Eine "Schwächung" der (bundes-) parlamentarischen Beteiligung um die (föderale) Handlungsfähigkeit der zuständigen Ämter über Anordnungen und Umsetzungen zu beschleunigen und nicht durch den parlamentarischen Diskurs und Entscheidungsapparat zu verlangsamen oder gar totentscheiden zu lassen, rettet uns zwar gerade eher den Arsch aber gut. Im Grundsatz schreibst du ja selbst; "dass der Deutsche Bundestag das Recht habe, "eine epidemische Lage von nationaler Tragweite" festzustellen. Gleichermaßen habe er das Recht, diese Lage aufzuheben."
Also "defacto Ausschaltung parlamentarischer Rechte" ist das kaum.