenzrecht kündbar, sozusagen.

    Ein Einzelunternehmer kann niemals Geschäftsführer sein.

  • Daran ist so ziemlich alles falsch, angefangen damit, dass es eine vergleichbare Inhaberstellung impliziert. Genau das ist es nämlich eben nicht. Er IST ein Fremdgeschäftsführer, der bis auf den Verein und dessen lizenzbedingte Inhaberschaft der Komplimentärgesellschaft der Fußballsparte alles drumherum "inhaberisiert" und damit seine wirtschaftliche Drohkulisse aka Kündigungsschutz aufgebaut hat.

  • Es ist doch unlogisch und atypisch, dass sich ein Unternehmer,


    dem der Laden gehört, Weisungen von „Angestellten“ abholt, um diese umzusetzen.


    Insofern passt das DFL-Modell 50+1 nicht zu der 96-Konstruktion.



    Um die Zukunft proaktiv zu gestalten, sind beide Parteien gut beraten,


    Kooperation statt Konfrontation zu üben.