Beiträge von Mistophles

    Auf Grund meiner wohnlichen Entfernung, war ich nicht bei den Fan-Treffen. Was ich aber bei den ganzen Foren noch nicht heraus gelesen habe ist, was passiert mit den Fan-Gruppen, wenn das Gesprächsangebot nicht das gewünschte Ergebnis bringt, oder die DFL Kind´s Antrag zustimmt? Bleibt dann der Oberrand Nord leer?



    Nicht falsch verstehen, aber für Kind oder dem restlichen Stadionbesuch ändert sich doch in dieser Saison nichts. Da könnte auch der Oberrang mit einem Plakat abgehängt werden. Und zur neuen Saison? Wenn die Dauerkarten nicht wieder gekauft werden, kaufen sie andere. Ich glaube Kind ist das relativ Latte.

    Also wird sich nichts ändern, bis der Antrag bei der DFL entweder durch oder abgelehnt ist. Was ich mich nur frage ist, was passiert dann?


    Was macht die Fanszene/Ultras, wenn der Antrag angenommen wird?
    Was macht MK wenn er abgelehnt wird? Geht er dann mal vor den EuGH und macht es dem Nestler gleich mit klagen?


    Oh man oh man... was ist aus meinem Verein geworden? :wut:

    Umgekehrt - also gegen den Willen der Investoren - geht auch nicht besonders viel (der KGaA-Aufsichtsrat muss allen grundlegenden Geschäftsführungsmaßnahmen zustimmen), aber das ist eben auch in der Natur der Kommanditgesellschaft und bewegt sich im Rahmen der 50+1-Regel, weil diese eben zulässt, dass der Verein "nur" (mittelbarer) Komplementär ist.

    d.h. der e.V. stellt/beruft den AR der Management GmbH... beruft er auch den AR der KGaA? Wenn nicht, würde es doch immer eine Pat-Situation zwischen Geschäftsführer der KGaA und dem AR der KGaA geben, selbst wenn man MK und seine Getreuen aus der e.V. bekommt.

    Ich glaube, wir reden an einander vorbei. Mir geht es gar nicht um das Kapital/Geld/Investment.... mir geht es rein um die Einflussnahme... und wenn ich die Auszüge vom Grundlagenvertrag auf der stscherer HP sehe, hat die e.V. (ob mit MK als Präsident oder ohne ihn) seit 2014 überhaupt keinen Einflussnahme mehr auf das Profigeschäft.


    Aber korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

    Das mag ja sein, aber die e.V. kann das nur für die Management GmbH machen und nicht für die KGaA. Im Grundlagenvertrag zwischen e.V./KGaA/S&S ist aber festgeschrieben, dass NUR die KGaA für die Profi-Mannschaft verantwortlich ist. Was soll dann der Vorteil sein den AR abzuschaffen, wenn die Management GmbH ausschließlich die Geschäftsführerin der KGaA stellt? Die Geschäftsführung ist doch auch nur ein Tiger ohne Zähne, da sie vom Kapital und Wohlwollen der Gesellschafter abhängig ist.

    Hallo zusammen,
    ich lese hier nun schon ein Weile mit, aber ich glaube, ich habe immer noch Defizite. :grübel:


    Ist nicht im Grundlagenvertrag geregelt
    § 2 Im Einzelnen:
    Zunächst einmal nimmt § 2 noch einmal die einzelnen Bereiche ins Auge, und zwar dahingehend, dass der e.V. im Bereich des Herrenfußballs ausschließlich zuständig ist für den Breiten- und Amateursport und darüber hinaus für den Frauenfußball.
    Der KGaA wird zugewiesen ausdrücklich die Profi-Mannschaft, darüber hinaus die U23 Nachwuchsmannschaft der Profis und die Jugendleistungsmannschaften.


    Quelle https://stscherer.wordpress.co…les-service-gmbh-co-kgaa/




    Somit hat die e.V. doch schon gar keinen Einfluß mehr auf die Profi-Mannschaft oder irre ich mich da? :???: Vielleicht könnte mir das noch mal jemand erklären... genauso wie die rechtliche Sicht auf die Hannover 96 Management GmbH.... wenn ich das richtig verfolgt habe, will MK an dieser GmbH die Mehrheit von 51% erlangen. Ist das noch korrekt? Aber diese GmbH stellt doch ausschließlich die Geschäftsführerin... wenn es nun zum Streit kommt, kann dann nicht die Gesellschafterversammlung (Investoren Kind, Rossmann etc) die Abberufung und Kündigung des Geschäftsführervertrages bzw. der Geschäftsführerin beschließen? :grübel: :???:


    Ich blicke nicht mehr durch..... bitte um Erleuchtung.