Stimmt, Lüneburger Heide ist Niedersachsen !
Hier ein Zitat aus dem Link von songbird
"Die Absonderungsverordnung regelt rechtsverbindlich, dass Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, verpflichtet sind, sich zunächst in häusliche Absonderung zu begeben.
Sie sind zudem gehalten, unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen."
Da in Bezug auf die Absonderung das Wörtchen "rechtsverbindlich" geschrieben wird, unterstelle ich als juristischer Laie, dass der zweite zitierte Satz eben nur einen empfehlenden Charakter hat.
Weiterhin haben wir vor einem halben Jahr die Erfahrung gemacht, dass das Gesundheitsamt in Lüneburg damit heillos überfordert war Quarantänen zügig und richtig datiert auszusprechen.
Es hätte für mich in der Praxis am Ende keinen Unterschied gemacht, abgesondert hatte ich mich ja.
Für die Statistikjünger tut es mir leid, mehr aber auch nicht.