Hat jemand diesen "Erlass" gefunden, wonach morgen die Läden schließen sollten? Also ich meine nicht irgendeine Pressemitteilung oder so, sondern die "richtige" Primärquelle?
Im niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt steht nichts, im Ministerialblatt auch nicht (jedenfalls nicht zu finden). Und ich weiß auch gar nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das passiert - § 17 IfSG?
Hier ab ca. 2:00 min sagte Weil im Livestream, dass der Erlass morgen käme. Somit ist er noch nicht veröffentlicht.
Zumindest deutet auch die Pressemitteilung des MS darauf hin:
ZitatDer Krisenstab der Landesregierung wird am Dienstag auf der Grundlage der Leitlinien des Bundes und der Länder einen weiteren Erlass vorbereiten. Dieser wird konkrete Regelungen zu Gaststätten, Restaurants und Hotelbetrieben beinhalten. Grundsätzlich soll verfügt werden, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Für Restaurant und Speisegaststätten wird geregelt werden, dass sie generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens bis 18 Uhr zu schließen sind.