Nebenkosten bei eigener Wohnung

  • Die unerfreuliche Nebenkostenabrechnung für 2023 ist gekommen.

    Wie hoch ist denn euer Verbrauch der Heizung (Gas) pro Quadratmeter? Wir liegen bei 120kWh, im Durchschnitt hat das Haus 77kWh.

    Das gesamte Haus (8 Wohnungen) hat 6.000 € verbraucht, wir davon alleine 1.026 €.

    Einmal editiert, zuletzt von Bentscho ()

  • Das kann man ja auch nicht wirklich vergleichen ohne Angabe vom dämmungszustand des Hauses etc.


    Unsere Abrechnung für Gas kam gestern, bekommen Geld wieder. Knapp 10% weniger verbraucht.

  • Klingt nicht ungewöhnlich vom Betrag.

    Gas ist/war leider sehr teuer.

    Meine Oma zahlt auch mit neuem Vertrag 100€ im Monat in einer kleinen Wohnung.


    Zitat

    Wird ausschließlich geheizt, geht man von einem Gasverbrauch von 140 kWh/m² aus, bei zusätzlicher Warmwasseraufbereitung von 160 kWh/m².

  • Lässt Enercity als Netzbetreiber in einer WEG den Umbau von einzelnen Zählern je Wohnung auf einen gemeinsamen Zähler zu? Gibt es hier Mieter oder Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus, wo es einen zentralen Stromvertrag für alle gibt und die Stromkosten per Nebenkostenabrechnung (z.B. mit Hilfe von Unterzählern) geteilt werden?


    Hintergrund ist unsere geplante PV-Anlage und der geplante Anschlussumbau.

  • Grundsätzlich sollte das zusammenlegen von Zählern für 2 Wohnungen kein Problem mit dem Netzbetreiber sein. Installationsfirma anrufen, Auftrag erteilen und die melden das dem Netzbetreiber. Habe ich bei uns im Haus letztes Jahr auch gemacht. Wenn das aber Unterzähler sind, was hat dann der Netzbetreiber damit zu tun?

  • Danke erstmal für deine Einschätzung. Mit den Unterzähler hätte der Netzbetreiber nichts zu tun, die würden bei uns nur die Verbraucher der 4 Wohneinheiten anzeigen. Die Stromkosten an dem einen zentralen Zähler werden dementsprechend aufgeteilt.


    Aktuell haben alle 4 Wohnungen einzelne Zähler und Stromverträge. Wir wollen auf einen gemeinsamen umrüsten, um die PV-Anlage optimal selbst zu nutzen.

  • Interessant.

    Willst du den Verbrauch technisch nach Zähler zuteilen?

    oder virtuell? So wie hier beschrieben.

    Zitat

    Für Wohnungseigentümergemeinschaften sieht der Gesetzentwurf eine Sonderregelung vor: Falls die Gemeinschaft selbst Betreiber der Anlage ist, kann ein Beschluss zur Begründung und Regelung des individuellen Nutzungsrechts den Gebäudestromnutzungsvertrag ersetzen (§ 42b Abs. 6 EnWG).

    Die Aufteilung des Eigenstroms im Gebäude nach dem im Vertrag festgelegten Schlüssel erfolgt nicht als technische Mengenzuteilung, sondern virtuell: Der erzeugte Strom und die Verbräuche der Nutzer werden bilanziell verrechnet, die Nutzer erhalten am Ende von ihrem jeweiligen Versorger eine Stromrechnung, in der ihr Verbrauch um ihren Eigenstromanteil reduziert ist. Diese Verrechnung und die Information der Versorger der einzelnen Letztverbraucher kann ein Messstellenbetreiber – häufig der Netzbetreiber – oder auch ein Dienstleister übernehmen.

    https://www.weg-seminare.de/20…strom-durch-photovoltaik/

    Von Enercity finde ich auch nichts. Ich würde da mal nachfragen. Ansonsten keine Ahnung was Dienstleister bei einem 4-Parteien Haus nehmen.

    Hier der §:

    https://www.gesetze-im-interne…en%C3%BCgen%20k%C3%B6nnen.


    So als Laie würde ich sagen, Enercity hat Auskunftspflichten (Abs:6) bei den man dann vielleicht auch keinen Dienstleister braucht:

    Zitat


    (6) Erzeuger und Vorlieferanten von Strom haben im Rahmen ihrer Lieferbeziehungen den nach Absatz 1 Verpflichteten auf Anforderung die Daten so zur Verfügung zu stellen, dass diese ihren Informationspflichten genügen können.

  • finky: Danke für die Infos, super.


    Wir wollen den Netto-Verbrauch nach Einspeisung mit Hilfe der Unterzählern aufteilen. So macht man das bei Gas ja auch: Ein Hausanschluss und dann Unterzähler für die Abrechnung über die Nebenkosten.