"wenn Fussballchaoten unterwegs sind"
Und das weiss der einen Tag vorher das da Chaoten dabei sind und nicht nur normale Fussballfans? Arschloch!
"wenn Fussballchaoten unterwegs sind"
Und das weiss der einen Tag vorher das da Chaoten dabei sind und nicht nur normale Fussballfans? Arschloch!
der meinte fußballfans, hat sich doch nur versprochen
Pressemitteilung vom 24.10.2009, Roter Stern Leipzig:
ZitatBeim Auswärtsspiel des Roten Stern Leipzig (RSL) am 24.10.2009 beim FSV Brandis kam es zu einem gewalttätigen Angriff von ca. 50 Personen gegenüber den Spielern, Verantwortlichen und Fans des RSL. Die Angreifer sind dem neonazistischen Spektrum zuzuordnen.
http://www.roter-stern-leipzig.de/news499.html
Unter der Pressemitteilung sind diverse Links zu Berichten.
der Spiegel schreibt:
ZitatEinem Mann wurde der Unterarm gebrochen, ein anderer bangt um sein Augenlicht: Das ist die erschreckende Bilanz eines Überfalls von rechtsextremen Schlägern auf Fans eines Leipziger Fußballclubs. Beobachter werfen der Polizei vor, mit zu wenigen Beamten vor Ort gewesen zu sein.
ZitatDie Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt und von ihm deshalb künftige, Dritte gefährdende Störungen zu besorgen sind; auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe heraus begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an.
ZitatAlles anzeigenAllerdings ist hier das Ermittlungsverfahren später wegen
Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt worden. Infolgedessen kann
nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger den Straftatbestand des
Landfriedensbruchs verwirklicht hat. Der Verfahrenseinstellung kann nur
entnommen werden, dass seine Schuld, falls er sich strafbar gemacht
haben sollte, gering wäre. Auf die Strafbarkeit seines Verhaltens kommt
es aber nicht an. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot ist nicht die
Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern das Verhalten des
Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
gegeben hat. Die Umstände, die dazu geführt haben, haben auch nach
Einstellung des Verfahrens weiterhin Bedeutung. Der Kläger ist nicht
zufällig in die Gruppe, aus der heraus Gewalttaten verübt worden sind,
geraten, sondern war Teil dieser Gruppe. Die Zugehörigkeit zu dieser
Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt
die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu
Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt und von ihm deshalb künftige,
Dritte gefährdende Störungen zu besorgen sind; auf den Nachweis, er
habe sich an den aus der Gruppe heraus begangenen Gewalttätigkeiten
beteiligt, kommt es nicht an.
Wenn ich das Urteil (edit: und seine Begründung) richtig deute, hätte der Kläger also nur eine Chance zur Aufhebung des Stadionverbots gehabt, wenn er Einspruch gegen die Verfahrenseinstellung (nach § 153 StPO) eingelegt hätte.
Oh, schön. Die Polizei trainiert im Fernsehen "die Verkehrskontrolle renitenter Fußballfans", die mit Gewaltanwendung endet. Tut es Not, bei solchen Verhaltensübungen den "Tätern" das Gesicht gewisser Bevölkerungsschichten zu geben ? Proben die morgen dann "Ausweiskontrolle bei kriminellen Ausländern" inkl. Schußwaffengebrauch ?
Seltsames Urteil, das nicht meinem Empfinden eines Rechtsstaates entspricht. Quasi eine Verurteilung ohne den Nachweis einer Straftat??? Wird man dann in Zukunft auch verurteilt, wenn neben einem ein Ladendieb versucht abzuhauen? Oder wenn neben mir einer falsch parkt, kriege ich dann auch ein Ticket?
Wenn Utze gesperrt wird, dann wirst du es auch.
?
hab nur dein beispiel weitergefuhert.
Seltsames Urteil, das nicht meinem Empfinden eines Rechtsstaates entspricht. Quasi eine Verurteilung ohne den Nachweis einer Straftat??? Wird man dann in Zukunft auch verurteilt, wenn neben einem ein Ladendieb versucht abzuhauen? Oder wenn neben mir einer falsch parkt, kriege ich dann auch ein Ticket?
er wurde nicht verurteilt. es wurde lediglich festgestellt, dass das stadionverbot begründet war und das dafür eben keine nachgewiesene straftat nötig ist. dabei muss man bedenken: der bgh versteht stadionverbote als präventiv-maßnahme.
wo liegt eigentlich die praeventiv-massnahme wenn jemand ausserhalb des stadions wegen eines hitler-gruss ein SV bekommt? macht er das dann beim naechsten mal nicht mehr im stadion?
kann er ja nicht, hat ja SV
DFL und DFB verägert über Polizeigewerkschaft:
Seltsames Urteil, das nicht meinem Empfinden eines Rechtsstaates entspricht. Quasi eine Verurteilung ohne den Nachweis einer Straftat??? Wird man dann in Zukunft auch verurteilt, wenn neben einem ein Ladendieb versucht abzuhauen? Oder wenn neben mir einer falsch parkt, kriege ich dann auch ein Ticket?
Wie schon gesagt ging es hier gar nicht um eine Verurteilung sondern um die Begründungsanforderungen an Stadionverbote. Vergleichbar wäre es eher wenn H & M dir präventives Hausverbot mit der Begründung ausstellen würde, dass in deinem Bekanntenkreis einige Menschen sind die schonmal bei H & M geklaut haben und du selbst schonmal des Diebstahls (unbegründet) verdächtigt wurdest.
Trotzdem ist das Urteil natürlich großer Käse zumal der BGH nur extrem verkürzt auf die Verhältnismäßigkeit eingeht (zumindest in der Pressemitteilung). Bleibt zu hoffen, dass der Münchener nun noch vors Bundesverfassungsgericht zieht und dieses die Sache mit den Grundrechten ein wenig anders einordnet... offensichtlich scheint aber in Bezug auf Fußball die Überzeugung vorzuherrschen, dass ein bischen Sippenhaft schon klar geht, da es ja nicht die falschen treffen kann...
Vergleichbar wäre es eher wenn H & M dir präventives Hausverbot mit der Begründung ausstellen würde, dass in deinem Bekanntenkreis einige Menschen sind die schonmal bei H & M geklaut haben und du selbst schonmal des Diebstahls (unbegründet) verdächtigt wurdest.
naja, wenn ich mir die entscheidung der vorinstanz (lg duisburg) angucke, dann ist man da schon darauf eingegangen, dass der kläger nicht nur mit den betreffenden (diejenigen, die an der auseinandersetzung beteiligt waren) personenkreis befreundet war, sondern sich während der bestimmten aktion unter ihnen befand und anschließend mit ihnen ein bestimmtes ziel ansteuerte. man hat sich also schon gedanken darüber gemacht, ob der kläger nur zufällig dabei war und in welcher beziehung er ggf. zu dieser gruppe steht etc. über die getroffene bewertung kann man jetzt streiten. aber so willkürlich wie das h&m-beispiel ist es dann doch nicht gewesen.