Corona

  • Uff. Ich hab gerade erfahren (von dem Herren vom Gesundheitsamt): man darf auch mit seinem Hund nicht raus gehen während der Quarantäne. :erstaunt: Dann haben wir jetzt drei mal täglich unsere Quarantäne gebrochen. :erstaunt: Großartig. Wie sollen wir das denn machen? Alle drei aus unserem Haushalt in Quarantäne.

    Yupp, mein Kollege durfte auch nicht. Hat den Hund dann für die Dauer der Quarantäne in einer Pension untergebracht. War teuer.

  • Das mit dem Hund das würde ich einfach während des Gesprächs mit dem Gesundheitsamt klären.

    Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.


    Der Himmel ist hoch und der Zar ist weit.

    Na ja, bei Quarantäne würde das vielleicht noch gelten. Bei Isolation gehe ich davon aus, daß Strafen höher ausfallen würden. Man kennt ja Murphy. Der Hund läuft vor ein Fahrrad und der Besitzer besteht auf Polizei, oder jemand fährt in Dein Auto und ruft die Polizei oder wie auch immer. Das Brot fällt ja immer auf die Marmeladenseite.

    Wenn natürlich der Ersthelfer, der Dich ohnmächtig im Wald findet, sich bei Dir mit Corona ansteckt dann kann es auch Freiheitsstrafe bedeuten.

    Bei Quarantäne hält der Richter die Tat vermutlich für fahrlässig, bei einer wegen Coronainfektion angeordneten Isolierung ist die Tat jedoch vorsätzlich.

    Ja, das mit dem Erst Helfer ist mir gerade nochmal richtig bewusst geworden :(. Das ist alles Mist und man sollte zuhause bleiben, wenn es irgendwie geht. Wenn man nun wirklich keinen hat, der mit dem Hund gehen kann und man auch kein Geld hat, um dafür zu bezahlen, dann wirds natürlich dünn. Wer lässt bitte seinen Hund dauerhaft in die Wohnung machen?


    Wir haben uns von Rewe Lebensmittel liefern lassen und unser Weihnachtsbaum kommt Montag via GLS. :high:

  • Vorher also Maskenpflicht ohne bestimmten Typ. Merk ich kaum noch weil sowieso überall FFP2 gilt. Auf dem Bild seh ich allerdings keinen Unterschied zwischen Typ I und II.


    Niederlande ist auch krass, von heute auf morgen, viel zu schnell, man braucht schon ein paar Tage. Damals Ende Oktober hieß es ab Montag, den 2. November. Dadurch konnte man das Wochenende noch mitnehmen und mein Festival konnte noch stattfinden.

    • Offizieller Beitrag

    Wer lässt bitte seinen Hund dauerhaft in die Wohnung machen?

    Die paar Tage! :D


    Niederlande ist auch krass, von heute auf morgen, viel zu schnell, man braucht schon ein paar Tage

    Das ist immer dieser Denkfehler, den sehr viele begehen.

    Es ist etwas anders, zu sagen, dass das nicht tauge oder funktioniere. Aber "das ist zu schnell, man braucht ein paar Tage" wird der Lage nicht gerecht.
    Ist wie mit "aber die Einzelhändler - die können 2G nicht stemmen!" (egal jetzt ob organisatorisch oder wirtschaftlich)

    Das ist als Argument unzureichend. WENN die Maßnahme nutzt.

    Wie gesagt: Eine Diskussion um die Sinnhaftigkeit lasse ich mir durchaus gefallen. Auch wenn ich da eher auf der Seite der "2G!"-Fraktion bin.

    Im Falle des Lockdowns der Niederlande ist es ja so, dass Omikron galoppiert und die Angst haben, dass das alles überrollt. Das wollen die stoppen. Da nutzte ein Lockdown erst in fünf Tagen nichts.

  • Mann sieht das doch in Frankreich. Ab Montag keine Einreise aus GB, also alle noch vor Montag rüber.

    Nachdenken scheint heutzutage nicht mehr wichtig zu sein, hauptsache Ich.

  • Man kann auch mit den Auflagen übertreiben. Mit dem Hund Gassi zu gehen sollte dem Hund zuliebe selbstverständlich sein, zum Bäcker gehen ebenfalls, man hat doch schliesslich all die Schutzmaßnahmen zur Verfügung, oder etwa nicht? Maske auf, Abstand halten, wo ist das Problem.

    Genau diese anarchische Einstellung führt dahin, wo wir jetzt sind. Jeder weiß es besser. Experten werden als Angstmacher abgetan. Man macht sich also eigene Regeln.

    So funktioniert das nicht. So funktioniert auch eine zivilisierte Gesellschaft in einer Demokratie nicht.

    Mir gefällt auch nicht alles an den Verordnungen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem ich nicht die eine oder andere Entscheidung verfluche oder zumindest in Frage stelle. Aber ich halte mich verdammt nochmal an die Regeln. Zumindest die, von denen ich weiß. Es ist völlig verständlich, dass man wie niedersachse1896 auch mal durcheinander kommt bei dem Wirrwarr. Aber bewusst Regeln zu brechen nach dem Motto "Ich weiß es besser" macht mich gerade echt wütend.

  • Was ist das denn bitte für eine Asi-Einstellung?! :wut:


    Positiv mit Krankheitssymptomen - natürlich in die Isolation ohne auch nur mal eben kurz zum Bäcker zu gehen, einzukaufen oder den Hund auszuführen. Covid ist immer noch eine potentiell tödliche Infektskrankheit! Wer wissentlich und absichtlich damit draußen rumläuft, gehört eigentlich für ne Weile hinter Schloss und Riegel, damit er sie mal merkt wie asozial das ist! Auch wegen solchen Idioten haben wir immer noch eine pandemische Welle!


    War jetzt nicht an Niedersachse1896 gerichtet, der hat sich einfach nur nicht richtig informiert.

  • Du erwähnst den Unterschied doch selbst. In der Ungewissheit sind das die besten Maßnahmen. Aber in dem Setting sind wir doch gar nicht. Wir wissen, dass eine Infektion vor liegt oder das ein Kontakt so entscheidend gewesen sein kann, dass das Risiko sehr hoch ist. In diesem Setting ist die Isolation und die Redaktion der Kontakte auf das abolsute Minimum das Mittel der Wahl.


    Und das auch schon seit 2 Jahren...


    Also was soll der Aufschrei?

  • Ist das jetzt eigentlich ein Aufruf zu Straftaten?


    Rechtlich sagt meine Kurzrecherche, dass Infiziert zum Bäcker zu gehen sehr wahrscheinlich strafbar wäre.


    Zitat

    Bei der Ansteckung eines anderen Menschen mit dem Coronavirus handelt es sich um eine Körperverletzung mit einem gesundheitsschädlichen Stoff, also um eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Die Strafandrohung beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Darunter fällt Sars-CoV-2 als Virus genauso wie etwa der AIDS-Erreger. Selbst wenn die Ansteckung beim anderen nur zu einer Infizierung führt, nicht aber zu körperlichen Beschwerden wie etwa Fieber oder Kopf- und Halsschmerzen, handelt es sich um eine Körperverletzung in der Variante der Gesundheitsschädigung.

    Verursacht eine infizierte Person tatsächlich die Erkrankung eines anderen, steht eine gefährliche Körperverletzung im Raum. Führt die Erkrankung in der weiteren Folge zum Tod, kann man mit einer Anklage wegen (versuchter) Körperverletzung mit Todesfolge, oder (versuchten) Totschlags oder gar Mordes schnell vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts landen.

    (Legal Tribune Online)


    Nicht in dem Zitat enthalten, aber: Es sieht so aus, als sei auch der Versuch der gefährlichen Körperverletzung strafbar, als auch die fahrlässige gefährliche Körperverletzung, d.h. es muss sich unter Umständen nichtmal jemand infizieren.


    Entscheidend ist hier der positive Test, d.h. das Wissen um die Infektion. Viele juristische Texte diskutieren die Strafbarkeit bei Verdacht auf Infektion, das jemand mit bekannter Infektion sich unter's Volk mischt, wird eher selten diskutiert, wahrscheinlich weil nur ganz wenige so blöd sind.

    Einmal editiert, zuletzt von ExilRoter ()