Ich hätte mal eine bzw. mehrere Fragen an diejenigen, die sich im Vereinsrecht und betriebswirtschaftlich auskennen.
Wenn ich es richtig verstehe, so ist es das Ziel, dass 2017 die Gesellschafter die verbliebenen Anteile des e.V. übernehmen. Richtig?
Muss ein solcher Verkauf durch eine JHV des e.V. genehmigt werden?
Wenn nein: kann eine JHV durch Beschluss dem Präsidenten/dem Vorstand einen solchen Schritt untersagen?
Wenn ja: wäre es dann nicht eine zielführende Strategie, wenn eine ausreichend große Zahl von Kind-Kritikern rechtzeitig stimmberechtigte Mitglieder des e.V. würden?
Gibt es ein Quorum für einen solchen Beschluss?
Wie hoch müsste bei der derzeitigen Mitgliederstruktur die "kritische Masse" zahlenmäßig sein?
Und, angenommen, ein solcher Plan gelänge, der Verkauf der Anteile wäre Kind nicht möglich: Welche Auswirkungen hätte dies für den Gesellschafterkreis? Anders gefragt: welche Mitwirkungs/Einspruchsmöglichkeiten hat der e.V. als Gesellschafter (natürlich unter der Voraussetzung, dass der e.V. nicht der verlängerte Arm von MK wäre)?
ZUsammengefasst: wäre "Kind stoppen - stimmberechtigtes Vereinsmitglied werden" nicht die Maßnahme, die er am Meisten fürchtet?