Nebenkosten bei eigener Wohnung

  • Ich bin aus einer alten Wohnung zum 31.12.2016 ausgezogen. Ende Dezember 2017 gab es per Mail vom damaligen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016. Zwei Tage später gab es eine weitere Mail, in der stand, dass es Fehler in dieser Abrechnung gäbe und die ausgewiesene Nachzahlung von uns zunächst nicht überwiesen werden solle (Abrechnung kam von der Ista). Danach habe ich nichts wieder von ihm gehört. Von der Kaution wurde damals etwa 1/3 einbehalten, da dies in etwa der zu erwartenden Nachzahlung entsprach. Die in der offenbaren falschen Abrechnung ausgewiesene Nachzahlung hat das schon berücksichtigt (Nachzahlungsbetrag minus Geld aus Kaution), es wären dann nur noch 20€ oder so gewesen. Der Vermieter hat also noch Geld von mir, welches für die Nachzahlung der Nebenkosten 2016 vorgesehen war. Allerdings ist nach meiner Rechnung der Zeitrahmen für Nachforderungen schon vorbei und er hat keinen Anspruch mehr auf eine Nebenkostennachzahlung von mir.


    Wie sieht das nun aus: Muss er mir das Geld aus der Kaution zurück zahlen? Hat er noch ein Recht auf eine mögliche Nachzahlung?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe von Nebenkosten nicht viel Ahnung. Bislang habe ich im Grunde einfach hingenommen, was man mir da vorlegte.


    Nun habe ich dieses Jahr eine Nachzahlung zu leisten. Nicht doll, "nur" 101 €.
    Ich habe nun die einzelnen Positionen verglichen und bei einigen eklatante Unterschiede zum Vorjahr festgestellt.


    Wie macht man das nun? Schreibt man den Vermieter einfach an und bittet um Erläuterung der Kostensteigerung der einzelnen Positionen?
    Was muss der Vermieter (die Wohngenossenschaft) dann beantworten?


    Wie gesagt: Kenne mich da nicht so aus.

  • Vermieter anrufen, dass Du Einsicht in die Belege nehmen möchtest.
    Wenn Du dann feststellst, dass die Kosten richtig in der Berechnung eingestellt sind, würde ich tatsächlich erst einmal den Vermieter konkret auf die einzelnen Positionen ansprechen, bei denen Du eine Steigerung festgestellt hast. m Grunde brauchst Du ja den Vergleich des/r Vorjahrs/e.


    Müssen tun die m. E. gar nix, außer Belegeinsicht zu gewähren.
    Aber manche Vermieter versuchen ja durchaus, einigermaßen fair mit ihren Mietern umzugehen.

  • Nicht dass die da irgendwelche Reparaturkosten abwälzen wollen. Oder war der Lift im Vorjahr längere Zeit kaputt?

  • @Stephan: Ggf. auch mal schauen, ob sich bei den Umlagen etwas verändert hat, also nach Wohneinheiten, Quadratmetern, Personenzahl (bspw. im Vorjahr nach Quadratmetern abgerechnet, jetzt nach Wohneinheiten oder so)...da hatte ich nämlich mal eine Veränderung zum Vorjahr festgestellt, was sich schließlich als Fehler rausstellte, da es eben in der Position auch unschlüssig war. Ist dann mit Unterstützung des bzw. durch den Vermieter in der Eigentümergemeinschaft und bei der Hausverwaltung reklamiert und letztlich korrigiert wurden.
    Also Belege prüfen/einfordern und mit Vermieter schnacken, wie hier auch schon vorgeschlagen. ;)

  • Naja. Wenn sich die Gesamtkosten derart erhöhen, wäre ein falscher Schlüssel die geringere Sorge.

  • Bei den Aufzugskosten kann eventuell eine Umstellung des Vertrages vorliegen. Teilwartungskosten (ohne Ersatzteile sind voll umlegbar), falls auf Vollwartung umgestellt wurde (mit Ersatzteilen) sind diese Kosten nicht voll umlegbar, hier kann man sicherlich einen guten Anteil als nicht umlagefähig abziehen (In dem Fall googlen und / oder bei Streit Mieterverein). Gartenpflege ist in den letzten Jahren allgemein teuer geworden, aber gerade nach der Einführung des Mindestlohngesetzes habe ich Steigerungen von 100 % erlebt, aber auf Nachfrage sollte sich das auch klären lassen. Kann natürlich auch eine Steigerung der Qualität vorliegen, z.B. 2 maliger jährlicher Rückschnitt, statt einmaliger.

  • Bei den Aufzugskosten kann eventuell eine Umstellung des Vertrages vorliegen. Teilwartungskosten (ohne Ersatzteile sind voll umlegbar), falls auf Vollwartung umgestellt wurde (mit Ersatzteilen) sind diese Kosten nicht voll umlegbar, hier kann man sicherlich einen guten Anteil als nicht umlagefähig abziehen


    Korrekt! -- >link Mieterbund


    Heizungswartung nicht vergessen, hier wird ebenfalls gerne dem Mieter die Kosten für eine Vollwartung untergejubelt.

  • Ich bin im Herbst letzten Jahres umgezogen. Nun kam die NK-Abrechnung der alten Wohnung. Sie enthält viele Posten, die mir vollständig berechnet wurden, obwohl ich ja gar nicht das ganze Jahr dort gewohnt habe. Z.B. Treppenhausreinigung, Müllabfuhr u.v.m. ist das so richtig, weil ich den Großteil des Jahres dort gewohnt habe oder holen die sich von meinem Nachmieter die Kohle auch nochmal und müssten es bei mir eigentlich nur anteilig berechnen? Es ist teilweise absurd, da ich nun für neun Monate Müllabfuhr 2017 bspw. Mehr bezahlen soll als für das volle Jahr 2016.

  • Wenn ich von Enercity Wasser beziehe, gelte ich, wenn ich bspw. einen Gasvertrag abschließe, trotzdem als Neukunde?

  • Ich würde annehmen dass ja, immerhin bist Du als Gasbezieher Neukunde, wirst also genauso umworben wie unbekannte, weil es ja darum geht, Dich von der Konkurrenz wegzuholen.


    Genauso, wenn Du da kündigst und nach zwei Jahren wieder hingehst. Die Regeln, wann man (wieder) Neukunde ist, sind ja formuliert (meistens die letzten 6 oder 12 Monate keinen ...liefervertrag gehabt). Deine Daten hamse trotzdem noch.


    Am besten einfach Hotline nutzen und fragen, die sind nett.