Okay, dann nehme ich mal mit: Grippeimpfung war auch nicht üblich und wenn, dann war man wochenlang arbeitsunfähig.
Von einem Anwalt hätte ich erwartet, dass er sinnerfassend lesen kann..
Nichts davon habe ich geschrieben..
Falsche Schlussziehung… Verfahren verloren😄
Aber interessant, dass ich offenbar weiterhin mietfrei bei dir im Kopf lebe…
man darf auch mit seinem Hund nicht raus gehen während der Quarantäne.
Kommt da auch jemand vom Roten Kreuz oder so und führt ersatzweise den Hund raus?
Wenn man nämlich sonst niemanden hat und den Hund 2 Wochen einsperrt, dürfte das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein.
Wäre mal eine interessantes Gerichtsverfahren, was hier höher wiegt. Das Tierwohl oder die Einhaltung der Quarantäne.
Für mich wäre das eindeutig.