Doppel-Wumms

  • @ Ventil


    Ist Dein Hund kompatibel mit ins Altenheim zu kommen? Dann würde ich ihn gerne mal mitnehmen. Ich arbeite da

  • @ Ventil


    Ist Dein Hund kompatibel mit ins Altenheim zu kommen? Dann würde ich ihn gerne mal mitnehmen. Ich arbeite da

    Das ist ganz lieb von dir, danke :herz:


    Aber Altersheim hat er ja auch hier, das ist nicht das Richtige für ihn:)

  • Krass, wo das alles zu hören war. Ich war vorhin auf einem langen Spaziergang und da gerade am Silbersee in Langenhagen. Musik hörend und das auch nicht gerade leise und trotzdem war das sehr laut und ich hatte mich voll erschrocken. :kichern:

  • Der komplette Ablauf

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  • Kein Ding, wenn irgendwas ist melde Dich. Meiner ist am 14.1. gestorben und habe momentan keine Lust auf einen eigenen.

  • Das war halt keine Übung


    Springt da eigentlich irgendeine Versicherung der Bundeswehr ein wenn bei so etwas Schäden irgendwelcher Art entstehen?

  • Springt da eigentlich irgendeine Versicherung der Bundeswehr ein wenn bei so etwas Schäden irgendwelcher Art entstehen?

    Was für eine Versicherung sollte da "einspringen"? Betriebhaftpflicht?


    Ich mag mich täuschen, aber die Bundeswehr hat meines Wissens keine einzige Versicherung. Da haftet dann der Staat, ohne Versicherungsvertrag mit der Pfefferminzia oder der Glücksstern.

  • Bei kaputten Scheiben meine Glasversicherung, die soll immer Zahlen, laut Vertreter. Was die sich von anderen wiederholen ist mir dann egal :)

  • Wenn ich das gerade richtig gelesen habe, ist das ein Risiko, dass man bei seiner Wohngebäudeversicherung mit einschließen kann (muss / sollte / was auch immer) - bei unserer ist es explizit erwähnt: "Schäden durch Überschallknall".

  • Es ist eben Haus und eure Versicherung (Glas, Wohngebäude, Hausrat etc). Aber nicht die Versicherung der Bundeswehr, nach der Andro ja explizit gefragt hat.

    Ihr zahlt ja auch die Prämie dafür. Oder hat Pistorius ein SEPA-Mandat für euren Vertrag erteilt ?

    (Wenn ja, bitte dringend PN an mich! :winken: )

  • Kai
    Ursprungsfrage war ja (im Prinzip) ob die BW (und somit der Staat) für Schäden durch einen Überschallknall genauso haftet, wie sie haftet, wenn bei einer BW-Übung ein Leo die Ernte eines Bauern untergepflügt hat.

    Falls sie haften sollte, ist die Police von Stehplatz ja eigentlich nur für Überschallknallschäden sinnvoll, die durch feindliche Kampfflugzeuge entstehen, oder? :grübel:

  • Nein, die Ursprungsfrage lautete: "Springt da eigentlich irgendeine Versicherung der Bundeswehr ein, wenn bei so etwas Schäden irgendwelcher Art entstehen?". Von "Haftung" war hier nicht die Rede, sondern von "Versicherung". Das sind zwei verschiedene/unterschiedliche Sachen.


    Als Geschädigter mußt du einen Anspruch gegen jemanden stellen, also gegen den Verursacher des Schadens. Du mußt das schuldhafte Verhalten nachweisen. Da dies oft schwer bis unmöglich bei Schäden durch Überschallflugzeuge ist, die Frage der Haftung unklar ist und der Anspruch so nicht oder nur sehr mühsam durchzusetzen ist, haben die Versicherer derartige Schäden in die Policen der Geschädigten aufgenommen. Das führt dazu, dass nur geprüft wird, ob es sich um einen Überschallknallschaden handelte und es ist unerheblich, wer diesen verursacht hat. Eine erhebliche Erleichterung für die Geschädigten.


    Bei anderen Schäden, die durch Bundeswehr verursacht werden, also dein Beispiel, zahlt die Bundeswehr aus "eigener Tasche". Sie haftet. Aber das Risiko ist nicht über Versicherungsgesellschaften abgesichert. "Eigene Tasche" heißt hier also aus dem BW-Etat und somit Steuerzahler. Der Staat geht davon aus, dass er jederzeit jeden Schaden jeglicher Höhe aus seinem Vermögen zahlen kann und somit auf eine Versicherung verzichtet werden kann. Unabhängig davon würde ich mal behaupten, dass sich keine Versicherungsgesellschaft finden ließe, die derartige Risiken in Deckung nimmt.