ZitatOriginal von JochenHeisig
Die Staatsanwaltschaft kann einen "Anfangsverdacht" aber nur annehmen, wenn sie von einer verfolgbaren Straftat ausgeht - und das würde bei fehlendem Strafantrag ein "besonderes öffentliches Verfolgungsinteresse" voraussetzen.
Na, wenn das mal in der Praxis so wäre...........