Na ja, die haben halt einfach geschaut, mit wie vielen Stimmen man noch in den AR kam und dabei übersehen, dass das auch ein Pro-Vertreter war.
Aber was anderes: Was meint die Süddeutsche in ihrem Artikel (http://pr-cc.de/tzpoabwc) denn hiermit:
"Doch auf die Fans hat Kind noch nie gehört.
Wer ihn weghaben will, müsste wohl klagen. Es gibt zum Beispiel eine Passage im Grundlagenvertrag zwischen der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KGaA (also der Investorenseite mit Geschäftsführer Kind) und des Hannover 96e.V. mit dem Präsidenten Kind. Im Aufsichtsrat sind je zwei Vertreter aus beiden Parteien, aber zwei Stimmen reichen nicht, um den Geschäftsführer der GmbH, also Kind, zu kündigen. Solange bei 96 noch die 50+1-Regel gilt, könnte das anfechtbar sein."?