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Zunächst einmal bin ich keine seriöse Quelle, da wir persönlich keinen Kontakt hatten und du somit nicht einmal sicher sagen kannst, ob ich Polizeibeamter bin oder nur nen Jura studierender Troll - um es mal Platt auszudrücken;)
Stimmt in Teilen. Ich gehe aber mal davon aus, dass dem nicht so ist. In dem Zusammenhang frage ich mich auch, ob dies nicht evtl. den Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllen würde?! Vermutlich nicht. Aber zumindest könnte man das hinterfragen.
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1. Die Beschreibung der Verfügung trifft diese nur Halb. Zudem war es Fangruppen nämlich auch verboten in einem Fanmarsch die am Stadion gelegenen Stadtteile zu betreten. Also Faktisch bestand keine rechtlich saubere Möglichkeit für größere Fangruppen zum Stadion zu kommen als mit den Bussen. Fans die mit dem Auto kommen sind in der Regel max zu 5. und das wäre kein Fanmarsch im Sinne dieser Verfügung.
In Ordnung. Aber soweit ist es ja gar nicht erst gekommen - und wie die Weiterreise verlaufen wäre, so sie denn stattgefunden hätte, ist reine Spekulation. Die Frage ist, wäre es dann nicht Aufgabe der anwesenden Einsatzkräfte gewesen, die Weiterreise zu begleiten und Fehlverhalten zu unterbinden, anstatt diese zu verhindern?
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Das ist nicht Argument. Nur weil etwas gängige Praxis ist, macht es diese Sache nicht besser.
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich weise in diesem Zusammenhang lediglich darauf hin, dass dieses 'nur' eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese hätte ja bereits von den begleitenden Polizeikräften (in einem angemessenen Maß) unterbunden werden können?!
Weiter zählst Du einige Fälle auf, in denen 96 Fans in Konflikte verwickelt waren. Diese Vorfälle sind unschön und auch keineswegs zu verharmlosen. Trotzdem gilt auch hier der Grundsatz, sich mit Hintergründen der Einzelfälle zu befassen, bevor man diese als Argument heranzieht. Es stellt sich die Frage, ob aus diesen Vorkommnissen eine grundsätzliche Gewaltbereitschaft abzuleiten ist. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es da andere Vereine, bzw. "Fan"-gruppierungen gibt, die sich (meiner Einschätzung nach) eher für eine solche Annahme eignen, als es die hannoversche Szene tut.
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Bitte befasse dich mit diesem begriff und dessen Bedeutung. Ich denke, dass der Begriff hier nicht passt. ziviler Ungehorsam ist das absichtliche Übertreten von Normen aus Gewissengründen um gegen eine Unrechtssituation anzukämpfen.
Ich weiß sehr wohl, was dieser Begriff bedeutet - verfüge ich doch über eine nicht unerhebliche Erfahrung auf Demonstrationen... Diese Übertretung von Normen aus Gewissensgründen kann hier doch aber sehr wohl stattgefunden haben?! Ich lese wiederholt das Argument, dass ein "Viehtransportähnlicher" Transfer zum Stadion nicht erwünscht ist und als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wahrgenommen wird. Und somit nach Rechtsauffassung einiger nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie würdest Du das bezeichnen, wenn nicht als "Übertretung von Normen aus Gewissensgründen"? Zumindest kann man so argumentieren... Die Feststellung, ob dies berechtigt ist, obliegt (wie mehrfach angemerkt) weder der Polizei, noch der Presse, noch dem Zeitungsleser, noch mir, noch Dir - sondern einzig und allein der zuständigen Gerichtsbarkeit.
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...Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen wird, ...
Ganz genau. Nur - sehe ich hier die Lücke in meiner Argumentationskette nicht. Ich sehe in der seriösen Dokumentation der Ereignisse diese Tatsachen schlichtweg nicht begründet. Wohlgemerkt - es ist nicht meine Aufgabe diese zu rechtfertigen oder zu widerlegen. Ich verlange lediglich, dass in einem seriösen Zeitungsbericht zumindest auf die Frage eingegangen wird, ob diese existieren. Letztendlich entscheiden muss das wiederum ein Gericht.
Scheinbar nimmst Du (irrtümlich) an, in dem Text ginge es mir darum, der Einsatz der Polizei zu kritisieren bzw. das Verhalten der Fans zu rechtfertigen. Das ist hier aber keineswegs der Fall! Mir geht es einzig und allein um eine seriöse Berichterstattung in den Medien. Und dazu hätte zumindest gehört, die strittigen Punkte zu erwähnen, anstatt den angesprochenen Polizeibericht fraglos zu zitieren.
Ein Urteil ob das Verhalten bzw. die Maßnahmen gerechtfertigt waren/sind oder was auch immer will ich hier weder herbeiführen, noch selbst fällen! Wie oft muss man das eigentlich erwähnen in einem solchen Zusammenhang?
Zum Abschluss noch der heutige Artikel im Weserkurier, der (endlich) einen neuen Augenzeugen zu Wort kommen lässt. Auch hier gilt wieder: Ich kritisere hier nicht das Vorgehen der Einsatzkräfte, sondern lediglich die Berichterstattung der lokalen Medien, die in diesem Fall meiner Meinung nach nicht seriös recherchiert haben. Denn - sie beziehen sich nur auf eine einzige Quelle, was gängiger Praxis im Journalismus widersprechen sollte. Bis heute werden weitere Quellen (Augenzeugen) weitestgehend ignoriert. Ich maße mir kein Urteil über die Sachlage an, denn: ICH WAR NICHT DABEI! Ich saß im Zug dahinter... Aber selbes sollte eben auch für die Pressevertreter gelten, die offensichtlich ebenfalls nicht anwesend waren!