so, heute hat es mich erwischt. zwei typen von der gez waren da.
hatte kein bock auf generve, anmelden muß ja auch irgendwie sein (wenn die schon da sind), also bat ich die beiden hinein, damit wir vertrag machen können.
ab heute selbstverständlich.
da fing der eine an, mir fragen zu stellen, wie lange ich ein tv habe, wie lange ich wo wohnte usw., ich sagte ihm, dass ich keine fragen beantworte. ich wolle vertrag machen und gut.
da fing er an, er wolle den kabelanbieter usw. abchecken, wie lange wir schon wohnen usw., wenn ich nicht mit denen reden wolle.
ich sagte, ich will nicht reden, sondern vertrag machen, aber keine fragen beantworten. entweder so, oder tschüß.
sie gingen. ohne vertrag und unterschrift.
nun bin ich gespannt.
GEZ-Gebühren
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Hui, dann halte uns mal auf dem Laufenden.
Ich an Deiner Stelle würde noch heute GEZ anmelden, online oder sonstwie. Verpflichtet bist Du, wenn Du TV empfangen kannst. Und das hast Du den beiden schließlich bestätigt.
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...das wird teuer, die gez macht 'n fass auf [Blockierte Grafik: http://www.zwergenforum.de/zs/party/patrickday/1RAINBOW110.GIF]
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Zitat
Original von Zeitdieb
Hui, dann halte uns mal auf dem Laufenden.Ich an Deiner Stelle würde noch heute GEZ anmelden, online oder sonstwie. Verpflichtet bist Du, wenn Du TV empfangen kannst. Und das hast Du den beiden schließlich bestätigt.
wollte ich ja. die waren jedoch wohl ganz scharf auf ne höhere provision. also heute anmelden und gut ist?
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Würde ich machen.
Kommen die immer zu zweit? -
Zitat
Original von Hylla
also heute anmelden und gut ist?
Träum weiter. Kannst ja mal nach Erfahrungsberichten im Netz suchen.
Freu dich mal auf deinen Kontostand, wenn die wissen, wie lange du schon schwarz siehst, was übrigens eine Frechheit gegenüber zahlenden Haushalten ist.[Blockierte Grafik: http://www.geocities.com/potsdamergegenhartz/pleitegeier.jpg]
Nein, keine Sorge - so schlimm wird es nicht - Klick
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selber schuld wenn du mit denen sprichst. wenn die kommen einfach freundlich die Tür schließen und sagen, dass du schriftlich denen alles mitgeteilt hast
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Zitat
Original von utze
Freu dich mal auf deinen Kontostand, wenn die wissen, wie lange du schon schwarz siehst,
Woher sollen die das wissen? Gehst Euer Scharmützel jetzt so weit, dass Du zur GEZ rennst? Der Hylla, schon seit fünf Jahren, mindestens... -
woher wollen die denn wissen, ob und wie lange ich schon schwarzsehe?
da können die doch nur vermutungen anstellen, die rechtlich alles andere als haltbar wären.@mustrum: ob die immer zu zweit kommen, weiß ich nicht.
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Was läßt man die Leute auch in die Wohnung, dass ist schon der erste Fehler gewesen. Hätte denen an der Tür nen schönen Tag gewünscht und mich online angemeldet und gut ist. Jetzt haste sicherlich noch nette Stunden mit den Kollegen vor dir ...
Hylla: Die fragen jetzt erstmal beim Kabelanbieter an. Der gibt denen mit Sicherheit Auskunft wie lange du da schon Kunde bist. Und nen Kabelanschluss ohne TV zu gucken, ist sagen wir mal, äußerst selten.
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Zitat
Hier noch mal eine Anleitung, wie man als rechtschaffender Bürger
Widerstand leisten kann, ohne gleich den offenen Rechtsstreit
eingehen zu müssen:Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass
diese GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim
Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist
kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite
plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine
Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal
mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären.Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und
verteidigt.
Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes Politikversagen zum
Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich Rechtlichen Clique Geld
verschaffen soll.
Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der
Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker
sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch
nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und
Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird.Wie kann man also dieses Problem lösen?
Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die
institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder
soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers
veranstaltet wird.Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam. Die Öffentlich
Rechtlichen lügen und betrügen, warum soll der Bürger darauf nicht
angemessen reagieren dürfen!?
Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben!
Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden?Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, ihre Gebühren einzutreiben, um
damit Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren.Wie meldet man sich korrekt ab:
- Man stellt seine Geräte für mindestens einen Tag zum Nachbarn.
- Man schickt der GEZ eine Abmeldung. Diese geht an GEZ 50656 Köln
(per Einschreiben)
oder per Fax: 0 180/582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)Sie muss das Wort Abmeldung enthalten, die Rundfunkteilnehmer-Nummer
und die Kontaktdaten des abmeldenden. Als Grund schreibt man einfach:
"Es werden keine Empfangsgeräte vorgehalten!" Zum Schluss noch Datum
und Unterschrift.
Sollte man eine Einzugermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig,
diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des
Monats nicht mehr. Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem
Schreiben der GEZ jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen
Daten und untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche.Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den
Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige,
dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf
keines GEZ-Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht
verweigern.Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden,
so werden diese einfach bei der Bank widerrufen.Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber
gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder,
Ermittler oder ähnliches nennt, so lässt man sich von ihm
Dienstausweis und Personalausweis geben, lässt ihn vor der Haustür
stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was auf diesen Ausweisen
steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise Hausverbot ("Herr
..., hiermit erteile ich Ihnen und allen Mitarbeitern ihrer
Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt unverzüglich das
Grundstück! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen weitere Versuche,
mit mir in Kontakt zu treten. ") Dann schließt man die Tür.Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf
die Polizei, (Man würde von einem Mann belästig, trotz Aufforderung
verlässt er das eigene Grundstück nicht. Anschließend zeigt man ihn
wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts,
was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand
nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum
unverzüglichen Verlassen des Grundstücks aufgefordert, er ist noch
da, also Hausfriedensbruch.Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der
Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem
Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ
arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen.
Mehr als 2 gebrochene Rippen und ein ausgekugelter Arm sind als
Notwehr gegen einen hausfriedensbrechenden Stalker einfach nicht
glaubwürdig. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig,
aber das ist ein anderes Thema. Wer möchte, kann darüber
philosophieren, welchen Dienst man am Mitbürger leistet, wenn man
Gebührenfahnder ins Krankenhaus befördert und diese unerwünschten
Zeitgenossen dadurch von der Belästigung anderer braver Bürger
abhält.Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich
rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine
hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für
Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen
gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in
diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als höher stehendes Gut
angesehen wird, als das Gebühreninteresse der ÖR.Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren.
Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme.
Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres!Sollte die GEZ einen gerichtlichen Auskunftstitel erwirken, nur dann
muss man die beachten, so muss man sich nur zum gegenwärtig Stand,
was das Vorhalten von Rundfunkgeräten angeht, äußern! Zur
Vergangenheit muss man sich nicht äußern. Und zum Zeitpunkt der
Erklärung kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte in der Wohnung
haben! Über andere Zeitpunkte wird man nicht gefragt bzw. muss man
sich nicht zu äußern. Man sagt also: "dazu möchte ich mich nicht
äußern". Und bei allem immer schön vorher die Rechtsgrundlage zeigen
lassen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses
Spielchen durchzieht, da sie genau wissen, dass sie gegen informierte
Bürger keine Chance haben.Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu
rechtfertigen?Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche
Lücken in opportunistischer Art und Weise aus.Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist
inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der
Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der
Gesellschaft weg zu schneiden.
Daher ist Widerstand legitim, ja sogar die Pflicht jedes Bürgers.Dann lasst uns doch mal Artikel 20 (4) des Grundgesetzes anwenden!!!
Grundgesetz, Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
Quelle: Heise-Forum -
Zitat
Original von philisco
Was läßt man die Leute auch in die Wohnung, dass ist schon der erste Fehler gewesen. Hätte denen an der Tür nen schönen Tag gewünscht und mich online angemeldet und gut ist. Jetzt haste sicherlich noch nette Stunden mit den Kollegen vor dir ...Hylla: Die fragen jetzt erstmal beim Kabelanbieter an. Der gibt denen mit Sicherheit Auskunft wie lange du da schon Kunde bist. Und nen Kabelanschluss ohne TV zu gucken, ist sagen wir mal, äußerst selten.
naja, der kabelanschluß ist automatisch bei den nebenkosten mit drin. bin da also wohl gar kein kunde, sondern der vermieter.
und es ist immer so schön einfach, zu argumentieren, was man machen sollte und müsste. wenn die jungs dann vor der tür stehen, sieht die sache ganz anders aus. zumal ich ja bereitschaft zeigte, mich anzumelden.
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Naja,
wenn man die vor der Tür hat muss man halt alles richtig machen, wenn man denen den kleinen Finger gibt, nehmen die die ganze Hand... siehste ja bei dir,.
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Wieso, wenn die Kosten des kabelanschlusses in der Miete mit drinnen sind, dann ist Hylla fein raus. Bei uns im Haus ist es auch so. Da zahlt jeder den Kabelanschluss, obwohl es mindestens einen Bewohner gibt, der gar keinen Fernseher hat.
Wie sollen die Vögel denn nachweisen, seit wann er Fernsehen guckt. -
EDIT
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naja wenn sie dir schreiben, sagste, dass du gestern nen fernseher gekauft hast und gut ist. Mehr können die eh nicht machen. Strafe gibts dann auch nicht...
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das glaubst auch nur du...
...sein fauxpax war dass er die vögel überhaupt in seine wohnung gelassen hat so kann man sich in menschen täuschen.
ZitatGEZ darf schätzen, seit wann Kunde TV guckt
Ist der Schwarzgucker entlarvt, weil zum Beispiel im Hintergrund laut die „Hitparade der Volksmusik“ dudelt, gibt es kein Zurück mehr.
Denn jetzt liegt die Beweislast beim Gebührenverweigerer. Wer behauptet, er habe den Fernseher gerade gestern gekauft, muß eine Quittung vorlegen. Auch die Aussage, das Gerät sei vor wenigen Wochen auf dem Flohmarkt erstanden, hilft nur, wenn sich das glaubhaft belegen läßt.
Ansonsten kann die GEZ schätzen, seit wann der Kunde in die Röhre guckt. Zum Beispiel anhand des Wohnungs-Einzugs – dieses Datum holt sich die GEZ vom Einwohnermeldeamt.
Wichtig: Rundfunkgebühren verjähren nicht
So kommt es vor, daß ältere Menschen beim Kauf ihres ersten Fernsehers in den 70er Jahren vergessen haben, das Gerät anzumelden.
Ihnen droht dann eine saftige Nachzahlung von mehreren tausend Euro. Fällig werden allerdings nur die nicht gezahlten Gebühren. Zinsen oder gar eine zusätzliche Strafe darf die GEZ dem Kunden nicht aufbrummen!
/edit
...ruf mich an -
Zitat
Original von Zeitdieb
Mit Sicherheit nicht.Wenn ich sehe, welche Firmen Infos über Ihre Kunden weiter an die GEZ geben, wäre ich mir da nicht sicher... Premiere, Arena usw...
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Zitat
Original von ramazzottionice
das glaubst auch nur du......sein fauxpax war dass er die vögel überhaupt in seine wohnung gelassen hat so kann man sich in menschen täuschen.
Komisch. Ich habe das gefunden:
Zitat›› die GEZ kann rückwirkend auf 4 Jahre Gebühren eheben, danach verjährt der Anspruch (§4 Abs.4 der Rundfunkgebührenstaatsvertrag). - Oft wurden nur bis zu 2 Jahren rückwirkend Gebühren einfordert.
Kann aber auch falsch sein, da es nicht von der BILD ist.
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