Corona

  • Sehr interessant das veränderte Wording des OVG Lüneburg die letzten Tage bei den Begründungen zur Ablehnung einiger Normenkontrollanträge, fast in jedem Absatz wird ein (noch) vor die Begründung gesetzt, aktuell zu einer Klage einer Restaurantbetreiberin bzgl. privater Feiern in ihrem Lokal:


    ...Nach der derzeit nur gebotenen summarischen Prüfung spricht Überwiegendes dafür, dass sich die angegriffene Bestimmung als (noch) rechtmäßig erweist...


    Die Teilnehmerbegrenzung hält gegenwärtig noch die sich aus der Beschränkung in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG in Verbindung mit § 32 Satz 1 IfSG auf „notwendige Schutzmaßnahme“ sowie aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit ergebenden strengen Grenzen ein.

    ...

    Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Dokument: OVG Lüneburg 14. Senat | 14 MN 143/22 | Beschluss | Corona-Pandemie: Beschränkung der Teilnehmerzahl für private Feiern | Langtext vorhanden (juris.de)

  • Der nächste (meiner Meinung nach überfällige) Hammer aus Lüneburg:


    Vorläufige Außervollzugsetzung der absoluten Obergrenze von 500 Menschen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel | Nds. Oberverwaltungsgericht (niedersachsen.de)


    Vorläufige Außervollzugsetzung der absoluten Obergrenze von 500 Menschen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel

    ...

    Die Antragsteller, zu denen die in der dritten Bundesliga spielenden Profifußballmannschaften VfL Osnabrück, SV Meppen sowie Eintracht Braunschweig gehören, haben sich mit einem Normenkontrolleilantrag gegen die Beschränkung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen unter freiem Himmel gewendet, soweit danach jedenfalls an Fußballspielen nicht bei einer maximalen Auslastung der Veranstaltungsstätte von 50% bis zu 10.000 Menschen teilnehmen dürfen.

    ...

    Ihrem Antrag hat der 14. Senat teilweise entsprochen: Die in § 11 Abs. 6 Corona-VO vorgesehene Begrenzung auf lediglich 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unabhängig von der Kapazität, der Lage sowie der Ausgestaltung des Veranstaltungsortes sei auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stelle daher einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufs(ausübungs)freiheit der betroffenen Antragsteller dar. Die Festlegung einer absoluten Obergrenze von 500 Personen sei jedenfalls für sehr große Veranstaltungsorte unter freiem Himmel, wie beispielsweise Fußballstadien oder Freiluftbühnen, mit vielfältig vorhandenen Möglichkeiten, für die Teilnehmer Abstands- und Hygieneregelungen einschließlich Maskenpflicht anzuordnen, nicht mehr angemessen. Die Begrenzung durch eine absolute – und nicht zum Beispiel im Verhältnis zur Kapazität relative – Obergrenze verstoße zudem gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da sie zum einen größere Einrichtungen gegenüber kleineren ohne sachlichen Grund benachteilige. Zum anderen bleibe mangels entsprechender Differenzierung unberücksichtigt, dass das Infektionsrisiko unter freiem Himmel grundsätzlich geringer sei als in geschlossenen Räumen.

    ...

  • wobei ich ehrlicherweise ein Berufsausübungsverbot für die Spieler bei Fußball ohne Publikum nicht erkennen kann.


    Oder schließt sich eine Berufsausübung wegen nicht vorhandenen Publikums aus?


    Für die an der Kasse könnte ich das ja noch nachvollziehen. Aber die Spieler könnten doch durchaus ohne spielen.


    Was würden die denn machen, wenn auch ohne Corona keiner hingehen würde?

  • Und da ist das Kernelement nun auch das Fußballspiel und nicht das Drumherum. Kann man so und so deuten, denke ich.


    Zeitdieb: in Anbetracht der Lage findest du das gut? Wir haben absolute Rekordinzidenzen und sind auf dem Höhepunkt der Welle. Dass die anderen so früh ausgeschert sind, finde ich eher bedenklich. In 2-4 Wochen, wenn die Welle mehr oder weniger durch ist, dann sieht die Sache anders aus, aber im Moment, da bin ich ehrlich, find ich 10000 Leute auf einem Fleck, auch im Freien, unangemessen viel.

  • auf einem Fleck? Sind die Menschen bei einer Veranstaltung im Stadion ja eben nicht. Weder auf den Plätzen, noch an den diversen Eingängen noch auf den Zuwegen. Zuschauerauschlüsse waren seit dem "Bild von Köln" rein symbolischer Natur und nicht evidenzbegründet. Es sollte den Leuten lediglich zeigen trefft Euch nicht in eurer Freizeit, rudelt nicht zum Anlass einer Freizeitaktivität im ÖPNV oder in Kneipen und vermittelt kein Bild, das der Öffentlichkeit Unvorsicht präsentieren könnte. Und das wird daher völlig zurecht gekippt.

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  • beim Lesen der ersten drei Sätze ging ich zunächst davon aus, daß es Ironie sein sollte - aber Du meinst es wohl ernst ;)

    Edith verdeutlicht: Haste eventuell mal die Schlangen an den Bierbuden gesehen? 1,50 Meter Abstand? :rofl:

    Die beengten Verhältnisse im Toilettenbereich (an den Türen quetscht man sich ja üblicherweise mit Körperkontakt aneinander vorbei) waren vermutlich nur bei Delta kritisch, denn da ist man ja schneller als 15 Minuten raus.

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  • als ich zuletzt im Stadion war galt unter 2G keine Abstandsmaßnahme (und zur Halbzeit auch kein Bier mehr). Für mich kommt der Schuh mit Maske und ohne meinen angestammten Platz eh noch nicht infrage. Aber grundsätzlich sollte ein Stadion mit 50000 Plätzen Voraussetzungen bieten Abstände bei einer bundesweit beschlossenen Maximalauslastung von 10000 garantieren zu können. Wenn man nur einen Eingang, einen Block und einen Bierstand öffnet um bei Primetec Minijobstunden zu einzusparen, ist dann ein anderes Feld. Aber die rechtlich willkürlich gefasste Obergrenze 500 bei egal ob auf 5 Quadratmetern oder 5 Hektar Platz, war für mich ganz ernst nicht vertretbar weder in der Delta-Welle noch jetzt.

  • ich bin da mit Dir völlig einer Meinung - als Gesundheitsamt würde ich mehr als 500 halt nur unter der Bedingung erlauben, daß die Zuschauer gleichmäßig auf ALLE Blöcke verteilt sind und daß sämliche Verpflegungsstände und Toilettenanlagen geöffnet sind.

  • Stimme ich dir zu und habe mich bei dem ein oder anderen Spiel im TV zuletzt auch eher gewundert, denn so wie es defacto fast bundesweit gehandhabt wurde, hätte man auch gleich alle Blöcke gleichermaßen öffnen und zwecks An- und Abreise (wenn es denn überhaupt darum gehen sollte) zu PKW und Fahrrad aufrufen können. Letztlich sollte in engen Situationen konsequente FFP2-Pflicht ausreichen. Das sind dann aber sinnvolle begleitende Maßnahmen statt Einschränkungen und Verbote. Dass der Fokus in der Politik sich bis heute nie in diese Richtung bewegt hat, ist eines unserer größten Probleme.


    PS: Gesuntheitsamt hat wohl zugestimmt, Karten sind online und genau wie wir das kritisieren: Ost-, Nord-, West-Unterrang, Rest zu. Viel Platz ungenutzt und Süd- und Westeingang sicherlich geschlossen, so ist es dann auch nicht im Sinne des Erfinders und für mich in sich unlogisch.

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  • auf einem Fleck? Sind die Menschen bei einer Veranstaltung im Stadion ja eben nicht. Weder auf den Plätzen, noch an den diversen Eingängen noch auf den Zuwegen.


    PS: Gesuntheitsamt hat wohl zugestimmt, Karten sind online und genau wie wir das kritisieren: Ost-, Nord-, West-Unterrang, Rest zu. Viel Platz ungenutzt und Süd- und Westeingang sicherlich geschlossen, so ist es dann auch nicht im Sinne des Erfinders und für mich in sich unlogisch.


    Ich will ja nix sagen, aber... :lookaround:

  • Korrekt. Jetzt lastet das Gesundheitsamt/96 quasi ein 10.000er Stadion zu 50% aus und lässt 34.500 potenzielle Plätze samt Infrastruktur vollkommen brach, das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders und ist auch für niemanden nachvollziehbar.


    Und doch bleibt meine Aussage ja richtig. Es begegnen sich ja keine 5000 in einer einzigen potenziell infektiösen Blase (wie einst die Heinsberger Karnevalshalle) sondern ich als Besucher begegne in Summe vielleicht 50 Personen +- nah, direkt und unmittelbar, dazu noch mit Maske und im Freien. Deswegen ist dieses Framing (beim Fußball hängen 50000 direkt aufeinander "auf einem Fleck") ja schon immer Blödsinn.

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  • Bei 50.000 laufen aber eben auch 156 rum, die noch gar nicht wissen, dass sie infiziert sind*. Bei 5.000 sinds dann eben nur noch 16. Das macht dann doch schon einen gewissen Unterschied aus.


    Annahme: 250k Inzidenz und 80 Mio. Einwohner.

  • Das ist jetzt aber arg theoretisch und berücksichtigt nicht, dass Infektionen sich netzwerkartig ausbreiten und nicht per Gleichverteilung. Aber ich könnte schon nachvollziehen, dass man in der Politik so denkt und argumentiert.

  • In Meppen hat das Gesundheitsamt schon alles genehmigt.... in Peine Ost noch nicht und die spielen bereits morgen um 14 Uhr gegen Freiburg II.

  • Für Dänemark hatten sie neulich hochgerechnet (mit Dunkelziffer, Zeit der Infektziösität, und allem) , dass von deren Bevölkerung gerade ca jeder 5. infiziert ist.

    Weil Deutschland keine Zahlen sammelt, wird es von Deutschland auch nie solche Zahlen geben. Aber wenn die hier noch nicht durchrauschen lassen wollen, dann ist ein hohe Zuschauerzahlen nicht soo gut. Denn, es ging ja nie darum, wie die alle friedlich mit Abstand auf ihren Plätzen sitzen, sondern vorrangig um die Anreise mit den Öffis.


    Ob man jetzt noch weiter auf der Bremse stehen muss, ist ein anderes Thema.