Corona

  • Ab morgen gilt eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV!


    Aber einer Inzidenz über 100 dürfen nur noch FFP2 Masken getragen werden, unter 100 auch medizinische Masken.

    Meldung der uestra

  • Das unter den Videos die Kommentarfunktion ausgeschaltet ist, ist so absurd wenn man irgendwelche Meinungsunterdrückung anprangert

    Stimmt, vielleicht um Morddrohungen zu vermeiden.


    Dass der Applaus aus der falschen/rechten Ecke kommt: Mich wundert mittlerweile auch warum Beiträge zu den Themen (Meinungs)Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in letzter Zeit vermehrt aus der Ecke kommen. Als Kind waren die eher mein "Gegner". Ich glaube das ist einfach der Wandel der Zeit, wenn man in die Vergangenheit schaut, es gab schon viele Epochen und Zeiten und jetzt sind wir halt in dieser.

  • Vielleicht weil wir Meinungsfreiheit haben?


    Die dürfen doch alles sagen was sie wollen und werden nicht eingesperrt gefoltert oder getötet.


    Und wo Morddrohungen herkommen naja egal


    PS

    Bei allen Kommentaren zu dieser Causa habe ich noch nicht eine Morddrohung gelesen, noch nicht eine!

  • Ja, gut dass wir von allen Seiten immer wieder daran erinnert werden. Es lohnt sich für sie zu kämpfen. Ich meinte auch eher positiv besetzte Beiträge.


    PS: Ist auch noch sehr frisch alles.

  • Ab morgen gilt eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV!


    Aber einer Inzidenz über 100 dürfen nur noch FFP2 Masken getragen werden, unter 100 auch medizinische Masken.

    Meldung der uestra

    Aufgrund dessen nochmal schnell FFP2-Masken bestellt, solange es die noch zum "Normalpreis" gibt. Bei eBay/Amazon gibt es die noch für unter 0,40€/Stück zu haben.

  • Aber vielleicht finden wir die Antwort auf diese Videos von S. Bosetti Beide gut?

    Da muss ich dich enttäuschen. Wut ist bestimmt ein wenig dabei, Hass Nein. Nehme an, das meinst du?


    Ich denke, dass es den Schauspielern auch nicht in erster Linie um sich selbst geht, sondern es eine generelle Kritik an vielen der Maßnahmen ist. Und mit so einer Kritik kann ich mich halt identifizieren.


    Für mich ist mit dem jetzt erneut geändertem Infektionsschutzgesetz und der darin verankerten, automatischen Ausgangssperre basierend auf einer willkürlich festgelegten Zahl eine Linie überschritten worden. Politik ist ein mühsames Geschäft, da habe ich für vieles Verständnis. Aber für sinnlose scheiß Ausgangssperren habe ich null Verständnis. Null.


    Von daher war der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Videos vermutlich auch kein Zufall, nachdem das Gesetz ja vorgestern und gestern final durch die Instanzen gebracht wurde.

  • Ab morgen gilt eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV!


    Aber einer Inzidenz über 100 dürfen nur noch FFP2 Masken getragen werden, unter 100 auch medizinische Masken.

    Meldung der uestra

    Mit der Auswahl und Menge an Maskentypen, die ich mittlerweile hier liegen habe, kann ich nach Corona halb Venedig ausstatten...

  • Ab morgen gilt eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV!


    Aber einer Inzidenz über 100 dürfen nur noch FFP2 Masken getragen werden, unter 100 auch medizinische Masken.

    Meldung der uestra

    Aufgrund dessen nochmal schnell FFP2-Masken bestellt, solange es die noch zum "Normalpreis" gibt. Bei eBay/Amazon gibt es die noch für unter 0,40€/Stück zu haben.

    Ich hätte auch noch 10 FFP2 Masken zu verschenken. Sind mir (weiblich) zu gross, eher was für die Bollerköppe unter Euch.

    (könnten in Kleefeld abgeholt werden oder nächste Woche am HBF/Kröpcke in der Mittagspause übergeben erden, gerne pn)

  • Donnergott : stimmt, es sei denn, man lässt die Verordnung zB ab 6 Uhr oder so gelten. Wir werden sehen.

    Ich hatte richtig vermutet, gilt ab Morgen 6 Uhr (Quelle hannover.de). Also ist diese Nacht die erstmal letzte ohne Ausgangsbeschränkung.

  • Donnergott : stimmt, es sei denn, man lässt die Verordnung zB ab 6 Uhr oder so gelten. Wir werden sehen.

    Ich hatte richtig vermutet, gilt ab Morgen 6 Uhr (Quelle hannover.de). Also ist diese Nacht die erstmal letzte ohne Ausgangsbeschränkung.

    Ja, so stand es jetzt auch bei HAZ und ndr. Was mir nicht klar ist, darf ich nun zwischen 22 und 0 Uhr noch Radfahren oder ist das jetzt auch verboten?

  • Auf den ersten Blick: Du darfst (aber nicht auf der Radrennbahn ;))


    Zitat

    zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen;

    § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe g) IfSG.

    Darfst also auch zu Deinem Ziel schwimmen, wenn da ein geeignetes Gewässer ist.

  • ... die Formulierung ist wohl echt auch für NDS maßgeblich.

    Somit muß man von seinem Besäufnis mit der Gang in Vahrenheide noch nicht einmal zu Fuß zum Mühlenberg zurück sondern kann auch mit dem Rad fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von 96Weizen ()

  • In der Gesetzesbegründung heißt es zu dieser Ausnahme übrigens (eigene Hervorhebung):


    Zitat

    Die Ausgangsbeschränkungen beginnen um 22 Uhr. Zudem wird eine weitere Ausnahme eingefügt. Zwischen 22 und 24 Uhr soll der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft einschließlich des dazugehörigen be-friedeten Besitztums auch zum Zweck der körperlichen Bewegung, d.h. insbesondere zur sportlichen Betätigung, erlaubt sein. Um den Vorteil der Kontrollierbarkeit zu erhalten, ist körperliche Bewegung nach dieser Ausnahme nur alleine zulässig. Zudem ist ausschließlicher Zweck des nach dieser Ausnahme gestatteten Aufenthalts außer-halb einer Wohnung und des dazugehörigen befriedeten Besitztums die körperliche Bewegung im Freien von jeweils höchstens einer Person alleine. Die Ausnahme kann daher insbesondere nicht für die Aufnahme zwischen-menschlicher Kontakte oder gar für den Wechsel zwischen verschiedenen Wohnungen genutzt werden. Auch Sportanlagen dürfen nicht genutzt werden.

    Siehe hier, S. 17:http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928732.pdf. Ob das klar genug im Gesetz steht, dass die körperliche Bewegung der ausschließliche Zweck sein muss, kann aber meines Erachtens durchaus hinterfragen.

  • Lass doch mal diese ätzende Textformatierung weg.

    Zitat

    Zwischen 22 und 24 Uhr soll der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft einschließlich des dazugehörigen be-friedeten Besitztums auch zum Zweck der körperlichen Bewegung, d.h. insbesondere zur sportlichen Betätigung, erlaubt sein. Um den Vorteil der Kontrollierbarkeit zu erhalten, ist körperliche Bewegung nach dieser Ausnahme nur alleine zulässig.

    Also nach 22 und 24 Uhr darf man nur noch alleine zur körperlichen Bewegung raus. So verstehe ich das jetzt. Und komm mir bitte keiner, das wäre anders gemeint!

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist so. Und es ist scheiße, dass das so ist. Das ist jedenfalls nichts, was man jetzt als neuen Standard postulieren sollte.