Nebenkosten bei eigener Wohnung

  • Hm.


    250,- € Nachzahlung für Strom und Wasser (mit Abwasser). 125,- € Rückzahlung für die Heizung.


    Im Winter die Heizung auf Frost, aber mit drei Pullies in der Wohnung rumlaufen. :)

  • An meinem mitgemieteten Backofen ist die Umluft kaputt. Das Ersatzteil kostet ca. 30 Euro. Kommt die Komplettrechnung für einen Handwerker wohl auf über 100 Euro?

  • Stichwort "Gartenpflege" in der NKA: In unserer NKA ist für 2016 der Posten "Gartenpflege" aufgeführt. 2015 war dieser nicht aufgeführt.
    Der "Garten" ist eine ca. 80 qm große Rasenfläche, die die einzige Zufahrt zu vermieteten Garagen bildet.
    Kann man unter diesen baulichen Voraussetzungen überhaupt von Garten sprechen?
    Und kann man "einfach so" Jahr 2016 Gartenpflege auf die NKA setzen, im Jahr 2015 nicht, wenn der "Garten" sich in 2016 nicht signifikant verschönert hat als in 2015?

  • Null Ahnung. Auf der NKA steht nichts und weder in 2015 noch in 2016 wurden von uns und anderen Hausbewohneren jemand im "Garten" gesehen - sprich das Teil sieht scheiße aus.

  • Die Hauptfrage ist: Ist das überhaupt ein Garten? Es handelt sich um eine Fläche zwischen einer Hofeinfahrt und 5 Garagen.
    Diese Fläche ist zum überwiegenden Teil begrünt und es steht ein Baum drauf. Hinter der begrünten Fläche gibt es noch eine wesentlich größere Fläche, die eindeutig alle Merkmale eines Gartens aufweist (Beete, Bäume, schönerer Rasen - also mit allem Zipp und Zapp). Diese Fläche ist an eine Mietpartei vermietet und auch durch einen Zaun getrennt (hat uns die Hausverwaltung auch bestätigt).
    Der Posten "Gartenpflege" ist bei allen Parteien in der NKA aufgeführt, obwohl dieser im Jahr davor nicht aufgeführt war - die sind durch die Bank mächtig angepisst. Erstens weil die Hausverwaltung die Bastard Hausverwaltung from Hell und zweitens diese Grünfläche einfach nur schäbig wie Sau ist.


    EDIT: Zumal man den Garten im Prinzip nicht wie ein Garten nutzen kann (z. B. Stühle hinstellen), da er etwa 15 Meter breit ist und als Zufahrt zu den Garagen dient. Nebenbei stehen auf der einen Seite die Müllcontainer und auf der anderen Seite Fahrräder.


    EDIT 2: Einsicht bzgl. Rechnung der pflegenden Firma will sich eine Mietpartei verschaffen. Die BHfH verschickt die nur gegen eine Gebühr (ist ja auch ok), also müssen die da hin.

  • Wenn die Vermieter etwas in der Abrechnung auflisten dann müssen sie es auch belegen.
    Wichtig! Gerne werden Reparaturen dem Mieter untergejubelt obwohl lediglich Wartungsarbeiten auf den Mietzins eingerechnet werden dürfen.
    Ich sollte mal 400 Euro für die Reparatur der Heizung zahlen....

  • Den muss ich raussuchen. Wir wohnen da seit einem halben Jahr nicht mehr.
    Auf jeden Fall haben Mitbewohner ein Schriftsück aus dem Jahr 2005 gefunden, in dem die BHfH schreiben, dass die Gartenpflege die Hausbesitzer übernehmen.

  • Tja, Besitzer oder Eigentümer sind mindestens zweierlei, denn der Besitzer einer Wohnung ist nicht immer der Eigentümer. Deswegen heißt es ja Eigentumswohnung und nicht Besitzerwohnung... :ichmussweg:

  • Ich packe es mal hier rein. Bei Vertragsabschluss mit dem Energielieferanten wurde ein Treuebonus nach 12 Monaten versprochen. In der Vertragsbestätigung steht folgendes:


    Zitat

    Die Verrechnung des Treue-Bonus erfolgt
    einmalig, wenn Sie ununterbrochen 12 Monate ab Lieferbeginn Energie im Rahmen des
    Liefervertrages bezogen haben. Sofern der Vertrag innerhalb der 12 Monate beendet
    wird, wird kein Treue-Bonus gewährt.


    Wenn ich fristgerecht kündige, endet der Vertrag ja aber erst nach Ablauf der 12 Monate oder? Also müsste mir der Bonus gewährt werden. Sehe ich das richtig?

  • Das siehst du richtig - hatte ich auch bislang nie Probleme mit - wechsle jedes Jahr und habe den Bonus immer in der Schlussabrechnung erhalten.