Mal ein paar kleine Anmerkungen zu den lichtvollen Ausführungen unseres Polizisten Crenshaw - im Gegenlicht der sonstigen Berichte einschliesslich desjenigen des eigenen Polizeisprechers:
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1. Es gab ein Verbot für einen Fanmarsch von 96 Fans zum Stadion.
Die Fans sollten unter polizeilicher Beobachtung zum Stadion gefahren werden.
Und für welchen Bereich gab es ein solches Verbot? Wohl kaum ab dem und für den Bahnhof im (niedersächsischen (!) Achim...
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2. Teile der 96 Anhänger haben letztes Jahr versucht über Vorstadtbahnhöfe Polizeikontrollen zu umgehen um unkontrolliert zum Stadion zu gelangen.
Und was hat das jetzt mit dem Aussteigen in Achim zu tun? Waren dort (auch noch rechtmässige) Polizeikontrollen, die umgangen worden sind - und die in irgendeinem Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung standen oder auch nur stehen konnten?
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3. Beim Derby HHSV gegen Bremen gab es Krawalle.
Was haben damit jetzt schon wieder die hannoverschen Fans in Achim zu tun?
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Anreise:
In Achim steigen plötzlich die Ultras aus dem Zug. Offenbar mit anderen Fans zusammen.
Das war der Regelhalt eines RE, an dem jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne Polizeibehinderung aussteigen darf, und zwar ohne Angabe von Gründen und/oder Motivationen. Einfach so! Und wenn einen das als Bereitschaftspolizist verwundert, dann hätte man schon bei der Sendung mit der Maus erfahren können: Klingt erst einmal komisch, ist aber so!
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Auf dem Bahnsteig werden Böller gezündet und wild uriniert. (erstmal nur OWis)
Nun mal langsam, Herr Bereitschaftspolizist: Erst wurde den dort auf dem Bahnsteig friedlich und vor allen Dingen rechtmässig stehenden Bürgern von den „Bürgern in Uniform“ das Verlassen des Bahnsteigs untersagt, und erst dann haben maximal 2 von mindestens 434 Personen eine OWi begangen und sind dafür von den anderen per Megaphon gemassregelt worden, wodurch es nicht zu weiteren OWis gekommen ist. Man könnte das als ein Beispiel der doch so vehement geforderten Selbstregulierung ansehen - und den Bereitschaftspolizisten an sich bzgl. der OWi mal auf das Opportunitätsprinzip hinweisen. Danach - also nach der Einkesselung durch die freundlich-bestimmt auftretende Ordnungsmacht - haben Personen, denen die "Bürger in Uniform" den Gang zur Toilette verwehrt haben, auf die Schienen uriniert. Noch einmal: Opportunitätsprinzip! Also bitte schön bei der (auch ja wohl nicht selbst wahrgenommenen) Reihenfolge bleiben, die von einer Reihe von tatsächlichen Augenzeugen bestätigt worden ist.
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Eintreffende Polizeikräfte wurden mit Steinen und Flaschen beworfen. (Landfriedensbruch - u. U. auch von denen die nicht geworfen haben / versuchte Körperverletzung)
Die sich nicht aus der Pressemitteilung ergebenden Stein- und Flaschenwürfe beruhen ja - allenfalls - auf Hörensagen, oder? Und wieso nicht Beteiligte für solche Würfe (wenn sie denn dann überhaupt stattgefunden haben) strafbar sein sollen - keine Ahnung. Gemeinsamer Tatplan vielleicht?? Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken in Arbeitsteilung? Das ist ja nun mal ein ganz, ganz schmale Brett, welches wir da gerade betreten...
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Grundsätzliche Vermutung (und die ist ja Augenscheinlich auch nicht realitätsfern) war, dass auch dieses Jahr die gewaltbereiten Fans auf anderem Wege versuchen nach Bremen zu gelangen. Also wurden nach dem Bremer Gefahrenabwehrgesetz das Betretungsverbot, sprich Platzverweis, für Bremen ausgesprochen.
Aha, eine Vermutung, die ausreicht, um Bürger ohne ausreichende Versorgung und ohne Toiletten stundenlang in einen Polizeikessel zu sperren? Zunächst einmal dürfte nach meiner ganz unmassgeblichen Meinung eine Vermutung für eine Absicht zum Verstoss gegen ein Betretungsverbot beginnend in einer Entfernung von 20km wohl kaum dafür ausreichen, aber das mögen andere entscheiden. Aber Eines ist ja wohl offensichtlich für jeden: das Land Bremen beginnt jedenfalls NICHT an der Bahnsteigkante im niedersächsischen (!) Achim, und deswegen kann ein Betretungsverbot für Bremen kaum eine Einkesselung in Achim rechtfertigen - wie übrigens auch die Allgemeinverfügung keinen daran hindern kann, bis zur „Sperrgebietsgrenze“ im Mob zum Stadion zu ziehen. Klingt auch komisch, ist aber so.
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Rückreise
Polizeibeamte wurde mit Tritten und Schlägen angegriffen, als der Zug für die Rückfahrt bestiegen werden sollte. Zudem haben sich die 96 aktiv gesperrt. (Körperverletzung / Widerstand gegen die Staatsgewalt)
Notbremsen wurden betätigt. (Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln)
Da gibt es jetzt aber bzgl. der Tritte und Schläge auch ganz andere Darstellungen, und deswegen meine höflichen Fragen: die Tritte und Schläge selbst gesehen? Oder wieder nur Hörensagen? Und selbst? Schlagstockeinsatz? Und besonders schön mal wieder die Formulierung der „aktiven Sperre“: wahrscheinlich brauchen Fussballfans demnächst ebenfalls Beobachter mit Kameras wie die Demonstranten gegen die Castoren, um einigermassen ungestört ihre Bürgerrechte in Anspruch nehmen zu können - ist ja eine durchaus schwierige Abgrenzung, wenn denn nun das "aktive Sperren" beginnt.
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Das sind alles Straftaten. Bei der Personalienaufnahme in Hannover wurden die Fans belehrt. Da ich diese Maßnahme nicht mit durchgeführt habe weiß ich nicht wonach sie belehrt wurden. Vermutlich wurden aber alle als verdächtige zu einem Landfriedensbruch belehrt. Somit waren die Maßnahmen auf der StPO basierend. §163 StPO - Identitätsfeststellung sowie für die Fotos 81b StPO - ED-Behandlung.
Und mal wieder Hörensagen, Hörensagen, Hörensagen... und übrigens wäre ein nicht gerechtfertigter Schlagstockeinsatz auch eine Straftat, oder? Nur leider ist das ja mit der Identifizierung so ein Problem. Oder was zeigen Sie einem Fussballfan/Demonstranten pp., gegen den Sie gerade den Schlagstock eingesetzt haben, auf die höfliche Bitte nach Ihrem Namen? Den Dienstausweis?