Ich wäre sehr vorsichtig, Grundrechte als "albern" zu bezeichnen, nur deswegen, weil sie in einer speziellen Situation weniger eingeschränkt werden können als Andere. Wie gesagt, Art. 4 GG hat eine viel höhere Bedeutung als lediglich diejenige, am Sonntag ungehindert fromme Lieder singen zu dürfen.
Aber vielleicht tatsächlich ein Thema, dass man in der Corona-Zeit nicht angemessen diskutieren kann.