Kann man den juristisch einfach die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme von den Regionen auf die ganze Bundesrepublik "schauffeln"? Also dieselben Maßnahmen (z.B. eine Ausgangssperre oder Schulschließungen) in Schleswig-Flensburg bei einer Inzidenz von 20, so wie in Gotha mit einer Inzidenz von 280 (jeweils pro 100 000 Einwohner)? Und das nur weil im Bundesmittel eine Inzidenz bei Wert x landet? Gerichtsfest?
Und das soll die Akzeptanz der Maßnahmen bei der Gesamtbevölkerung steigern?
Edit: C96Brand Danke für die Erklärung ... das würde den Punkt obsolet machen. Mir fehlen da aber immer ein paar Beispiele...also wird aktuell die Notbremse flächendeckend nicht wie vereinbart eingehalten und aus welchen Gründen. Wir können uns ja hoffentlich noch darauf einigen, dass Gerichtsentscheide umzusetzen sind...was bleibt dann noch wo? Und ist das dann nicht alles ein wenig viel politische Show um vom Bund politisches Handeln zu zeigen?