Beiträge von Waldumwandlung96

    So wie ich das verstehe, geht es bei St. Pauli allerdings nicht darum, den Profispielbetrieb in eine Genossenschaft auszugliedern. Wie sollte das auch 50+1-konform erfolgen? Sinn und Zweck von 50+1 ist ja gerade, dass "der Verein machen kann, was er will" - also genau das Gegenteil dessen, womit Pauli für die Genossenschaft wirbt.


    Ohne das wirklich beurteilen zu können, finde ich auch, dass für das, was Pauli plant, eine Genossenschaft eine gute Idee sein kann, um einen übermäßigen Einfluss einzelner Investoren zu verhindern. Warum dies allerdings ausgerechnet damit beworben wird, dass der Verein dann nicht bestimmen kann, verstehe ich nicht so recht.

    Das reicht halt nicht für den Aufstieg. Wäre jedenfalls unverdient.


    Aber die anderen wäre dann ja noch schlechter, hätten es also noch weniger verdient.


    Ich war gestern schon enttäuscht. Über das Ergebnis und gerade in der ersten Halbzeit über den lahmen Auftritt. Mag sein, dass ich mir mehr erhoffe, als das Team zu leisten imstande ist, aber das ist eben eine blöde Erkenntnis.

    Verlässlich kann ich es auch nicht klären, das OLG Hamm hat 2001 aber die Weitergeltung über eine Kreuzung o.Ä. hinaus sogar als "einhellige Meinung" bezeichnet (OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2001, 2 Ss Owi 524/01):


    Zitat

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, gilt eine Streckenvorschrift nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung -oder Straßenkreuzung. Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 endet (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46 m.w.Nachw.; Beschluss des Senats vom 8. Juli 1996, abgedr. in NZV 1996, 247). Zwar verlangt der Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht; dies gilt jedoch nur für den Einbiegeverkehr.


    Das Problem der Gegenargumentation ist in meinen Augen, dass sie daraus, dass eine Regelung nur von einem Teil der dort Fahrenden wahrgenommen werden kann, folgert, dass diese Regelung dann für gar keinen mehr gelten dürfte.

    So hört das Aufstiegsgelaber hoffentlich auf.


    Hat doch auch was Gutes.


    Ach, ich kenn mich doch. Lass uns das nächste Spiel gewinnen, und ich träum trotz des Scheißauftritts heute wieder vom Aufstieg. Und das werde ich tun, solange er rechnerisch möglich ist. Oder ich noch nicht mitgekriegt hab, dass er inzwischen auch rechnerisch unmöglich ist.

    Auch meinerseits noch ein Dank an die Vereinsverantwortlichen!


    Die DFL derweil mit einer Argumentation, die, wenn ich sie gerade nicht völlig falsch verstehe, zeigt, wie egal ihr anscheinend 50+1 ist:


    Zitat

    "Die DFL weist die Vorwürfe des Hannover 96 e.V. entschieden zurück", hieß es in einer Stellungnahme der DFL am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Diese blenden insbesondere die Tatsache aus, dass der Umfang des Weisungsrechts des Hannover 96 e.V. und der "Kapitalseite" auch deshalb Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten ist, weil beide Seiten - auch der e.V. selbst - bereits 2019 einem Vertrag zugestimmt haben, der diese Frage zwischen beiden Parteien offenbar nicht interpretationsfrei regelt."


    Äh, bitte was? Was sollte denn eure Aussage, aufgrund des Weisungsrechts sei bei 96 50+1 noch erfüllt, gewesen sein, wenn nicht die Feststellung, dass nur eine ein auf die KGaA durchgreifendes Weisungsrecht des Vereins garantierende Auslegung der Regelungen innerhalb des 96-Konstrukts die 50+1-Vorgabe erfüllt?! Gerade wegen ebendieser Rechtsstreitigkeiten und deren bisheriger, 50+1 ausdrücklich nicht berücksichtigender, gerichtlichen Entscheidung, müsste die DFL doch umso mehr auf ein umfassendes Weisungsrecht drängen, um 50+1 trotzdem zu sichern.