Corona

  • Wollte ich tatsächlich auch erst. ;)


    Die Situation ist nun aber noch eine Spur härter, zumindest in den Einrichtungen innerhalb meines Informationshorizonts. Ich weiß von einer Einrichtung, in der neue Patienten erstmal auf die Suchtstation oder auch auf die Geschlossene kommen, bis auf der Depressionsstation ein Bett für sie frei wird.

  • D2K

    Bei uns war das so:

    Alle die Kontakt hatten, sind K1.

    Die gehen für 14 Tage ab dem letzten Kontakt in Quarantäne.

    Negativer Test spielt keine Rolle (außer, dass es euch beruhigt)

    Ihr seid K2 und könnt normal weitermachen.

    Eigentlich müsste aber eure Einrichtung mit dem GA zusammenarbeiten?


    Ich war heute in Ronnenberg beim Test. Das war perfekt organisiert. Dank des Zeitfensters kein Rückstau. Die ehrenamtlichen Helfer haben sich über Schokolade und eine Kaffeekassenspende gefreut. Die Entnahme ist unangenehm, aber wurde routiniert durchgeführt. Nach einer Minute ging’s nach Hause.
    (Ich danke einem Forumsmitglied fürs „Sorgen nehmen“ im Vorfeld!)

  • Wollte ich tatsächlich auch erst. ;)


    Die Situation ist nun aber noch eine Spur härter, zumindest in den Einrichtungen innerhalb meines Informationshorizonts. Ich weiß von einer Einrichtung, in der neue Patienten erstmal auf die Suchtstation oder auch auf die Geschlossene kommen, bis auf der Depressionsstation ein Bett für sie frei wird.

    Beim Thema Sucht wird es doch auch einen kräftigen Zuwachs geben. Home Office fördert jedenfalls nicht, dass man weniger trinkt, weil man auch mit Fahne zur Arbeit darf.

  • Zur Quarantäne:


    Lungenpest und übertragbares hämorrhagisches Fieber spielen tatsächlich eine Sonderrolle, denn nur in diesen Fällen ist die "Absonderung" "in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung" zwingend vorgeschrieben.Bei anderen Krankheiten, wie z.B. Corona, kann eine Absonderung angeordnet werden, und zwar auch "in sonst geeigneter Weise", also auch zuhause, soweit passend. Natürlich kann nicht bei jeder Krankheit eine Absonderung angeordnet werden. Und auch nicht gegenüber jedem, sondern nur dann, wenn jemand mindestens "ansteckungsverdächtig" ist.*


    Auch wenn diese Absonderung "angeordnet" wird, ist sie laut Gesetzgeber freiwillig und setzt damit die "Einsicht in das Notwendige voraus" (BT-Drs. 14/2530, S. 75). Karikiert wird diese "Freiwilligkeit" noch dadurch, dass ein Verstoß gegen eine vollziehbare Absonderungsanordnung eine Ordnungswidrigkeit, im Pest-/ häm. Fieberfall gar eine Straftat ist.


    Werden die Absonderungsanordnungen nicht befolgt oder ist dies auch nur "nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen", so sieht § 30 Abs. 2 IfSG die zwangsweise Absonderung in einer abgeschlossenen Einrichtung vor. Im Wortlaut heißt es übrigens sogar "ist [...] abzusondern".


    All das stand schon vor Corona so im Gesetz, ist also nichts Neues. Und wenn man das so liest, scheint es ja auf den ersten Blick durchaus eine mögliche Grundlage für eine Absonderung von Coronaquarantäneverweigerern in abgeschlossenem Einrichtungen zu sein. Anscheinend sogar ohne Ermessen, also zwingend. Dies wird aber zum Glück jedenfalls bislang offenbar doch anders verstanden. Und eine Behörde könnte die Absonderung in einer abgeschlossenen Einrichtung auch nicht eigenmächtig selbst entscheiden, sondern dies müsste ein Gericht tun.


    *Damit sind nach meiner Einschätzung viele "Verdachtsquarantänen" rechtlich durchaus fragwürdig, denn laut der Definition im IfSG ist ansteckungsverdächtig nur eine Person, von der insbesondere "anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat". Dies pauschal zu unterstellen, weil z.B. jemand aus einem Risikogebiet einreist und keinen negativen Test hat, scheint mir schon arg weit hergeholt. Es wird allerdings m.W. teilweise auch argumentiert, die übliche häusliche Quarantäne sei gar keine Absonderung im Sinne des § 30 Abs. 1 IfSG, dagegen gibts aber auch Widerspruch. Und es heißt selbstverständlich nicht, dass eine häusliche Quarantäne nicht auch unter der Ansteckungsverdächtigen-Schwelle die vernünftige Lösung sein kann, die man ungeachtet der rechtlichen Problematik alleine schon aus Rücksichtnahme grundsätzlich befolgen sollte. "Die Politik" sollte aber ihrerseits auch mit solchen Drohungen schon deshalb sehr vorsichtig sein, um nicht ebendiese Mitwirkungsbereitschaft zu gefährden.

  • Die Entnahme ist unangenehm, aber wurde routiniert durchgeführt.


    Was mich immer interessiert: Wo wurde entnommen?


    Ich wurde bisher 2x getestet. Einmal freiwillig im Sommer nach Rückkehr aus dem Sommerurlaub (Abstrich in beiden Nasenlöchern und Rachen), und einmal eben vor kurzem nach dem Kontakt zur infizierten Person (dort allerdings nur im Rachen).


    Als ich meine neuerliche Testung meinem befreundeten Sanitäter mitgeteilt habe, schlug er beide Hände über den Kopf zusammen, da die Viruslast im Rachen wohl wesentlich geringer ist als in der Nase und es daher unsinnig wäre, nur im Rachen zu testen. Er hätte es auch nicht nur einmal erlebt und auch gehört, dass ein Test im Rachen negativ und in der Nase positiv ausgefallen wäre weshalb bei ihm die Anweisung gilt, immer einen Abstrich in Rachen und Nase vorzunehmen.

  • Der Abstrich durch die Nase erfolgt auch im Rachen. Nur halt im oberen nasalen Anteil. Der geht direkt in den oralen Anteil über. Keine Ahnung ob ein oder zwei Zentimeter so einen großen Unterschied in der Viruslast machen. Eigentlich soll sowohl als auch abgestrichen werden. Ich befürchte aber, dass gerade bei nasalen Abstrichen häufig die Nase abgestrichen wird und nicht der nasale Anteil des Rachens. Der orale Rachen hingegen ist deutlich einfacher abzustreichen. Gute Nacht!

  • und sorgen dadurch für eine Überlastung in Psychiatrien, bei Psychologinnen und Psychologen.

    Erstens: Keine einzige Psychologin und kein einzelner Psychologe wird dadurch überlastet.

    Zweitens: Die Psychatrien sind bereits überlastet, interessiert nur niemanden.


    Der Artikel sagt etwas anderes: https://www.gea.de/reutlingen_…renzen-_arid,6344358.html

    Ich habe das "dadurch" in deinem Ausgangspost so verstanden, dass du dich damit auf die Zwangsunterbringung von Quarantänebrechern in geschlossenen Abteilungen von Krankenhäusern beziehst. Dadurch würde nämlich kein psychologisch tätiges Personal zusätzlich be- oder überlastet werden.


    Wenn du mit "dadurch" den Lockdown meinst, dann gebe ich dir recht, das bekommen die Kliniken zu spüren. Ändert aber nichts daran, dass sie vorher schon überlastet waren (und es nur wenige interessiert hat).

  • Heute gemeinsames Essen mit Schwiegereltern (Geburtstag, wo ich für koche) und einem Nachbarpaar über 70.

    Für alle vier sind wir (außerhalb des Einkaufs) die einzigen Kontakte zur Außenwelt momentan. Auch wenn ich Maske trage und meine Hände wasche, es ist kein gutes Gefühl.


    Aber die Freude, daß Sie ihren Geburtstag nicht alleine verbringen müssen, diese Erleichterung gestern, dass es eine "nette Runde" ihr zu ehren geben wird - unbezahlbar!

  • Durchzug machen. Wenn vorhanden, auf Terrasse essen. Und dabei Glühwein trinken.

    Schone Feier!


    Essensbesuch kam gestern auch mit Alltags-Maske. Aber nur beim Essen war der Abstand unter 1.5 m. Daher Durchzug statt Maske

    Fand die Geste der Rücksichtnahme aber nett!

  • Heute gemeinsames Essen mit Schwiegereltern (Geburtstag, wo ich für koche) und einem Nachbarpaar über 70.

    Für alle vier sind wir (außerhalb des Einkaufs) die einzigen Kontakte zur Außenwelt momentan. Auch wenn ich Maske trage und meine Hände wasche, es ist kein gutes Gefühl.


    Aber die Freude, daß Sie ihren Geburtstag nicht alleine verbringen müssen, diese Erleichterung gestern, dass es eine "nette Runde" ihr zu ehren geben wird - unbezahlbar!

    ja, es ist gerade mit älteren schon schwierig in der aktuellen Situation zu entscheiden, was man macht und was nicht,

  • 42 KW übermittelte Tests gesamt 1.195.661, positiv 3,62 %

    41 KW übermittelte Tests gesamt 1.186.206, positiv 2,49 %

    44 KW übermittelte Tests gesamt 1.567.083, positiv 7.26 %

    Quelle: RKI-Tagesbericht vom Mittwoch


    Vergleichswert, Maximum in der

    KW 14 (30. März bis 5. April) meldete das RKI bisher den höchsten Wert: 9,03.