Schank-/Speiseraumfläche m² Spültoiletten Stück
bis 50 1 Spültoilette
über 50 bis 150 2 Damen, 1 Herren, 2 PP-Becken
über 150 bis 300 4 Damen, 2 Herren, 4 PP-Becken
Gaststätten mit weniger als 200 Gästen
Diese Gaststätten unterliegen nicht der Versammlungsstättenverordnung. Hierfür gibt es keine ausdrückliche und gesetzliche Regelung zur Einrichtung von Gästetoiletten. Allerdings kann nach § 5 GastG dem Gewerbetreibenden beim erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb die Auflage, beim erlaubnisfreien Gaststättengewerbe die Anordnung erteilt werden, Gästetoiletten einzurichten. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Gaststätten mit Toilettenpflicht
Es wird für Gaststätten, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, grundsätzlich die Bereithaltung von Gästetoiletten gefordert. Auch für Gaststätten, die nur alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbieten, aber größer als 50 m² sind oder mehr als 50 Sitzplätze aufweisen, können Gästetoiletten Pflicht sein. Wird in kleineren Etalissements kein Alkohol ausgeschenkt, muss auch keine Gaststättenkonzession beantragt werden - ergo muß auch keine Gaststättenunterrichtung vorher stattfinden.
Die Anzahl der geforderten Toiletten richtet sich im Einzelfall nach Merkmalen wie der Anzahl der Sitzmöglichkeiten für Besucher oder der allgemeinen Größe der Gaststätte. Sobald Gästetoiletten vorhanden sind, müssen sie nach Geschlechtern getrennt sein, es sei denn, die Gaststätte ist kleiner als 50 m².
Besteht keine Toilettenpflicht, ist auf einem Schild am Eingang der Gaststätte darauf hinzuweisen, dass es keine Gästetoiletten gibt. Ist trotzdem eine Toilette vorhanden, muss diese als Personaltoilette ausgewiesen sein. Tipp: Bevor Sie eine Gewerbe anmelden, rufen Sie beim zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt an, dann kennen Sie die regionalen Gepflogenheiten und die genauen Auflagen.