Corona

  • Naja, an der Sinnhaftigkeit vieler Maßnahmen kann man inzwischen schon zweifeln, allerdings aus anderen Gründen als denjenigen, die hier gebetsmühlenhaft durchs Thema geprügelt werden:


    Mein rein subjektiver Eindruck ist, dass sich ein verhältnismäßig kleiner Teil der Bevölkerung einen Scheiß um die Schutzmaßnahmen kümmert und ihr Ding gnadenlos durchzieht, wo immer es möglich ist: das hat was von denjenigen mit den kleinen Schwänzen und den großen Auspuffrohren, denen jedes Tempolimit komplett am Allerwertesten vorbeigeht.


    Auf der anderen Seite gibt es einen sehr großen Teil der Bevölkerung, die sehr viele Maßnahmen inzwischen freiwillig ergreifen und sich an die Regeln halten - und diese Maßnahmen und Regeln auch in vielen Gesprächen, die ich täglich führe, positiv bewerten - sogar über Corona hinaus. Da ist mein Eindruck ein ganz anderer als derjenige, der hier ständig hinausposaunt wird.


    Am Ende stellt sich halt die Frage, ob man Sanktionen einführt, die im Zweifel sowieso nicht flächendeckend durchgesetzt werden können. Insoweit wäre wahrscheinlich der "schwedische Weg" inzwischen angebrachter...

  • Ein gutes Beispiel ist in meinen Augen der Umgang mit Erkrankten in Schulen.

    Grundsätzlich ist es wohl nicht verkehrt, einen Kurs / eine Klasse aus der Schule zu nehmen, sobald ein Lehrer oder ein Schüler (Schülerin) positiv gestetestet wurde. Soweit, so gut.


    Aber das anschließende Procedere ist nicht konsistent, wenn die verhängte Quarantäne fest auf 14 Zage festgelegt wird, ein nach 5 Tagen erfolgter Test aber negativ ist. Entweder teste ich nach 5 Tagen negativ und lasse die Person dann wieder aus der Quarantäne, oder ich teste gar nicht, weil die maximale Inkubationszeit nun mal 14 Tage betragen kann.

  • Ein gutes Beispiel ist in meinen Augen der Umgang mit Erkrankten in Schulen.

    Grundsätzlich ist es wohl nicht verkehrt, einen Kurs / eine Klasse aus der Schule zu nehmen, sobald ein Lehrer oder ein Schüler (Schülerin) positiv gestetestet wurde. Soweit, so gut.


    Aber das anschließende Procedere ist nicht konsistent, wenn die verhängte Quarantäne fest auf 14 Zage festgelegt wird, ein nach 5 Tagen erfolgter Test aber negativ ist. Entweder teste ich nach 5 Tagen negativ und lasse die Person dann wieder aus der Quarantäne, oder ich teste gar nicht, weil die maximale Inkubationszeit nun mal 14 Tage betragen kann.

    Es ist halt schwierig, für alle Fälle einen allgemeingültigen Weg zu finden... manchmal ist es dann halt nicht wirklich schlecht, wenn Du es mit einer verantwortungsbewußten Bevölkerung zu tun hast: klare Sache, gibt es einen Coronafall in der Schulkohorte meines Sohnes, dann wird der isoliert, bleibt zuhause und wird nach 5 Tagen getestet. Und wir isolieren uns auch so weit es irgendwie geht und lassen uns ebenfalls testen. Dazu brauche ich kein Gesundheitsamt... genau so wenig, wie ich ab jetzt mit Rüsselseuche nicht mehr ins Büro gehe und mich gegen Grippen impfen lasse.

  • Ja, das wäre der sinnvolle Weg.

    Bei uns ist es ja so gelaufen, dass meine Tochter in die 14tägige Quarantäne ging, nach 5 Tagen getestet wurde, nach 7 Tagen offiziell negativ war und dennoch die 14 Tage zuhause bleiben musste.

  • Was sind die Parameter, um die Verbote wieder aufheben zu können. DAS möchte ich nach 7 Monaten mal wissen.

    Ich bin ja auch der Meinung, dass der Kollege Insane gerne mal Unsinn von sich gibt, aber darauf warte ich übrigens auch. Nicht seit sieben Monaten, aber bestimmt seit April.


    Zumal ja auch eine gerichtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung von Maßnahmen an Kriterien wie "geeignet" oder "erforderlich" ansetzt. Wie soll ein Gericht das vernünftig bewerten, wenn es überhaupt kein operationalisierbar formuliertes Ziel gibt?

  • Ja, das wäre der sinnvolle Weg.

    Bei uns ist es ja so gelaufen, dass meine Tochter in die 14tägige Quarantäne ging, nach 5 Tagen getestet wurde, nach 7 Tagen offiziell negativ war und dennoch die 14 Tage zuhause bleiben musste.

    Wegen sowas bin ich auch zunehmend genervt. Zum Teil gilt die Quarantäne-Anordnung 14 Tage ab Anordnung - obwohl der Kontakt zum Infizierten schon etliche Tage zurückliegt ...

    Da passt die Abwägung zwischen Schutz, Einschränkung von Freiheitsrechten und Restrisiko einfach nicht.

    Und das Chaos finde ich auch nicht entschuldbar - das Ferien und Sommer mal enden, war ja - eigentlich ??? - zu erwarten.


    Aber bei "Freitesten nach 5 Tagen" würden einige Leute - auch hier - sicher toben, weil der Drosten das schon im Sommer vorgeschlagen hat ....

  • Zumal ja auch eine gerichtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung von Maßnahmen an Kriterien wie "geeignet" oder "erforderlich" ansetzt. Wie soll ein Gericht das vernünftig bewerten, wenn es überhaupt kein operationalisierbar formuliertes Ziel gibt?

    Sei versichert, dass den Gerichten - und insbesondere den Verwaltungsgerichten - sehr wohl bewusst ist, dass sie diejenigen sind, die anhand der Gesetze festlegen, was verhältnismäßig ist. Und jedem steht es frei, die Gerichte um Überprüfung zu bitten.


    Genau dieses System wollen aber die Schreihälse auf den Plätzen außer Kraft setzen - und deren Geheul hallt leider inzwischen auch ins FanMag- Mal was nicht ganz Blödsinniges schreiben rechtfertigt das nicht.

  • Ja, das wäre der sinnvolle Weg.

    Bei uns ist es ja so gelaufen, dass meine Tochter in die 14tägige Quarantäne ging, nach 5 Tagen getestet wurde, nach 7 Tagen offiziell negativ war und dennoch die 14 Tage zuhause bleiben musste.

    Immerhin wurde sie getestet. Hier im Kindergarten warten die Eltern seit sieben Tagen auf einen Test.


    Seit Freitag weiß man von positiv Befund bei einem Kind, sprich wenn die anderen Kinder am Donnerstag noch zb beim Sport waren, könnten sie an diesem Tag noch Leute angesteckt haben. Da aber bisher kein Test stattgefunden hat, kann man mögliche Ketten nicht verfolgen. Dann brauche ich mich auch nicht wundern wenn die zahlen hochgehen.


    Flaschenhals scheint das Gesundheitsamt zu sein.

  • Wegen sowas bin ich auch zunehmend genervt. Zum Teil gilt die Quarantäne-Anordnung 14 Tage ab Anordnung - obwohl der Kontakt zum Infizierten schon etliche Tage zurückliegt ...

    Da passt die Abwägung zwischen Schutz, Einschränkung von Freiheitsrechten und Restrisiko einfach nicht.

    Und das Chaos finde ich auch nicht entschuldbar - das Ferien und Sommer mal enden, war ja - eigentlich ??? - zu erwarten.


    Aber bei "Freitesten nach 5 Tagen" würden einige Leute - auch hier - sicher toben, weil der Drosten das schon im Sommer vorgeschlagen hat ....

    Ja, die Quarantäne meiner Tochter war de facto 12 Tage lang, weil der Kontakt auf einen Montag fiel, der Test des Lehrers aber erst Mittwoch vorlag und kommuniziert wurde.


    Das ganze wird auch dadurch noch skurriler, dass der Unterricht einfach nicht mehr stattfindet, auch wenn vollmundig Online-Unterricht versprochen wurde (von der Schulleitung). Kein Lehrer hat sich danach bei meiner Tochter gemeldet, außer um Aufgaben zu verteilen. Sie durfte sich dann also 5 Wochen vor den Vorabiklausuren neuen Stoff komplett selber beibringen.


    Fucking Third World here, zumindest was die Schule anbelangt.


    philisco

    DAS geht gar nicht!

  • Zur Ehrenrettung der ganzen Behörden und Beamten muss man natürlich die äußerst knappe Zeitspanne von nicht mal einem halben Jahr berücksichtigen.

    Wie soll in diesem winzigen Zeitfenster schon irgendetwas gescheites bei herauskommen...;)

  • https://www.sueddeutsche.de/po…r-bundeslaender-1.5047561

    "Mancherorts wird nach positiven Tests im Umfeld gleich umfassend Quarantäne angeordnet, woanders hören Kontaktpersonen tagelang nichts von den Behörden. In München hilft nun die Bundeswehr.

    Nur Bremen hat nach eigenen Angaben ausreichend Personal für diese Aufgabe. Die anderen Länder antworten ausweichend, gar nicht oder behaupten, dass ihnen diese Zahlen nicht vorliegen.

    Bereits in der vergangenen Woche hatte eine Umfrage bei allen deutschen Gesundheitsämtern ein sehr gemischtes Bild ergeben. Die Zahl der ermittelten Kontakte schwankte stark, einige Länder, darunter Bayern, verweigerten die Auskunft. Ob die Ämter überall mit derselben Sorgfalt recherchieren, blieb daher offen."



    Klar sollen Risikopersonen geschützt werden. Aber können nicht die ÖD-Mitarbeiter, die seit Monaten bei vollen Bezügen zu Hause hocken (gibt es immer noch), bei den Telefonkontakten helfen?
    Zeit, die Technik zu schalten, gab es ja wahrlilch ....


    Und für Bayern https://www.sueddeutsche.de/mu…cht-organisiert-1.5049687

    "Der Arzt im Gesundheitsamt ist also keineswegs schlecht bezahlt und hat attraktive Arbeitsbedingungen. Schlecht bezahlt sind Umweltschutzingenieure. Das sind Top-Fachleute - jedenfalls zu Anfang ihres Berufslebens -, mit einem anspruchsvollen Studium, aber eine ganze Laufbahn schlechter eingestuft als die Mediziner.

    Beiden Berufsgruppen gemeinsam ist, dass sie schlecht organisiert wurden. Sachwissen und Fachverstand darf man nicht übers Land verstreuen. Um wirksam zu werden, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben, um adäquat ausgestattet zu sein, braucht es eine kritische Masse. Fachliche Expertise muss konzentriert werden. Genau das Gegenteil hat man gemacht. Man hat die früheren Gesundheitsämter aufgelöst und die Kompetenz, statt zu konzentrieren, an die Landräte verteilt."


    Wie ist das in Nds organisiert, auch bei den Kreisen, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Musuri ()

  • Das ganze wird auch dadurch noch skurriler, dass der Unterricht einfach nicht mehr stattfindet, auch wenn vollmundig Online-Unterricht versprochen wurde (von der Schulleitung).

    Erinnert mich über einen Bericht bei den öffentlich-rechtlichen, die schon fast im Spott darüber berichtet haben .... da dachte ich nur: Ihr seid ja auch nicht Teil einer Lösung. Digitalisierung fällt ja auch nicht in einem halben Jahr vom Himmel und die Probleme lassen sich nicht in ein paar Monaten lösen... dann hätte man es so wie in Mexiko machen können und hätte nach Monaten in denen absehbar ist, dass der Unterricht für die nächste Zeit schwierig wir, Unterrichtsstoff per TV vorbereiten und ausstrahlen können (parallel im Internet zur Verfügung gestellt ... vielleicht ein paar Radio Sendungen). Wir hätten mit den öffentlich-rechtlichen Regionalsendern sogar eine gute Struktur dafür gehabt die Raum für die unterschiedlichen Lehrpläne gehabt hätte... Die Schulen hätten dann die Aufgabenbearbeitung unterstützt oder korrigiert und für Fragen zur Verfügung gestanden wo Bedarf...man hätte vielleicht sogar ein paar der Nachhilfsyoutuber für ein paar Unterrichtsstunden engagieren können ;) (wie man ja auch Mailab eingekauft hat) oder die ein oder andere Schule hätte mal dies oder das beigesteuert.


    Aber vielleicht wäre das auch für eine Industrienation wie Deutschland zu peinlich gewesen....und klar, von außen kann man immer viel reden ... aber ich find es schade, dass man selbst in einer Krise so unflexibel, behebe und ohne Weitsicht unterwegs ist und anscheinend auch nicht nur annährend etwas funktionierendes hin bekommt (Edit: Und damit meine ich keine Berufsstände oder ähnliches, wird sicher auch einfach vieles struktureller Natur sein).

  • Ja, bitte? War das eine Frage an mich?


    Falls ja, ganz kurz nur, weil ich hier schon einiges dazu geschrieben habe:


    Basis meiner "Erregung" ist...


    ...die, einer Demokratie oft unwürdige Kommunikation von oben herab, nicht selten in Gestalt von Drohungen, durch viele verantwortliche Politiker


    ...die de-facto Ausschaltung parlamenterarischer Rechte in weiten Teilen


    ...die tedenziöse Berichterstattung in den meisten Massenmedien


    seit März!

  • Die Hetzer von der Bundeszentrale für politische Bildung haben da was zusammen geschrieben ;)


    Zitat von bpb


    Entscheidungsmacht der Exekutive


    Wie hat sich der Parlamentarismus in der Covid-19-Krise bewährt? Hierüber ein endgültiges Urteil zu fällen, ist sicher noch zu früh. Dennoch zeichnen sich erste Befunde und Lehren ab. Zunächst zu den Entscheidungsprozessen am Anfang der Krise, also in der "Stunde der Exekutive": Als Grundlage für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie kam ein Gesetz ins Spiel, das 2001 in Kraft getreten war und seitdem nicht viel Aufmerksamkeit erhalten hatte: das Infektionsschutzgesetz (IfSG).[10] Neben der Meldepflichtigkeit von Krankheiten wird in dem Gesetz die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten geregelt – inklusive der Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden können, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen. Tatsächlich gibt dieses Gesetz der Bundesregierung umfassende Möglichkeiten an die Hand, im Falle einer Pandemie Verordnungen zu erlassen; relevant ist dabei insbesondere der Paragraf 28, der eventuelle drastische Maßnahmen aufführt. Das IfSG weist den "zuständigen Behörden" das Recht und die Kompetenz zu, tätig zu werden. Der Vollzug des Bundesgesetzes obliegt den Ländern und hier explizit den Landesregierungen, die gemäß Paragraf 54 durch Rechtsverordnungen bestimmen, welche ihrer Behörden zuständig sind. Frühzeitig in der Krise wurde die Verordnungsermächtigung des IfSG reformiert: In der Novellierung Ende März 2020 wurde in Paragraf 5 festgelegt, dass der Deutsche Bundestag das Recht habe, "eine epidemische Lage von nationaler Tragweite" festzustellen. Gleichermaßen habe er das Recht, diese Lage aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr gegeben seien.[11] Insofern liegt zwar die grundlegende Entscheidung, die Feststellung des pandemischen Ausnahmezustands, beim Parlament. Wenn es jedoch um konkrete Maßnahmen geht, übernehmen die Regierungen auf Bundes- und Landesebene. Hierbei werden weitreichende Kompetenzen insbesondere auf den Bundesgesundheitsminister übertragen – und dies nur auf der Grundlage eines einfachen Gesetzes, nicht durch Bestimmungen im Grundgesetz. Insofern hat die Änderung des IfSG nicht zu einer Parlamentarisierung, sondern vielmehr zu einer Schwächung der parlamentarischen Beteiligung geführt.[12]

  • Die Dominanz der Rechtsverordnungen. Normalerweise ist das Parlament die gesetzgebende Gewalt. Das wird jetzt schon ziemlich lange ausgehebelt u.A. durch die Interpretation des Paragraphen 32 des Infektionsschutzgesetzes. Das heißt "über Nacht" werden weiterhin über Verordnungen, die uns bekannten "Regeln" erlassen (die z.B. immer noch starken Einfluss auf die Berufsausübung einiger Branchen haben und auch wenn es nicht so "schlimm" wie in anderen EU-Staaten sprechen wir dennoch über die stärksten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik), ohne das diese in einem ständigen Prozess parlamentarisch legitimiert werden.


    Das mag bei einer Notsituation ja durchaus Sinn machen, aber die Frage ist ob man in den letzten Monaten nicht schon wieder zeitliche "Luft" hatte das Parlament und den Bundesrat stärker mit einzubeziehen.