Das schaffen auch nicht viele, Dir hatte ich es aber zugetraut. Ein letztes Beispiel, vielleicht dann:
Seit langem dürfen sich in den Niederlanden Handwerksgesellen selbständig machen - in Deutschland braucht man dazu den Meisterbrief (Selbstverpflichtung! ). Dürfen holländische Handwerksgesellen in Deutschland Dienste anbieten, die Deutsche nur als Meister anbieten dürften?
EU sagt: JA!
Nun hat sich dieses, europaweit höchtrichterliche Urteil, aber nicht zu deutschen Amtsgerichten herumgesprochen, so dass deutsche Handwerksgesellen regelmäßig in den unteren Instanzen die Prozesse verlieren und einen ziemlich weiten Atem haben müssen, ehe sie zu ihrem Recht kommen (Stichwort: Inländerdiskriminierung).
Das gleiche wurde im "Handball"-Urteil nun für den Sport allgemein festgestellt: Jegliche Selbstverpflichtung wird damit ad absurdum geführt und für EU-rechtswidrig betrachtet! Jede komplett ausläöndische Mannschaft, so sie sich denn sportlich für eine Spielklasse qualifiziert, darf komplett aus Ausländern bestehen. Und jede bisher freiwillig, nur aufgrund der Statuten (vergleichbar denen der Handwerksrolle) mit 12 Deutschen bestückte Mannschaft würde eben dieser Inländer-Diskriminierung unterliegen, würde man sie so beschränken.
Jetzt besser erklärt?