Alles anzeigenAlles anzeigenDa ist der Weg über die StA aber irgendwie falsch - inhaltlich bin ich voll bei Dir, nur kenne ich es eben aus dem Krankenkassenwesen nur zu schlecht, wie man versucht, die StAs vor den Karren zu spannen.
Wohl auch in der Schweiz, dort auch ein paar Hinweise, auf welchem Weg man es versucht:
Äh, Ich will hier nicht über den Staatsanwalt gehen, ich finde seine Argumentation entlarvend. Sie ist passend für dieses Land, deckt sich mit meinen Erfahrungen, die mich zu der Erkenntnis führten, in einem strukturell rassistischen Land zu leben, dass den Menschen den Rassismus einfach in ihren Köpfen manifestiert, weil sie es als normal empfinden, etwas besseres als die anderen zu sein, mehr wert. Daher meinen viele ja, dass sie als Deutsche mehr Rechte haben als Nichtdeutsche.
Oder meinst du, der Flüchtlingsräte hätte nicht versuchen sollen, den Rechtsweg zu beschreiten?
Ich finde wirklich, dass Du da jetzt überziehst:
Natürlich sollten die Flüchtlingsräte den Rechtsweg beschreiten, aber doch gegen die Einrichtung an sich und deren Gestaltung.
Du mußt den Begriff "häusliche Gemeinschaft" in Bezug auf die Sachlage "Corona" irgendwie definieren. Und ich (also ganz persönlich) wird dies dahingehend tun, dass das alle Menschen sind, die in einer für das Wohnen von Menschen bestimmten Einrichtung zusammen sind und die dort aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keinen Mindestabstand halten können.
Du hast das doch auch in unpolitischen Bereichen: Jede Art von Wohnheimen oder Wohnungen von Saisonarbeitern zB.
Konkret müsste man sich natürlich mal die Einrichtung ansehen: handelt es sich zB. um eine solche mit mehreren abgetrennten Gebäuden, dann wären das eben auch verschiedene häusliche Gemeinschaften, die man getrennt betrachten müsste.
Die übergeordnete Frage bleibt aber weiterhin: ist ein Weg über eine Strafanzeige zielführend und dient der Sache?
Und Ja, ich weiss, Dauer von Verwaltungsgerichtsverfahren...