Beiträge von Hedemann

    Wenn ich das einfach mal so am Rande bemerken darf:
    Juristen, und gerade auch Anwälte, müssen "das Recht" auf eine Unmenge unterschiedlicher Sachverhalte anwenden. Dabei lernt man eine ganze Menge kennen, oft jedoch ohne das zu sehr zu vertiefen. Dummerweise führt das bei vielen Juristen zu der Auffassung, daß sie unheimlich viel wissen. Und da sie berufsbedingt oft Entscheidungen treffen oder Empfehlungen geben müssen, glauben sie irgendwann wirklich, daß sie nahe der Unfehlbarkeit sind. Das Schlimme ist: Sie sind es natürlich nicht, halten aber ihre Auffassung für die einzig wahre. Das erschwert es häufig, einen nicht dem Durchschnitt entsprechenden Fall gerecht entschieden zu bekommen. Denn etwas abseits der Bahnen denken gibt´s bei Juristens leider nicht so oft (manchmal fehlt aber auch einfach die Zeit). Das ist bisweilen frustrierend bis beschissen.
    Aber auch hier gilt: Je öfter man auch schon in der Schulzeit mal die Möglichkeit bekommt, über die Tellerränder Mathe, Deutsch und Naturwissenschaften hinauszusehen, umso mehr wird man sich später einmal bewußt sein, daß man eben nicht alles wissen und Fälle nach einem bestimmten Schema beurteilen kann. Und daß man verflixt daneben liegen kann. Und daß insbesondere das Justizsystem Lichtjahre von etwas wie Gerechtigkeit entfernt ist. Allerdings unabsichtlich: Der Wille ist da, aber das Systemfleisch ist schwach.


    Bevor das jetzt ausartet, mein Hinweis, daß
    a) ich eigentlich ganz gut durch Mathe gekommen bin,
    b) mein mündliches Prüfungsfach im Abi Musik gewesen ist, und
    c) ich zufällig trotzdem natürlich der Geilste bin.

    Dann produzieren wir das Cover eben gemeinsam.
    Machen massenhaft Kohle, werden weltberühmt, und der Song wird beim Tor von 96 gespielt.
    Dann überhört man ihn sich auch nicht so schnell.

    Wahrscheinlich taugen die Rockversionen nix, weil der Song seine Attraktivität gerade aus seiner Pop-Art (!) bezieht.
    Also unverrockbar. Wenn man die Harmonien und die hooklines des Songs erhalten, aber gleichzeitig rocken will, kommt wohl nur trash dabei raus.

    Sorry, bin mit der Butter noch nicht durch:


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    Der ist natürlich übel.
    Aber vielleicht hilft es, wenn Du Dich einfach an Dein Keyboard setzt und versuchst, es nachzuspielen.
    Davon bist Du schnell so genervt, daß Du einfach einen anderen Song klimperst. Und wech isser!

    @Stephan
    Letzteres tut mir aufrichtig leid... :D
    Ungültig ist die Einschränkung.



    Caz
    Deine Erinnerung trügt nicht.
    Jedes Fehlverhalten ist natürlich daraufhin zu überprüfen, welche Sanktion angemessen ist. Du kannst also auch fristlos für etwas fliegen, was Du erstmalig begehst. Ist eher selten, aber gibt´s natürlich.
    Wenn Du einen gleichen Verstoss gegen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten begehst, muß man überlegen: Wie schlimm ist der Verstoß? Rechtfertigt das nun eine Kündigung? Fristlos oder fristgemäß? Oder reicht evtl. eine nochmalige Abmahnung?
    Das kommt natürlich z. B. auch darauf an, wie lange die Abmahnung zurückliegt, ob der Arbeitnehmer noch "unter dem Eindruck der Abmahnung" steht, etc.
    Wegen eines anderen Pflichtverstosses ist man ja noch nicht verwarnt (das ist also etwas anders als etwa beim Fußball). Natürlich kann auch eine Ansammlung unterschiedlicher Verstösse es für den Arbeitgeber unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Aber nicht so, wie es bei Deinem Chef klingt...
    Man müßte natürlich auch sehen, ob die erste Abmahnung auch so formuliert ist, daß sie bei Gericht "hält". Ob also der Verstoß genau bezeichnet ist, ob die möglichen Konsequenzen eines weiteren Fehlverhaltens verständlich angedroht worden sind usw. Damit kann man aber zur Not auch noch warten, bis es zur Kündigung kommt.

    Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.


    Sokrates, griechischer Philosoph (um 469 vChr - 399 vChr)


    Danke, Pokalheld!
    Das bringt es doch ganz fein auf den Punkt.


    Man darf m. E. nicht vergessen, daß jede Schülergeneration zu ihrer Zeit unter spezifischen Bedingungen gelernt bzw. Abitur gemacht hat. Das vereinfacht manche Dinge, während andere Sachen schwerer werden. Heutzutage würde ich meinen, ist die Anzahl technischer und medialer Hilfsmittel natürlich am größten, dafür gilt es auch, deutlich mehr Informationen zu verarbeiten und komplexere Probleme zu behandeln.


    Meine Oma konnte gefühlte 16.000 Lieder und Gedichte aufsagen, weil sie das in der Schule eben so gelernt hat. Ich mußte das schon lange nicht mehr, sah aber auch die Notwendigkeit nicht so. Wie hätte ich das auch noch neben meinem Lernstoff schaffen sollen, der in den zwischenzeitlich 50 Jahren dazugekommen ist?
    Immerhin hat meine Oma meine Generation nicht arrogantermaßen für doof gehalten, weil keiner mehr Schillers Glocke aufsagen konnte.

    So, jetzt habe ich auch tatsächlich mal in die "Empfehlungen" hineingesehen.
    Sorry, Schnitzel, und danke für die wiederholte Belehrung! :)


    "Cappuccinos" geht für mich trotzdem irgendwie gar nicht. Kriesch Plack, auch wenn man es so machen darf.


    Ich würde ja um Himmels willen auch nicht verlangen, daß man sämtliche fremdsprachlichen Grammatikregeln kennt.
    Aber [u]wenn[u] man die korrekte Endung kennt, warum diese dann nicht auch benutzen? Ist ja so ein bißchen auch der Respekt vor der anderen Sprache, der man ja immerhin ein Wort entlehnt hat.

    Ich würde es bevorzugen, den korrekten fremdsprachlichen Plural zu verwenden. Wenn ich ihn denn weiß... ("Zwei Kapputschinys, bitte")
    Gibt es da keine verbindlichen Regeln? In Deutschland?!

    Caz
    Gültig (wenn die Abmahnung den Mitarbeiter auch tatsächlich erreicht... :D ). Formal jedenfalls kein Problem.


    @Stephan
    Ungültig. So ´n Zettel kann doch echt jeder draufkleben, läßt also den Aussteller der Verfügung/ des Verwaltungsakts nicht erkennen.
    Außerdem falsches Datum, das macht schon was aus.
    Ist aber ´ne andere Frage, ob man dadurch nicht irgendwen sehr ärgerlich behindert, also z. B die 21jährige Miss Hannover beim Umzug, und eigentlich besser freundlich sein sollte. Wenn sich da aber einfach nur irgendwer dreist was freihalten will, würde ich erst recht da parken. Obwohl, man weiß es ja vorher nicht. Und warum soll man gleiches mit gleichem vergelten Ist ja auch nicht wirklich souverän.