3. Sitzungen/Beschlussfassungen
a)Aufsichtsratssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Sie sind auch einzuberufen, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gefordert werden. Sitzungen sind streng vertraulich.
Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates zuzustellen und in der folgenden Sitzung zu genehmigen.
Neuer Wortlaut § 16 3.a) der Vereinssatzung:
3.Sitzungen/Beschlussfassungen
a) Aufsichtsratssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Sie sind auch einzuberufen, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gefordert werden. Über
jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates zuzustellen und in der folgenden Sitzung zu genehmigen.
Begründung:
Die Streichung des Satzes „Sitzungen sind streng vertraulich“ entspricht dem Vereinszweck. Gemäß § 3 der Vereinssatzung verfolgt der Verein bei der Ausübung des Sportes ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Es
ist kein vernünftiger Grund ersichtlich die Informationsrechte der Mitglieder und insbesondere des wichtigsten Organs des Vereines, der Mitgliederversammlung, vollständig einzuschränken. Die Satzungsänderung gewährleistet die Transparenz aller zu treffender Entscheidungen. Sie schützt zugleich die Mitglieder des Aufsichtsrates auch bezüglich ihrer Haftung. Die bisherige Regelung ist dem Vereinsrecht eher fremd und ungebräuchlich.
Der Antrag wird wegen nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe zur Mitgliederversammlung 2014 zur Abstimmung gestellt.
3. Antrag
In der Mitgliederversammlung 2014 wurde folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Mitgliederversammlung möge wie folgt beschließen:
Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. rügt in Ihrer Eigenschaft als Inhaberin des Mehrheitsstimmrechtes an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG im Zusammenhang mit ihrem vertragswidrigen Verhalten gegenüber Inhabern von Auswärtsdauerkarten, die als Fans und auch Mitglieder des Vereines die Erfüllung ihres Auswärtsdauerkartenvertrages betreffend des Fußballbundesligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 06.04.2014 beansprucht haben.
Der Verein erwartet von der Geschäftsführung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG eine persönliche wie auch öffentliche Entschuldigung insbesondere auch gegenüber denjenigen Auswärtsdauerkarteninhabern, die ihre Rechte vor dem Amtsgericht Hannover aus dem Auswärtsdauerkartenvertrag geltend gemacht bzw. dieses vergeblich versucht haben.
Die Mitglieder des Hannoverschen Sportvereines weisen die Investoren der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG daraufhin, dass das seitens ihrer Geschäftsführung gezeigte vertragswidrige Verhalten gegenüber den betroffenen Auswärtsdauerkarteninhabern den Interessen des Vereines im Umgang mit Mitgliedern und Fans von Hannover 96 widerspricht und insbesondere auch nicht als eine Förderung der Interessen des Hannoverschen Sportvereines von 1896 e.V. angesehen werden kann.
Erläuterung:
In der Mitgliederversammlung 2014 wurde dieser Antrag zur Abstimmung gestellt. Herr Kind als Vereinsvorsitzender erklärte hierzu, dass die Verfahren vor dem AG Hannover noch nicht abgeschlossen seien, weshalb er sich nicht weiter hierzu äußern wolle. Der Antrag wurde daraufhin zurückgezogen. Zwischenzeitlich sind sämtliche Verfahren abgeschlossen. Hannover 96, sprich der Investorengesellschaft Hannover 96 Sales & Service GmbH & CoKG. wurde durch das Amtsgericht Hannover Vertragsbruch, Rechtsmissbrauch und widerlegter Sachvortrag im gerichtlichen Verfahren bescheinigt. Gegenüber 250 Auswärtsdauerkarteninhabern wurde ein schwerwiegender Vertragsbruch begangen.
a) Herr Kind möge Stellung zu der Frage beziehen, wie er ein derart rechtswidriges Verhalten mit der Tätigkeit als Vorstandsvorsitzenden unseres Hannoverschen Sportvereines in Einklang bringen will und weshalb er nicht zurücktritt.
b) Die übrigen Mitglieder des Vorstandes des Vereines sollen sich ebenfalls hierzu erklären und Stellung nehmen, welche Maßnahmen der Vorstand zu ergreifen gedenkt, um zukünftig derartige untragbare Vorkommnisse zu unterbinden.
Hierbei sollte beachtet werden, dass der Verein über den Vorstandsvorsitzenden über das Mehrheitstimmrecht an der Hannover 96 GmbH & Co KGaA verfügt, welche die Hannover 96 Sales und Services GmbH & Co KG beauftragt hat.
c) Der Aufsichtsrat des Vereines soll berichten, ob nach Bekanntwerden der über 250 Vertragsverletzungen gegenüber Mitgliedern und Fans in einer Aufsichtsratssitzung eine Diskussion und Abstimmung über die Abberufung des Vorstandsvorsitzenden stattgefunden hat. Wenn nicht, weshalb dies bisher noch nicht geschehen ist.
4.
Antrag
Es
wird um Beantwortung der unter 4 a) bis 4 c) formulierten Fragen
gebeten. Voranzustellen ist folgendes:
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung 2014 erklärte der Vereinsvorsitzende gegenüber dem Antragsteller in einem persönlichen Gespräch Mitte Juni 2014, es werde intensiv ein Grundlagenvertrag zwischen Verein und der
Hannover 96 GmbH & Co KGaA ausgearbeitet. Er versprach diesen Interessierten und mir voraussichtlich im Juli 2014 persönlich vorzustellen. Auf Nachfrage im August 2014, er möge seine gemachte
Zusage der Vorstellung einhalten, erklärte Herr Kind schriftlich:
"Die Basis für vertrauensvolle Gespräche besteht nicht. Aus diesem Grund stehe ich für weitere Gespräche auch nicht zur Verfügung".
Ungeachtet der Tatsache, dass Herr Kind seine Zusage nicht einhielt und ein derartiges Kommunikationsverhalten mit der Tätigkeit als Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins nicht in Einklang zu bringen ist, handelt es sich nicht um ein Geheimdokument des Herrn Kind.
Der Vorstand soll daher erklären:
a) Wozu ist ein Grundlagenvertrag notwendig und weshalb soll er gerade jetzt geschlossen werden? Gab es bisher Versäumnisse?
b) Welchen Inhalt hat der Grundlagenvertrag bzw. Vertragsentwurf (es wird um die Vorlage des vollständigen Wortlautes gebeten)?
c) Ist für diesen, den Verein grundlegend betreffenden Vertrag, eine Vorstellung und Abstimmung der Mitgliederversammlung vorgesehen? Wenn ja, wann? Wenn nein, soll die Mitgliederversammlung beschließen:
Über den Abschluss eines Grundlagenvertrages zwischen Verein und Dritten insbesondere der Hannover 96 GmbH & Co KGaA entscheidet die Mitgliederversammlung.
5.Antrag
Der Vorstand möge folgende Fragen beantworten:
a)Warum wurde die Wort-Bildmarke „Hannover 96“ nicht bereits 1998 oder in den Folgejahren bis zur Veräußerung zugunsten des Vereines geschützt?
b) Wann und zu welchen Vertragskonditionen wurden die Rechte an der Wort-Bildmarke „Hannover 96“ vom Vorstand an die private Investorengesellschaft veräußert (vollständiger Wortlaut des Vertragsdokuments soll zur Einsichtnahme für Mitglieder in der Mitgliederversammlung vorliegen)?
Diese Frage wurde in der Mitgliederversammlung 2014 wiederholt gestellt, blieb aber unbeantwortet. Dies erweckt den Eindruck, die Mitglieder sollen hinsichtlich dieser Transaktion im Unklaren bleiben. Die Beantwortung der Frage wird diesen Verdacht ausräumen.
c) Wann und zu welchen Konditionen kann der Verein wieder über die Namensrechte inkl. Wort-/Bildmarke „Hannover 96“ frei verfügen?
6.) Antrag
Der Vorstand wird gebeten den Mitgliedern eine Übersicht zur Verfügung zu stellen aus der folgende Daten hervorgehen sollen und zwar jährlich für den Zeitraum 1995 bis 2015 (2015 bis 31.03.2015).
6.1. jährliche Gesamteinnahmen
Informatorisch Einnahmen aus:
a)
Mitgliedsbeiträgen (Förder- und Vollmitgliedschaften getrennt mit Mitgliederanzahl)
b) Spendeneinnahmen (namentliche Nennung ab Einzelspende größer/gleich EUR 5000,00 oder wenn der Spender ein Funktionsträger in diesem Zeitraum im Verein war/ist, z.B. Mitglied des Vorstandes,
Aufsichtsrates usw.) ohne 6.1.c)
c) Spenden der Hannover Sales & Services GmbH & Co KG oder sonstige freiwillige nicht zurückzahlbare Zuwendungen/ Schenkungen dieser Gesellschaft an den Verein oder ein mit dem Verein verbundenes Unternehmen insbesondere der Hannover 96 GmbH & Co KGaA.
d) sonstige Einnahmen ( bei mehr als EUR 10.000,00 ist die Einnahme konkret zu bezeichnen)
e) Einnahmen aus der Wort-Bildmarke „Hannover 96“
6.2. Kassenbestand und Kontostände jeweils zum letzten Tag des Geschäftsjahres, für 2015 per 31.03.2015)
6.3.Beteiligungen, Beteiligungskapital und Beteiligungswert
6.4.jährliche Gesamtausgaben (1995 bis 2015)
Informatorisch:
Verbindlichkeiten insb. Darlehen gegenüber Dritten (namentliche Nennung ab EUR 5.000,00) inkl. jährliche Zurückführungen
Verbindlichkeiten aus Beteiligungen, Verbindlichkeiten gegenüber Martin Kind, Verbindlichkeiten gegenüber allen Gesellschaften, die den Namen „Hannover 96“ im Namen tragen, Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Unternehmen und Privatpersonen, die im Zeitraum gelegen und in einem Jahr mehr als EUR 50.000,00 betragen haben.
6.5. Der Vorstand soll eine Übersicht der Entwicklung des Vereinsvermögens für den Zeitraum 1995 bis 2015 vorlegen und erläutern.