Beiträge von calatorta

    Gebetsmühle: Es gibt DREI Aufsichtsräte: Verein, Management-GmbH, KGaA. Der in der Management beruft und entlässt Gescäftsführer. Er hat 4 Mitglieder, 2:2. Allerdings kann der eV jederzeit die Satzung und damit die Zusammensetzung des AR ändern (oder ihn abschaffen), solange die Management dem eV eben zu 100% gehört.


    This! Die lütte Management GmbH braucht keinen AR. Also erster Schritt eben diesen abschaffen. Und dann die Geschäftsführung der KGaA in Abstimmung mit den Minderheitsgesellschaftern der S&S neu besetzen.

    Dem widerspreche ich vollumfänglich. Kinds Verhalten und seine Aktionen können für mich nicht damit in Einklang gebracht werden, dass er dies aus purer Überzeugung und nicht zur persönlichen Bereicherung (finanziell und sozial) tut. Dazu ist die konsequente Kombination aus möglichst geringem Investment und möglichst großem ROI zu offensichtlich.


    Dem schließe ich mich vollumfänglich an. Liebe zu den Roten kann man jedenfalls definitiv ausschließen. Narzismus kommt noch hinzu.

    Wurde denn auch der Vorstandsvorsitzende des e.V. informiert? Immerhin dürfte dem Verein damit ein erheblicher Vermögensschaden in Hinblick auf den Wert der Management GmbH zugefügt worden sein und ich werde den Verdacht los: Er wußte davon!. Ein weiterer Schadenersatzanspruch droht.
    Und der Geschäftsführer der Management GmbH müßte sofort mit rechtlichen Schritten dagegen vorgehen, denn andernfalls verstößt er gegen seine handelsrechtlichen Pflichten.

    Ob sich ein theoretischer oder tatsächlicher Wettbewerbsvorteil ergeben hat, ist m.E. zweitrangig.


    Man könnte mit einiger Aussicht auf Erfolg argumentieren: Die vollständige Übernahme durch Martin Kind ist in Wirklichkeit ein strategischer Wettbewerbsnachteil für Hannover 96.

    Vielleicht weil es keinen Ablehnungsbescheid gibt?


    Na, Warnemünder, ist es so langweilig im Öffi-Forum, dass Du hier wieder trollst?


    Auch wenn Rossberg und TAZ von einem Ablehnungsbescheid berichtet haben, so ist er ja bisher nur ein Entwurf geblieben, weil er ja nicht übergeben wurde. Ist zwar Haarspalterei, aber streng genommen ist der Ablehnungsbescheid halt nicht real, sondern war, Stand heute, lediglich beabsichtigt. Nun fragt sich halt, ob Kind an dieser Absicht noch was ändern kann.
    Insofern sehe ich das Statement der DFL nicht als problematisch sondern als selbstverständlich an.

    Ganz davon abgesehen stammt die Formulierung "Gehalts- und Tantiemenverzicht" nach Rossberg aus dem Ablehnungsbescheid der DFL.
    Unterstellt die DFL hat sich wiederum diese Formulierung nicht ausgedacht, was merkwürdig wäre, dann stammt diese Formulierung ursprünglich aus dem Übernahmeantrag von Martin Kind (und des Vereins). Und damit sind Fakten geschaffen, egal was sie öffentlich behaupten. Zumal sie dem behaupteten "Gehalts- und Tantiemenverzicht" sogar ein umfangreiches Zahlenwerk hinterlegt haben.


    Auch hier hat sich die DFL nicht irgendwelche Zahlen ausgedacht, sondern Zahlen genommen, die vorgelegt wurden. Die hat die DFL lediglich zusammengestrichen.

    musketeer, so einfach ist es eben nicht. Spätestens bei den Tantiemen muss es eine Vereinbarung gegeben haben. Und auch den Sprachgebrauch können sich weder Kind noch die DFL einfach so mal ausdenken. Es geht um Gehalts- und Tantiemenverzicht bei Wirtschaftsunternehmen. Und die unterliegen klaren Regeln.
    Auch gibt es u.a. ein Schutzinteresse der anderen Gesellschafter. - Erkennt die DFL "fiktive" Gehälter und Tantiemen an, so ergibt sich möglicherweise die Frage, ob die Gesellschaften hier Erlöse zu verbuchen haben.

    Nein, im Denkmodell der DFL (und m. E. auch aus steuerlicher Sicht) erhält er dafür keinen materiellen Vorteil, weil er ja für die Übernahme der Anteile einen angemessenen Preis zahlt und diese Übernahme daher ein Nullsummenspiel darstellt.


    Habs mal markiert. Da drin steckt zumindest fiskalisch ein Wurm: Wenn er einen angemessenen Preis gezahlt hat, dann war sein Gehaltsverzicht real. Und davon geht die DFL, da sie ja angerechnet hat, tatsächlich auch aus. - Aber dann sollte man die DFL nach Unbedenklichkeitsbescheinigungen fragen. Und natürlich erzielt Martin Kind einen erheblichen Wertzuwachs seines Investments.


    Im Übrigen kommst Du auch mit Deiner Argumentation nicht an §612 BGB vorbei. In Anbetracht aller Umstände ist das auf jeden Fall ein Vorgang für die Betriebsprüfer des Finanzamts. Und darum geht es mir:


    Er hat jahrzehntelang behauptet, er würde für die Gesellschaften ohne Gehalt arbeiten, was für Unternehmer nicht einmal ungewöhnlich ist. Damit hat er als Angestellter und als Vertreter der Gesellschaft erklärt: Es gibt keine Gehaltsvereinbarung. Damit hat er Nachfragen des FA vermieden, keine Bilanzierungspflicht, keine Sozialabgaben etc.


    Mit Antrag an die DFL behauptet er plötzlich, es hätte eine Gehaltsvereinbarung und sogar eine Tantiemenvereinbarung gegeben, denn andernfalls gäbe es ja keinen anrechenbaren Verzicht. Diese Erklärung hat er mindestens einseitig als Angestellter abgegeben, vielleicht auch als Vertreter der Gesellschaften (andernfalls könnte das noch Probleme mit den Mitgesellschaftern geben).


    Die DFL hat diese Erklärung angenommen, allerdings merkwürdigerweise nicht die veröffentlichten Bilanzen und Geschäftsberichte herangezogen. - Hätte sie dies getan, hätte sie den angeblichen Gehalts- und Tantiemenverzicht schlicht streichen müssen. Hat die DFL aber nicht getan.


    Durch eigene Erklärung im Antrag an die DFL hat Martin Kind postuliert: Es hat eine Gehalts- und Tantiemenvereinbarung gegeben. Und damit ist das auf jeden Fall ein Fall fürs Finanzamt, die Sozialversicherungen und übrigens auch für den Staatsanwalt wegen Verstoß gegen die handelsrechtlichen Bestimmungen zur Bilanzerstellung.


    Die Worte "Gehaltsverzicht" und "Tantiemenverzicht" hat sich ja niemand ausgedacht. Nach Rossberg stehen sie im Ablehnungsbescheid der DFL und daher stehen sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch in Kinds Antrag. Damit hat er aber die offene Frage, die in §612 BGB behandelt wird, abschliessend geklärt: Er hat wirklich und wahrhaftig auf Geld verzichtet. - Mit allen Folgen, die das hat.

    Und davon abgesehen macht spätestens die DFL die "ideelle Leistung" Kinds zu harter Währung, indem die DFL diese "ideelle Leistung" einer Förderung vom Hauptsponsor in Geldzahlung gleichsetzt.


    Man kann es drehen wie man will: Durch diese Gleichsetzung - und Martin Kind erhält dadurch einen materiellen Vorteil, nämlich die Einvernahme von Hannover 96 - wird aus Martin Kinds "ideeller Leistung" ein handfester, wirtschaftlicher Gegenwert. ... auch Künstler müssen Steuern und Abgaben zahlen...

    turracher, dann kommen wir dahin, dass Kind gegenüber dem Finanzamt behauptet, der Gehaltsverzicht wäre nur ein ideeller Posten - mithin nicht in der Buchhaltung zu erfassen - und gleichzeitig gegenüber der DFL behauptet, es wäre ein realer Wert im Sinne der Statuten gewesen.


    Es geht aber nur eins von beiden:


    Entweder rein ideell, dann = keine Förderung im Sinne Statuten, keine Bilanzierungspflicht, keine Steuerpflicht, keine Auswirkungen auf die Sozialabgaben.


    Oder doch real, dann = Förderung im Sinne der Statuten, Bilanz, Geschäftsbericht etc.


    Ich persönlich denke, da es in den Geschäftsberichten nicht auftaucht, dass die DFL hier einem Fake aufgesessen ist oder gar Martin Kind eine Falle stellt?

    Hinzukommt noch eine Feinheit:


    Nicht ausgezahlte Gehälter müssen ja verbucht werden. Z.B laufen sie auf einem Verrechnungskonto auf. Dieses würde dann alsbald in sieben- oder achtstellige Höhen wachsen. Daraus ergeben sich Fragen:


    1. Bestand bei dieser Gelegenheit ein Überschuldungstatbestand?
    1.b) Ergab sich hieraus nicht eine Nachschusspflicht der Gesellschafter (i.S. der Patronatserklärung der S&S für die KGaA) und was sagen die eigentlich dazu?
    2. Wurde im Lizensierungsverfahren darauf hingewiesen?
    3. Warum steht davon nichts in den Geschäftsberichten?


    Fragen über Fragen.

    Da sind die Beschlüsse der DFL aber ziemlich eindeutig: Als Vergleich wird die Geldleistung des Hauptsponsors herangezogen. Also kann als Förderung auch nur eine geldwerte Leistung herangezogen werden, - wenn schon beim cash gespart werden soll.


    Und dann sind wir eben doch bei der Frage wer wurde hier betrogen: Die Sozialversicherungen (inkl. der einzelnen Unternehmen als eigenständige Rechtspersonen und somit auch die Mitgesellschafter) oder einfach nur die DFL mit einem Papiertiger? Die DFL wertet es jedenfalls als geldwerte Leistung, rechnet es sogar zusammen.


    Eigentlich müßte die DFL eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und den Krankenkassen zu der bewerteten Förderung anfordern... ;)


    Indem Kind den Gehaltsverzicht angeben und endgültig verzichtet hat (durch den DFL-Antrag), hat er verfügt und damit müßte die fraglichen (fragwürdigen) Summen auch zusätzlich einkommensteuerpflichtig sein... hat mir mal ein Betriebsprüfer erläutert.