Stephan535: So geht das bei uns. Notbesetzung auf der Geschäftsstelle, Entscheider (Richter, Rechtspfleger) dürfen ins home-office, müssen für Gewaltschutz oder ähnlich eiliges erreichbar sein und dann kommen, um den Beschluss erlassen/unterschreiben zu können. Wenn dann zB ein Widerspruch kommt, müsste wohl verhandelt werden. Ist aber, wie neulich schon mal erwähnt, in Fam.-Sachen wenigstens nicht-öffentlich.
Aber insgesamt wurde der Betrieb erst mal - richtigerweise - runtergefahren.